Urheberrecht YouTube formuliert einen neuen Video-Sperrspruch
Neue YouTube-Sperrtafel: Umformulierter Hinweis
Foto: YouTubeYouTube hat seine Sperrtafeln neu formuliert. "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten", heißt es jetzt auf den Tafeln, mit denen Nutzer aus Deutschland beim Aufruf vieler Musikvideos konfrontiert werden. Die gewünschten Clips bekommen sie nicht zu sehen, dafür den genannten Text vor schwarzem Hintergrund. Betroffen sind zahlreiche Clips populärer Musiker, zum Beispiel das Lied "Baby" des Teenie-Stars Justin Bieber .
Bislang hieß es auf den Sperrtafeln, die Musikrechte seien "von der Gema nicht eingeräumt" worden. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaft und des Landgerichts München hatte das den falschen Eindruck erweckt, die Gema habe die Videos sperren lassen. Tatsächlich war und ist aber allein YouTube für die Sperren verantwortlich. Die Gema erteilt keine Genehmigungen zum Zeigen von Musikvideos, sie ist lediglich für das Erheben der Gebühren für gezeigte Videos zuständig. Eine entsprechende Lizenz muss die Gema allen Interessenten einräumen. YouTube will allerdings weniger als die üblichen Gebühren zahlen.
Ein Google-Sprecher sagte am Freitag: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts kritisch sehen und weiterhin eine Berufung prüfen, haben wir unsere Blocking Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen."
Google will einen anderen Tarif
Hintergrund der Sperrtafeln ist ein Streit zwischen YouTube und der Gema, bei dem es um die Vergütung von Musikvideos geht. In diesem Kontext hatte die Gema auf YouTube exemplarisch zwölf Titel sperren lassen, die Google-Tochter und die Gema standen sich in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf die Gema-Gebührenpflicht hin zu überprüfen.
Google hat sehr viele Videoabrufe, nach eigenen Angaben aber nicht genügend Einnahmen je Videoabruf, um die regulären Gema-Tarife zu zahlen. Weil sich beide Seiten nicht über einen neuen, niedrigeren Tarif einig werden, überprüft derzeit die dafür vorgesehene Schiedsstelle beim Deutsches Patent- und Markenamt die von der Gema geforderten Gebühren.
Prinzipiell lassen sich Musikvideos auch ohne Einigung mit der Gema zeigen, worauf die Verwertungsgesellschaft selbst gern hinweist. In so einem Fall müsste YouTube als Anbieter den Differenzbetrag zwischen der Gema-Preisliste und dem, was die Firma zu zahlen bereit ist, bei einer Schlichtungsstelle hinterlegen. So könnten Werke auch während laufender Verhandlungen genutzt werden. Die Google-Tochter YouTube nutzt diese Möglichkeit nicht.