Kartellprozess Die Klägerfront gegen Microsoft bröckelt
Microsoft ist weiter im Aufwind. Erst hob Ende Juni ein Bundesberufungsgericht das Teilungsurteil gegen den Softwarekonzern auf und verwies die Sache ans Bezirksgericht zurück. Wer dort die Verhandlung führen wird, ist noch nicht klar, nur eines ist sicher: Es wird ein freundlicherer Richter sein als Thomas Penfield Jackson.
Kein Wunder, denn der Wind hat sich kräftig gedreht: Dass die US-amerikanische Regierung kein Interesse an einer Verurteilung des Betriebssystem-Monopolisten hat, ist offenkundig. Entsprechend halbherzig wird der Prozess von Seiten der bundesstaatlichen Anklagevertreter geführt werden.
Doch noch ist es zu früh für Microsoft, sich auf eine Farce vor Gericht freuen zu dürfen. Denn schließlich gibt es da ja noch die Gruppe der klageführenden Bundesstaaten. Bis Donnerstag waren das 17. Dann zog New Mexico seine Klage zurück: Erstmals wackelt die Front der Anklagevertreter. Kaum zufällig dürfte der Rückzug New Mexicos nur einen Tag nach Microsofts Zugeständnis, die Lizenzbedingungen für Händler und Geschäftspartner zu lockern, erfolgen.
"Ich war sehr erfreut, dass Microsoft diese Zugeständnisse gemacht hat", sagte New Mexicos Generalstaatsanwältin Patricia Madrid. Ihre Aufgabe sei es, das zu tun, was ihrer Meinung nach das Beste für die Verbraucher und die Wirtschaft ihres Bundesstaates ist. Sie sprach sich zudem für eine rasche Beilegung des Kartellstreits aus. "Es ist an der Zeit, sich zu einigen und weiter voranzukommen", sagte Madrid. Microsoft-Sprecher Vivek Varma sagte, seine Firma sei erfreut, die Angelegenheit geklärt zu haben. "Und Microsoft wird auch die noch anstehenden Fragen klären."
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Und das war's auch schon: Andere Zugeständnisse hat Microsoft dem Bundesstaat scheinbar nicht gemacht. Das Unternehmen übernimmt freiwillig alle Gerichtskosten, die dem Bundesstaat entstanden sind. So was zahlt Microsoft aus der Portokasse.
Die Kaffeekasse wurde in der Konzernleitung wohl eher gebraucht, um ordentlich Schampus einzukaufen. Denn das Ausscheren New Mexicos ist für Microsoft ein Idealfall: Der Konzern ist und bleibt verurteilt, einzig das Strafmaß muss neu verhandelt werden. Dabei ergeben sich für Microsoft zwei Szenarien: Entweder. die schließlich auferlegte Strafe ist so unrelevant und "akzeptabel", dass der Konzern den Prozess durch eine Zahlung beendet. Oder aber. er geht in Revision: In diesem Fall wäre es durchaus angenehm, wenn zwischenzeitlich die Kläger abhanden kämen. Denn wo kein Kläger...