Urteil am Oberlandesgericht Facebook darf Hetzer aussperren
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Foto: Dominic Lipinski/ dpaEin Facebook-Nutzer, der zur Internierung von Flüchtlingen aufrief und dafür in dem Netzwerk gesperrt wurde, hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied , dass die Einstufung des Kommentars als "Hassrede" nach den Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht zu beanstanden sei. (Az. 15 W 86/18)
Der Nutzer hatte nach Mitteilung des Gerichts in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit folgendem Satz kommentiert: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!"
Entscheidung des Gerichts ist final
Facebook habe Ende Mai dieses Jahres erstmals einen der Beiträge gelöscht und den Nutzer für 30 Tage gesperrt. Er wollte eine einstweilige Verfügung dagegen erreichen, da es sich bei dem Kommentar um eine Aufforderung an die deutsche Politik handele, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Das Landgericht Karlsruhe wies den Antrag bereits Ende Mai zurück. Die jetzige Entscheidung des OLG kann nicht angefochten werden.
Video: Hassmaschine Facebook