Gesetz gegen digitale Gewalt Gerichte sollen künftig Accountsperren verhängen können
Smartphone-Nutzer: »Notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum«
Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpaGegen Bedrohungen im Netz, Hass, Hetze und Beleidigungen soll es ein weiteres Gesetz geben. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber von Social-Media-Diensten bereits, solche Inhalte zeitnah zu löschen. Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für ein »Gesetz gegen digitale Gewalt« sehen nun vor, dass Gerichte künftig Social-Media-Konten sperren lassen können, wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag berichtete . Betroffene von »schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen« sollen demnach »unter gewissen Voraussetzungen« per Gericht eine Accountsperre verlangen können.
Das Vorhaben richtet sich demnach gegen »notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum« und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss den Eckpunkten zufolge »verhältnismäßig« sein und soll nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Posts nicht ausreichen und »Wiederholungsgefahr« bestehe.
Die Inhaber der betreffenden Accounts sollen von der jeweiligen Plattform auf ein Sperr-Ersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben, wie es weiter hieß. Außerdem solle ein Profil »nur für einen angemessenen Zeitraum« gesperrt werden können.
Bürgerrechtsorganisationen begrüßen den Plan prinzipiell
Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die bereits ähnliche Vorschläge gemacht hatte, sowie Josephine Ballon von der Beratungsstelle HateAid begrüßten das Vorhaben, wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtete. Sie sehen aber kritisch, dass ein Täter nach den Plänen des Ministeriums erst mehrfach aktiv sein muss, damit eine Sperre in Betracht kommt. Zudem würde eine solche wohl nur dann greifen, wenn über ein Profil mehrfach eine bestimmte Person attackiert werde. Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer verteilen oder Volksverhetzung betrieben, würden damit nicht erreicht.
Die Eckpunkte sehen dem Bericht zufolge außerdem vor, dass für Betroffene, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat, künftig weniger hohe rechtliche Hürden gelten. So sollen künftig auf Anordnung eines Gerichts Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen; es sollen nicht nur Netzkonzerne, sondern auch Messengerdienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann, heißt es im Bericht.