Einprogrammierte Flugverbotszonen Neue Software soll Drohnen vom Weißen Haus fernhalten
Phantom 2 Vision+ von DJI: Strengere Regeln für unbemannte Fluggeräte
Foto: AP/dpaEin betrunkener Pentagon-Mitarbeiter hat eine Drohne in den Garten des Weißen Hauses gelenkt . Dieser Zwischenfall hat jetzt beim chinesischen Hersteller des Geräts zu Konsequenzen geführt. Die beliebte Phantom-2-Serie von DJI wurde mit einem Update ausgestattet. Die aktualisierte Firmware enthält nun eine Reihe weiterer Flugverbotszonen für das GPS-lokalisierte Fluggerät. Dazu gehört ein Umkreis von 25 Kilometern um die Innenstadt der US-Hauptstadt Washington.
Außerdem sollen grenzüberschreitende Flüge nicht mehr möglich sein. Erst in der vergangenen Woche war eine vermutlich überladene Drogen-Drohne auf dem Weg von Mexiko in die USA auf einen Parkplatz in der Grenzstadt Tijuana gestürzt.
Wie "Techcrunch" berichtet, gehören zu den Tabuzonen nun auch 10.000 Flughäfen. Dadurch sollen Probleme mit dem Flugverkehr verhindert werden . In allen genannten Bereichen soll es nicht mehr möglich sein, DJIs Phantom-Drohnen aufsteigen zu lassen.
Auf dem Weg ins Gefängnis sind schon mehrere abgestürzt
Die Aktualisierung, die für alle Geräte der Reihen Phantom 2, Phantom 2 Vision und Phantom 2 Vision+ vorgesehen ist, soll in den kommenden Tagen aufgespielt werden. US-Präsident Obama hatte nach dem Vorfall strengere Regeln für den Einsatz der unbemannten Fluggeräte gefordert. Die könnten allerdings noch auf sich warten lassen, die US-Luftfahrtbehörde FAA arbeitet derzeit an einer Neufassung des Regelwerks, das unter anderem den bislang verbotenen kommerziellen Einsatz regeln soll.
Hobby-Drohnen erregen nicht nur in den USA Besorgnis. Kurz nach dem Attentat auf die Redaktion der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" in Paris kreiste eine unbekannte Drohne über dem Élysee-Palast, dem Amtssitz des französischen Präsidenten. Und Mitte Dezember 2014 war der Versuch gescheitert, einem in Untersuchungshaft sitzenden Häftling per Drohne ein Geschenkpaket mit Marihuana, einem iPhone und einem USB-Stick mit Filmen zuzustellen. Das Gerät war ebenso abgestürzt wie Anfang Dezember eine Drohne vom Typ DJI Phantom 1 in einem Bremer Gefängnis.