GLEICHBERECHTIGUNG Alles Liebe, oder was?
Die umstürzlerische Geschichte ist bis ins Detail geplant. Es soll ganz harmlos anfangen.
»Der Standesbeamte soll die Lebenspartner einzeln befragen, ob sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen«, heißt es in Paragraf 1. »Wenn die Lebenspartner diese Frage bejahen, soll der Standesbeamte erklären, dass die Lebenspartnerschaft nunmehr begründet ist.« Dann darf das junge Paar sich küssen.
Alles Liebe, oder was? Der erste Versuch in der Geschichte Deutschlands, die homosexuellen Bürger nicht nur rechtlich anzuerkennen, sondern gleichgeschlechtlicher Partnerschaft auch noch den staatlichen Segen zu geben, ist gewagt genug, einen deutschen Kulturkampf um Traditionen auszulösen.
Fassungslos studieren Kirchenfürsten und Unionspolitiker, aber auch Kabinettsmitglieder den rot-grünen Entwurf für ein »Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft«. Da sollen schwule Partner Steuervorteile erhalten, einwandern dürfen, beamtenrechtliche Vorzüge genießen und sogar sorgerechtliche Befugnisse über Kinder ausüben. Einen »Schritt in die Degeneration« nennt das Erzbischof Johannes Dyba (siehe SPIEGEL-Streitgespräch Seite 86).
Die endlich gefundene Rechtsform zur »Befreiung der Homosexuellen von ihrer Unterdrückung« (der Grünen-Abgeordnete und Gesetzesmitautor Volker Beck) ruft in der CSU Pläne für Unterschriftensammlungen wie gegen die doppelte Staatsbürgerschaft wach. Eine Klage in Karlsruhe steht sowieso an.
»Gleiches Recht für gleich viel Liebe« - der Schlachtruf der schwulen Interessenverbände lässt die Hüter deutscher Familientradition Schlimmstes befürchten. Das heilige Institut der Ehe, wütet der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis, solle »geschleift werden«, nun zeige sich endlich das wahre Gesicht der in Berlin regierenden Alt-68er, die schon immer gefordert hätten: »Zerschlagt die Institutionen.«
Angela Merkel, die kühle CDU-Oberin, sieht das im Prinzip nicht anders. Sie ahnt, dass »Rot-Grün die Stellung von Ehe und Familie aushöhlen und eine andere Gesellschaft schaffen« will.
Otto Schily, der Bedenkenträger in der SPD, sekundiert: Der Gesetzentwurf bringe die schwulen Partnerschaften in eine verfassungsrechtlich problematische Konkurrenzsituation zur bürgerlichen Ehe.
Dem Kanzler ist das Vorhaben aus der grünen Versuchsküche nicht pragmatisch genug. Wenn man sich hier um Minderheiten zerstreite, riskiere man die Konsenspolitik, nörgelte er vor Genossen.
Den Bürgern muss bange werden. Hat die schrille schwule Szene nicht genug daran, mit gepiercten Titten und geschminkten Tunten durch die Straßen der Innenstädte zu paradieren? Setzt sie nun zum Sturm auf die gesellschaftlichen Institutionen an? Die staatlich lizenzierte Homo-Liebe - ein Angriff auf die bürgerliche Familie?
Die Liebe hat viele Namen: Ach Gott, das ist ein Spruch vom Fernsehpfarrer, den benutzt Ute Behr, Standesbeamtin im Rathaus von Hamburg-Altona, ganz gern, wenn es feierlich und tolerant zugleich sein soll.
Blühende Topfpflanzen auf der Fensterbank, fein geritztes Eichengestühl: In Hamburgs bürgerlichstem Standesamt werden nach Hanseatenrecht schwule Paare bereits getraut, wenn auch rechtlich folgenlos. »Die Liebe hat viele Namen«, sprach Ute Behr im Mai zu Heiko Schmidt, 34, und Fabio Di Marcello, 27.
Der Heilpraktiker und der Frisör gaben sich den berühmten Kuss und tauschten die Ringe. Ute Behr beglaubigte den Vorgang in einer Lose-Blatt-Kladde, »Partnerschaftsbuch« genannt. Das war''s schon.
Nichts wird sich ändern im Leben der Bürger Schmidt und Di Marcello - außer dass sie sagen können, sie hätten ihr Versprechen wahr gemacht, das sie sich, wo sonst, auf der Golden Gate Bridge in San Francisco gegeben hatten: zu heiraten.
100 Hamburger Paare haben sich innerhalb eines Jahres für die »Hamburger Ehe« eintragen lassen. Das standesamtliche Coming-out hat für die Schwulen nur einen Sinn: so zu sein wie die Bürgerlichen.
Nur vielleicht ein wenig besser. Mancher heiratet ja aus Kalkül oder um Steuern zu sparen. »Gleichgeschlechtliche Paare hingegen«, sagt die Beamtin Behr, »kommen wirklich nur der Liebe wegen.«
Alles Liebe, tatsächlich. Es sind nicht die frechen Parolen vom Christopher Street Day, die Verwirrung stiften, es ist die Lust der seit Jahrhunderten als »andersartig« verfemten Homos, nun genau so spießig nach Heim und Herd, nach Idylle und Scheidungsrecht zu rufen wie die Heteros von gestern.
Während seit Beginn der siebziger Jahre junge Leute immer neue Wege fanden, mit Kindern und ohne Trauschein in Freiheit zusammenzuleben, sucht die Millionen-Minderheit von Homosexuellen nun das umgekehrte Glück: ohne die Chance auf gemeinsame Kinder unter das Joch der bürgerlichen Ehe zu dürfen.
Ein Angriff? Sicher - denn das im Grundgesetz verankerte christliche Ehemodell ist gegen den Anspruch der bislang Ausgeschlossenen nicht immun. Warum sollen Schwule keine Ehe schließen? Nur weil sie keine Kinder kriegen?
Die schwulen Forderungen provozieren den offenen Ausbruch eines Konflikts, der im Reich der heiligen Ehe schon lange schwelt. Welchen vernünftigen Grund gibt es, Ehepaare, die keine Kinder haben, in der Gesellschaft bevorzugt zu behandeln?
Wenn es aber umgekehrt gut und verfassungsmäßig ist, dem Gebot des Artikels 6 des Grundgesetzes zu folgen und auch kinderlose Paare »unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung« zu stellen - warum soll es dann bei Homo-Paaren schlecht sein?
Herta Däubler-Gmelin, die linke fauchige Justizministerin, hatte, klug beraten, den Zusammenstoß vermeiden wollen. Sie betonte von Anfang an: »Die eingetragene Partnerschaft hat ihren eigenen Wert und leitet sich nicht von der Ehe ab.« Ähnlich einem älteren Entwurf der Freidemokraten sah der vorsichtige Gesetzentwurf aus ihrem Haus für schwule Partnerschaften einige Erleichterungen im Mietrecht und bei Trennung vor, ohne den Beziehungskisten gleich die Weihe der Ehe zu verleihen. Doch Däubler-Gmelin fand weder in der eigenen Partei noch bei den Grünen Zustimmung.
Voreilig hatte Schröder während des Wahlkampfs 1998 versprochen: »Ich meine, was ich sage. Wir wollen für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften das Rechtsinstitut ''Lebenspartnerschaft'' schaffen, das die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Ehe umfasst.«
Der Entwurf der Ministerin Däubler-Gmelin, der in wichtigen Teilen die Chance gehabt hätte, ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten zu können, musste kassiert werden. Die gut organisierte Bewegung der Schwulen und Lesben setzte ihre Kritik an der empfindlichsten grünen Stelle an.
Öffentlich warfen die Homos der rot-grünen Regierung »offenkundigen Wahlbetrug« und den »Bruch des Koalitionsvertrags« vor. Schon plante die Szene einen Protestmarsch durch das Brandenburger Tor in Berlin. Auf Plakaten und mit Sprechchören wollten die Gay-Brigaden zur »Abwahl von Rot-Grün« aufrufen.
Tatsächlich ist der Kampf um die Schwulen-Rechte für die Grünen, die schon beim Doppelpass und beim Ausstieg aus der Atomkraft gezaust wurden, die letzte Bastion. »Diesen Proteststurm«, ahnt die grüne Fraktionschefin Kerstin Müller, »hätten wir nicht durchgehalten.« Also gab es einen neuen, scharfen Entwurf, der nun die Rechte von homosexuellen Paaren tatsächlich weitgehend den von Eheleuten angleicht.
Mehr als 100 Gesetzeswerke und Rechtsverordnungen des Bundesrechts sollen dazu geändert werden. Im Schornsteinfegergesetz wird klargestellt, dass die eingetragenen Partner den Kehrbezirk des Verstorbenen weiterfegen dürfen, sogar der Militärische Abschirmdienst bekommt ins Gesetz geschrieben, dass er sich künftig um die schwulen Partner der Soldaten kümmern muss, als wären es Ehegatten.
Eheähnlich sollen Unterhaltspflichten über die Trennung hinaus geregelt sein. Die Scheidung selbst ist nur nach längerer Trennung möglich. In der Partnerschaft sollen Kinder, die einer der beiden Partner mitbringt, weitgehend gemeinsam erzogen werden können.
Die Knackpunkte aber sind Vergünstigungen, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen werden. In der Beamtenversorgung etwa werden eingetragene Partner wie Eheleute bevorzugt. Angetraute Schwule sollen, wenn sie erben, dieselben Steuerfreibeträge wie Familienangehörige be-
kommen. Wie Eheleute dürfen sie Einkommensteuern sparen, indem sie eine begrenzte gegenseitige Verrechnung ihrer Einkünfte geltend machen können.
Was das kostet, ist umstritten. Schon erklärte der Bundestagsabgeordnete Peter Ramsauer (CSU) einer staunenden Öffentlichkeit, dass die Folgekosten der Gesetzesinitiative »Milliarden Mark« betragen würden. Wie er das errechnet hat, ist schwer nachzuvollziehen. Verlässliches Zahlenmaterial über Homosexuelle in Deutschland liegt nämlich gar nicht vor.
Das Bundesfinanzministerium hat die möglichen Kosten durch die Einführung des Realsplittings für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nur schätzen können. Die Zahl fiel überraschend niedrig aus: 30 bis 40 Millionen Mark würde der Steuervorteil den Staatshaushalt kosten.
Andererseits kann auch nicht berechnet werden, in welchem Maß die Sozialkassen durch den neuen Lebensbund entlastet werden. Ein paar Millionen an Sozialhilfe werden es sein, die durch die im Gesetz vorgesehene gegenseitige Unterhaltsverpflichtung eingespart werden können.
Streit droht auch um die sozialen Kosten, die eine - für den Grünen Beck - »zentrale« Verbesserung für Schwule mit sich bringen könnte. Ausländische Lebenspartner, die mit einem Hiesigen den Bund schließen wollen, bekommen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bislang nur ausnahmsweise gewährt. Nun aber sollen die Zugereisten solche Erlaubnisse regelmäßig beanspruchen können. Auch Ausländer in Deutschland sollen das Recht haben, Partner aus dem Ausland nachzuholen.
Kein Zweifel: Schwule Paare sollen exakt die gleiche Chance bekommen, die das Ausländergesetz für den »Ehegattennachzug« schon stets vorsieht. Dennoch muss SPD-Fraktionschef Peter Struck wider allen Augenschein darauf beharren, das Projekt habe mit Ehe nichts zu tun: »Der Begriff Homo-Ehe ist falsch«, zur Ehe gebe es auch künftig »deutliche Unterschiede«.
Mit Sprachregelungen ist nichts mehr zu retten. Das Thema eignet sich nicht für Konsensgespräche. Wie schwer es wird, prophezeit Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes: »Krach gibt es auf jeden Fall, entweder von den Konservativen oder von uns.«
Den Krach haben andere schon hinter sich. Frankreich hatte seine Krise im vergangenen Jahr, als die Regierung Lionel Jospin eines ihrer zentralen Reformprojekte durchsetzte: das Gesetz mit dem Namen Pacs (Pacte civil de solidarité), das die Grundlage für dauerhafte Beziehungen zwischen Homos wie zwischen Heteros ist, ein Mittelding von Konkubinat und Ehe.
Kein anderes Projekt der Linken hatte so viel hasserfüllten Widerstand herausgefordert. 19 000 Bürgermeister unterzeichneten eine Petition zur »Verteidigung der republikanischen Ehe«; sie wollten ihre Standesämter nicht für Pseudo-Zeremonien zur Verfügung stellen.
Die Abgeordnete Christine Boutin brach mit einer fünf Stunden langen Brandrede gegen den Pacs alle Rekorde im Parlament; sogar die Bibel schwenkte sie dabei im Allerheiligsten der laizistischen Republik.
Eine Großdemo, angeführt von Vertretern der wichtigsten religiösen Konfessionen, brachte 100 000 Menschen gegen die »Entartung und Entweihung« der Ehe auf die Straße. »Die Schwulen auf den Scheiterhaufen!«, ereiferten sich einige der aufgebrachten Teilnehmer.
Niemand wurde verbrannt, und mittlerweile ist der Trampelpfad zwischen wilder und heiliger Ehe schon ganz ausgetreten, Pacs zu einer Alltäglichkeit geworden.
Über 15 000 Solidaritätspakte haben die Gerichte im ganzen Land inzwischen bestätigt, sogar in der tiefsten Provinz. »Wir haben gepacst«, taten stolze Paare in Zeitungsannoncen kund. »Le Monde« richtete auf seiner Seite mit den Familiennachrichten eine eigene Rubrik Pacs ein.
Aber auch bei Heterosexuellen, die das Risiko einer richtigen Heirat scheuen, kommt die Ehe light gut an: Über ein Drittel der Pacs-Paare, so wird geschätzt, bestehen aus Mann und Frau. Eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Gericht genügt; nur bei einseitiger Kündigung muss eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden, bevor der Vertrag erlischt. Rechte und Pflichten der Pacs-Paare ähneln ansonsten denen von Verheirateten.
Die Partner müssen einander unterstützen und zur Finanzierung des Haushalts je nach ihren Möglichkeiten beitragen, sie leben grundsätzlich in Gütergemeinschaft, sind durch die Kranken- und Sozialversicherung des Gefährten abgesichert und können ihre Steuererklärung gemeinsam einreichen - allerdings erst nach drei Jahren des Zusammenlebens. Das Finanzministerium rechnet schon mit 1,5 Milliarden Mark Mindereinnahmen ab 2003.
Ist die Hochzeit auf französisch als Kompromiss für die deutschen Prinzipienreiter des Familienrechts geeignet? Der dritte
Weg, eine Ehe light, die allen offen steht, wird von deutschen Rechtspolitikern überwiegend abgelehnt: kein Bedarf.
Denn die deutsche Rechtsprechung hat den heterosexuellen Paaren, die in wilder Ehe leben, zahlreiche Rechte zuerkannt, sei es im Mietrecht oder bei der Kinderaufzucht. Wer mehr will, so der rigide Ratschluss in Justizministerien, solle halt heiraten.
Den Homos aber, für die dergleichen Hilfestellung in der deutschen Rechtsprechung nicht existiert, die in Deutschland wie zuvor in Frankreich froh sein durften, dass sie für ihre Beziehung nicht in die Kiste kamen, ist mit der Vierteles-Ehe auch nicht recht geholfen. Probleme gibt es mit dem Pacs-Pakt, wenn bei einer nicht einvernehmlichen Trennung der Streit um die Aufteilung des Gemeinschaftsbesitzes genauso erbittert ausgetragen wird wie nach dem Scheitern einer regulären Ehe.
Da die Paktierer ihren Vertrag nicht von einem Notar aufsetzen lassen müssen, wissen viele nicht genau, worauf sie sich einlassen. Gerade Schwulen-Paare verzichten nach Beobachtung der Juristen in aller Regel auf notariell beurkundete Absprachen für den Fall der Trennung. »Die Leute sind völlig orientierungslos«, klagt der Bürgerrechtler Gilles Bourdoune.
Der erste Fleck der katholischen Welt, an dem auf Kompromisse wie in Frankreich verzichtet wurde, war Katalonien, seit jeher Spaniens Avantgarde-Region. Die Regierung in Barcelona stellte 1998 nicht eheliche Lebensgemeinschaften fast völlig den Ehegatten gleich. Die autonome Region hat Kompetenz im Zivilrecht, also auch im Familien- und Erbrecht.
Das katalanische Gesetz zur Regelung ständiger Partnerschaften ist gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren großzügiger als gegenüber Heteros. Heteros können ja heiraten.
Im Madrider Königspalast, im Herzen des erzkatholischen Spanien, hätte gleichwohl einen Skandal ausgelöst, was im Februar des Jahres 1998 am dänischen Hof zu Kopenhagen die Königin Margrethe nur ein Lächeln kostete: der Auftritt eines schwulen Pärchens beim Hofball.
Der sozialdemokratische Ex-Gesundheitsminister Torben Lund hatte zum Abendessen bei der Königin seinen Freund mitgebracht - und zum Tanz auf Schloss Christiansburg ebenfalls.
Längst hat Lund mit dem Soziologiestudenten Claus Lautrup eine ordentliche Ehe geschlossen: Als erstes Land der Welt führte Dänemark 1989 die »registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner ein«, die praktisch eine Ehe ist.
Die dänische Partnerschaft entfaltet im Prinzip »dieselben Rechtswirkungen wie die Eingehung einer Ehe«, heißt es kurz und bündig im Gesetzestext: So einfach lässt sich die Welt verändern, wenn man den Mut hat, auf Sprachregelungen nach dem Muster von Peter Struck zu verzichten.
Das dänische Gesetz beschränkt sich auf sieben Paragrafen. Die Schweden, ähnlich großzügig in der Zuteilung von Ehewohltaten an Schwule, kommen mit 17 Paragrafen aus.
Die Mehrheit der Deutschen hätte nichts dagegen. Nach einer Umfrage des Bielefelder Emnid-Instituts im Auftrag des SPIEGEL hat eine breite Mehrheit keine Bedenken gegen die Homo-Ehe (siehe Grafik Seite 85). Die Angst vor den Schwulen ist in Deutschland weitgehend erledigt. Die Lehre der Bibel, dass Homosexuelle abartig seien, wird selbst von katholischen Priestern kaum noch gepredigt.
Es war die Aidswelle, die der Gesellschaft klarmachte: Die Schwulen sind unter uns. Und: Sie sind wie wir.
Durch Aids ließ sich das populäre gesellschaftliche Bild vom Schwulen als exaltiertem Außenseiter - sei er Ledermann, Sadomaso-Fan oder Fummeltunte - nicht mehr aufrechterhalten, denn an Aids erkrankten und starben auch die ganz »normalen« Homosexuellen: der Schalterbeamte von nebenan, der Busfahrer, der Rechtsanwalt, der Bundeswehr-Offizier.
So wurden die Neunziger zu dem Jahrzehnt, in dem die Homosexuellen in Deutschland den Weg vom - teils gesellschaftlich auferlegten, teils selbst gewählten - Außenseitertum in die bürgerliche Normalität gingen. »Schwulsein ist plötzlich keine Angelegenheit sexueller Orientierung mehr«, argumentierte der Modemacher Wolfgang Joop, sondern »ein beneidenswerter Vorzug«.
Am Anfang stand noch das heftig debattierte »Outing«, mit dem etwa der Filmemacher Rosa von Praunheim ("Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt") bekannte Schwule zu Beginn der neunziger Jahre enttarnte. Aber bald bekannten sich TV-Unterhalter wie Hape Kerkeling, Dirk Bach oder Hella von Sinnen ("Frauen sehen besser aus und schmecken besser") ganz offen zu ihrem Schwul- oder Lesbischsein.
Als sich die »Tatort«-Kommissarin Ulrike Folkerts im vorigen Jahr outete, lobte die »Bunte«, sie sei »eine verwandelte Frau, freier und gelassener als je zuvor«. Ausgerechnet der Bayerische Rundfunk (BR) heuerte in diesem Jahr den Schlagersänger und schwulen Adoptiv-Papa Patrick Lindner an, um mit bewährtem Föhnwellen-Charme durch die BR-Muttertagsgala zu führen. 1977 hatten sich die Bayern noch aus dem ARD-Gemeinschaftsprogramm ausgeklinkt, als das Schwulendrama »Die Konsequenz« auf dem Programm stand.
Weil sie sich als »Ganz normal anders« (so ein Buchtitel des schwulen Autors Jürgen Lemke) sehen, gründen Schwule und Lesben heute in aller Selbstverständlichkeit Sport- oder Gesangsvereine - und verlangen Einlass in die entsprechenden Dachverbände. Nahezu alle Parteien haben interne Homo-Verbände, etwa die »Schwusos« bei der SPD; in Kirchen und Synagogen haben sich homosexuelle Interessengruppen zusammengetan; auch zu Berufsverbänden organisieren sie sich. Seit 1991 etwa gibt es die »Gay Manager«, einen Zusammenschluss schwuler Führungskräfte, die gegen Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz kämpfen.
In einer Zeit, in der die Politik an gesellschaftlichem Einfluss gegenüber der Wirtschaft verliert, haben die Schwulen - allerdings nicht die Lesben - vor allem einen unschlagbaren kapitalistischen Vorteil: Sie sind überdurchschnittlich wohlhabend. Von den etwa fünf Millionen deutschen Schwulen verfügen, so wird geschätzt, mehr als 30 Prozent über ein Netto-Monatseinkommen von mehr als 6000 Mark. Die meisten schwulen Paare sind »dinks« (double income no kids), also doppelt flüssig und frei von der Belastung anspruchsvoller Nachkommen.
Dazu kommt, dass Homosexuelle »trendy, konsumfreudig und markenbewusst« sind, wie Michael Adamczak von der Unternehmensberatung Pride Consulting behauptet. »Schwule arbeiten viel, verdienen viel und wollen viel Spaß.« Das macht sie zur umkämpften Kundengruppe der Wirtschaft: Die rosa Mark zählt.
»Huch, da meldet sich ja eine ganz neue Zielgruppe«, erkannte Rolf Sauerbier, Firmensprecher von Kraft Jacobs Suchard, als das Unternehmen plötzlich »haufenweise Anrufe von Männern« bekam, die um ein gewisses Kaffeewerbeposter oder die »Adresse von unserem Model Mike« nachsuchten. Mike hatte für ein Bild posiert, das ihn barfuß und auf einem Stuhl kippelnd zeigte, mit einem Becher in der Hand und dem Spruch »Typisch Kaffeetante«.
Ob nun Kaffeetante oder Kaffeetunte, Mike ist kein Einzelfall. Im Ikea-Katalog
tummelt sich ein schwules Paar in der »Faktum«-Modellküche; für Opel werben zwei Jungs, die sich verliebt in die Augen blicken. In Szene-Blättern und zu besonderen Anlässen, etwa dem Christopher Street Day, machen selbst Großkonzerne wie Reemtsma die schwule Klientel mit maßgeschneiderter Minderheiten-Werbung an.
Die Lufthansa hat den fliegenden Homo entdeckt, der gern dorthin reist, wo das schwule Partyleben tobt. Es gibt Kreuzfahrten für Homosexuelle - und selbst das Füssener »Ludwig II.«-Spektakel wird von speziellen Schwulen-Bussen angesteuert.
Auch vor den Medien macht die unerwartete Allgegenwart der Homosexuellen nicht Halt. Der erste deutsche Serienschwule trat in der »Lindenstraße« auf und erhielt 1990 noch Morddrohungen - im selben Jahr aber durfte er den ersten Männerkuss im deutschen Vorabendprogramm zelebrieren. Mitte der neunziger Jahre waren zwei Jungschauspielerinnen in »Gute Zeiten, schlechte Zeiten« auf RTL das erste lesbische Paar in einer deutschen Soap.
Das neue Bild vom schicken Schwulen muss Betroffenen als Wunder erscheinen. Der Frankfurter Hermann Wilhelm, 52, der gern seinen Freund Dimitrios heiraten möchte, kennt es noch anders.
Kein Weg war der Mutter zu weit, keine Arztrechnung zu hoch, um für den Sohn einen Therapeuten zu finden, der ihn heilen konnte. »Wenn eine Tablette auf dem Markt gewesen wäre, auch wenn sie eine Million gekostet hätte, Mutter hätte das Geld zusammengekratzt, um sie zu kaufen«, erzählt Wilhelm.
Die Mutter tat alles, um ihren Sohn, seit er 18 war, von seiner Homosexualität abzubringen. Seinen ersten Freund zeigte sie an, und da Mitte der sechziger Jahre Homosexualität noch strafbar war, klingelte eines Abends die Polizei und führte beide ab. Allein der Zufall, dass beide Männer bei räumlich getrennten Verhören unabgesprochen das Gleiche aussagten, rettete den älteren Freund vor der Strafverfolgung.
Auch der Kompaniechef, bei dem Wilhelm diente, wurde von der Mutter unterrichtet. Der outete den schwulen Soldaten in einer Versammlung vor 180 Kameraden. Danach hatte Wilhelm Probleme, noch einen Zimmergenossen zu finden.
Die homosexuelle Liebe war in dieser Zeit noch das auszurottende Böse. Ab 1871 galt der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte - er wurde erst 1994 restlos abgeschafft.
Die Homosexuellenbewegung in der Vor-Aids-Zeit definierte die alte gesellschaftliche Ausgrenzung zu ihren Gunsten um: Ja, Schwule und Lesben seien in der Tat »anders«, nämlich freier, nicht an die bürgerlichen Zwangsvorstellungen von Monogamie, Ehe, Kleinfamilie und Geschlechterordnung gebunden. Schwulsein sei revolutionär und verpflichte politisch zu linken Träumen. Das ist für die Mehrheit der Schwulen lange vorbei, jetzt ist Bürgerlichkeit angesagt.
Dass zwischen Schwulen und Heteros bei aller Lie-be Welten liegen, diese Überzeugung teilen fatalerweise die Ideologen homosexueller Emanzipation mit den Ideologen der heiligen Familie. Zwischen ihnen hängt - Drohung oder Versprechen - Artikel 6 des Grundgesetzes: »Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.«
Das sind die Worte, auf die sich konservative Verfassungsrechtler wie Paul Kirchhof berufen, der, als er noch in Karlsruhe amtierte, verblüffende Urteile zum Schutz der Familie vor dem Steuerrecht verfasst hat. Der Entwurf der Homo-Ehe, fühlt sich Kirchhof nun berechtigt zu verkünden, sei »eine Perversion des Verfassungsauftrags«.
Pervers ist das Begehren der Schwulen, misst man es an den Garantien des Grundgesetzes. Die Idee, dass die Mütter und Väter der Verfassung mit der »Ehe« etwas anderes als die heilige christliche gemeint haben könnten, ist abwegig. 1949 wäre eine solche Bestrebung die Förderung verbrecherischer Unzucht gewesen.
Der Ehe- und Familienpassus in Artikel 6 ist nichts anderes als die stark gekürzte Version der Vorgängervorschrift der Weimarer Verfassung, die ganz im wilhelminischen Geist verkündete: Ehe sei die »Grundlage des Familienlebens« und wer-
de geschützt im Interesse »der Erhaltung und Vermehrung der Nation«.
»Peuplierung« hieß das zu Kaisers Zeiten: die Ehe als Institut des Imperialismus.
Damit, dass die Schöpfer des Grundgesetzes solche Vorkriegserläuterungen kühl wegkürzten, haben sie den Nachgeborenen nicht unbedingt Klarheit verschafft. Was, bei Gott, hat das Schweigen des Verfassungsgebers zum Zweck der Ehe zu bedeuten?
Es war die Nachkriegsunion Konrad Adenauers, die das Spitzweg-Bild von der Familie dem Grundgesetz unterschob. »Nach christlichem Denken ist die Familie die aus der Ehe sich entfaltende Lebensgemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern«, hieß es 1954 auf dem Bundesparteitag der CDU in Köln.
Und der Alte raunte: »Wenn die Bande der Familie sich lockern, dann hat der Sturm unserer Zeit ein weites Loch in den Damm gerissen, der Frieden, Freiheit, Gottesglauben vor den Meeresfluten schützt.«
Die Meeresfluten waren dann doch stärker. »Der gesellschaftliche Tatbestand, auf den der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie trifft, hat sich seit 1919 und ganz besonders seit 1949 deutlich geändert«, analysierte schon vor Jahren die Hamburger Familienrechtsexpertin Eva Marie von Münch im eher staatstragenden »Handbuch des Verfassungsrechts«.
Die Zahlen geben ihr Recht. Die lebenslange Ehe von Mann und Frau als exklusive Keimzelle der Gesellschaft hat an Bedeutung verloren. Jede dritte Ehe wird geschieden, in den Städten so gut wie jede zweite.
Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland hat 1998 mit rund 417 000 einen historischen Tiefststand erreicht, 1970 waren es noch fast 600 000. Und von rund 19 Millionen Ehepaaren im Jahr 1999 lebten nur etwas mehr als die Hälfte mit Kindern.
Es sind nicht die Schwulen, die das deutsche Familienbild ins Wanken bringen, es sind die modernen Zeiten. Die »postfamiliäre Gesellschaft« haben die Soziologen der Civil Society um den Münchner Professor Ulrich Beck ausgerufen. Beck: Die »lebenslange Einheitsfamilie« sei zum »Grenzfall« geworden, der Normalfall sei ein lebenslanges »Hin und Her« zwischen den verschiedenen Formen des Zusammenlebens.
»Der dritte Weg« in die Postmoderne, das ist die Sicht des Blair-Beraters Anthony Giddens, führt an der Familie vorbei. Mobil wie die Wirtschaft wird die Liebe organisiert: »confluent love« heißt das Zauberwort. Was bleibt, ist das zeitlose und irgendwie globalisierte Gefühl von Liebe.
Alles Liebe? Der Regensburger Soziologe Robert Hettlage registriert im Beziehungsdurcheinander eine erstaunlich konstante »Bindungsquote«, die Lust auf Partnerschaft ist, Umfragen beweisen es, seit der 68er Revolte stabil geblieben.
Diese Partnerschaften sind mit dem Grundgesetzbild der Ehe nicht mehr kompatibel: »Die Verbindlichkeit von Ehe und Familie scheint nicht mehr auf eine gewünschte Lebensgemeinschaft zu passen, die einzig und allein auf einer bürgerlichromantischen Liebesvorstellung aufbaut«, sagt Hettlage.
Gleiches Recht für gleich viel Liebe? Vielleicht haben die Schwulen nicht mal Unrecht mit ihrer Parole: Doch weiß das auch der Kanzler?
Sicher, der ist ja auch ein Giddens-Anhänger. Aber sein Schily sagt ihm, dass das Karlsruher Verfassungsgericht noch lange nicht so weit sei: Ehe sei nun mal die »Verbindung von Mann und Frau« und nichts anderes, haben die Karlsruher wiederholt dekretiert.
»Eine Ehe kann nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden«, stellten deutsche Gerichte unisono fest. Nur eine Frankfurter Amtsrichterin bewies Mut: Die »herkömmliche Auslegung des Begriffs der Ehe unter Anknüpfung an die christlichabendländische Tradition einer Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau« verstoße gegen das Grundgesetz. Und sie berief sich zur Begründung aufs Bundesverfassungsgericht: Der Staat dürfe »die Verwirklichung einer Lebensgemeinschaft nicht scheitern lassen, ohne dass dies durch ein anerkennenswertes höheres Interesse gerechtfertigt ist«.
Ein solches höherrangiges Interesse, befand die Richterin, sei aber »nicht erkennbar«. Das Urteil wurde jedoch in der nächsten Instanz kassiert.
Auch im Detail ließ sich das Verfassungsgericht auf keine Debatten ein. 1999 wiesen die Richter den Antrag eines schwulen Paares zurück, beim Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarif ebenso bedacht zu werden wie ein Ehepaar.
Nichts da. Der Ortszuschlag, so das Gericht, sei nur für klassische Ehen, denn: Er solle den typischerweise in Ehe und Familie auftretenden Unterhaltslasten ein Ausgleich sein.
Als wegen der verweigerten Eheschließung von Homosexuellen Anfang der neunziger Jahre an die 300 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingingen, hielt es das Verfassungsgericht noch nicht einmal für nötig, sich mit der Frage, ob »der Geschlechtsverschiedenheit keine prägende Bedeutung mehr zukäme«, eingehender zu befassen - mangels »hinreichender Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses«.
Doch für viele Verfassungsrechtler ist es nur eine Frage der Zeit, bis Karlsruhe einlenkt.
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Wolfgang Zeidler sprach von der »Relativität des Rechts in der Zeit": Eine Verfassungsbestimmung kann durch gesellschaftliche Veränderungen einen »Bedeutungswandel« erfahren, stellten die Karlsruher schon in einer ihrer ersten Entscheidungen fest. Und der Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel bemerkt: »Je weiter wir uns zeitlich vom Akt der Verfassungsgebung entfernen, desto weiter dürfen wir uns auch von den Wertungen des Verfassungsgebers entfernen.«
»Ehe und Familie müssen heute getrennt gesehen werden«, stellte die Familienrechtlerin von Münch bereits 1994 fest. Je weniger Ehe und Kinderkriegen miteinander zu tun haben, desto eher kann der Zweck des Eheschutzes auch anderswo gesucht werden: in der Bereitschaft des Paares, füreinander einzustehen, als »Verantwortungsgemeinschaft«, so Herbert Trimbach, Ministerialrat im Potsdamer Justizministerium. Und da es für den Familienbegriff des Grundgesetzes keine Rolle spielt, ob ein Elternteil leibliche oder adoptierte Kinder hat, ist auch der Begriff der Familie offen für gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.
Die Karlsruher müssen bei allem befürchten, über kurz oder lang mit dem Europäischen Gerichtshof in Konflikt zu geraten. Besonders an die rückständigen Deutschen war schon der Appell des Europäischen Parlaments gerichtet, endlich mehr für die Rechte der Gleichgeschlechtlichen zu tun.
Und die Europa-Richter haben, wenn es um Fragen der Gleichberechtigung ging, wiederholt klargemacht, dass sie deutsche Verfassungsbestimmungen in ihrem Sinne auslegen - zuletzt im Januar, als es um den Waffendienst von Frauen in der Bundeswehr ging. Kaum anzunehmen, dass sie vor Artikel 6 Halt machen werden.
Den Weg für ein Antidiskriminierungsgesetz, der behutsam an Artikel 6 vorbeiführt, haben die Verfassungsrichter in aller Vorsicht schon selbst gezeigt.
Bereits 1993 hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die aus der Sicht gleichgeschlechtlicher Paare »vielfältigen Behinderungen ihrer privaten Lebensgestaltung und Benachteiligungen gegenüber Ehepartnern« es nötig machen könnten, ihnen »eine rechtliche Absiche-
rung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen«. Der Gesetzgeber sei daran nicht gehindert.
Auch Christine Hohmann-Dennhardt, ehemals Justizminis terin in Hessen, heute - dank der Protektion durch Herta Däubler-Gmelin - als Richterin am Bundesverfassungsgericht für den Ehe- und Familienschutz zuständig, hat sich als Politikerin wiederholt für Verbesserungen zu Gunsten gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen, zum Beispiel im Erb- und Mietrecht. Und sie versprach vor ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin: »Mein Bild von einer sozialen Gesellschaft hänge ich nicht am Garderobenständer ab, wenn ich gewählt werde.« Allerdings betonte sie auch immer wieder, nicht am besonderen Schutz der Ehe durch das Grundgesetz rütteln zu wollen.
Ohne Rütteln wird es wohl nicht gehen. Zu schmal ist die von Karlsruhe gelassene Lücke zwischen erwünschter Nicht-Diskriminierung und verbotener Bevorzugung gleich geschlechtlicher Paare.
Gerechtigkeit ist nur mit einer Reform zu haben, die nicht allein versucht, den Schwulen Gutes zu tun, sondern zugleich die besondere Fürsorge des Staates für Ehe und Familie neu organisiert.
Die Idee des Grundgesetzes, alle Familien denselben Regeln zu unterwerfen, ist überholt. »Mit nur einem Modell des Zusammenlebens«, erklärt der Münchner Familienwissenschaftler Wassilios Fthenakis, »wird es kaum gelingen, gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.« Fthenakis hat den Überblick: Er ist einer der Mitautoren der Studie des Hamburger Max-Planck-Instituts, das im Auftrag der Bundesregierung die rechtliche Situation der homosexuellen Paare in Europa erforschte.
Der Professor empfiehlt »eine rechtliche Regelung der unterschiedlichen Formen von Partnerschaft, ungeachtet der Geschlechtsorientierung«. Familienpolitik hat künftig zu unterscheiden zwischen Familien mit Kindern und sonstigen Beziehungskisten, ob hetero oder homo.
So ein sozialstaatliches Verständnis von Artikel 6 würde es erlauben, nur noch die Kinderfamilie zu bevorzugen, alle kinderlosen Paare im Übrigen gleichzustellen. Steuervorteile für kinderlose Doppelverdiener gäbe es dann nur noch nach Lage der Staatskasse.
Konzentriert sich die Fürsorge des Staates auf die Familien, die früher, zu Kaisers Zeiten, gemeint waren, kommt die Politik zu überraschend modernen Ergebnissen. Zuwendungen für Ehen, die wirklich Kinder haben, sind eine Art soziale Bevölkerungspolitik und könnten zudem den Sorgen abhelfen, die Rentenpolitiker wegen des mangelnden Nachwuchses haben.
Das wär''s: ein Angriff auf die Ehe - zum Schutz der Familie, der mit Kindern.
THOMAS DARNSTÄDT, SUSANNE FISCHER, DIETMAR HIPP, NICOLA KIND, ROMAIN LEICK, NORBERT F. PÖTZL, SUSANNE WEINGARTEN, HELENE ZUBER
* Ministerpräsident Edmund Stoiber (l.) auf der Hochzeit seinerTochter Constanze in Wolfratshausen im März 1999.* Volker Beck (l.) und Kerstin Müller (3. v. l.) beimChristopher Street Day Anfang Juli in Köln.* Filmplakat zu dem Visconti-Film »Ludwig II.« von 1972 mitHelmut Berger.* Anfang Juli in Straubing.* »Aimée & Jaguar« mit Juliane Köhler und Maria Schrader.