Baden-Württemberg: Unis leisten sich Studiengänge ohne Studierende - DER SPIEGEL
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Kritik des Rechnungshofs Baden-Württemberg Unis leisten sich Studiengänge ohne Studierende

Professoren, Hörsäle, Prüfungsordnung? Alles da – nur eins fehlt: Studierende. Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg kritisiert Missmanagement beim Studienangebot. Auch in anderen Bundesländern fanden Rechnungsprüfer Mängel.
Leerer Hörsaal an der Uni Stuttgart
Leerer Hörsaal an der Uni Stuttgart

Leerer Hörsaal an der Uni Stuttgart

Foto: Sebastian Gollnow / dpa

Der Sommer ist die Zeit der Jahresberichte. Viele Landesrechnungshöfe machen dann ihre Recherchen öffentlich und weisen auf Geldverschwendung in den jeweiligen Bundesländern hin – so jedenfalls die Lesart der Kontrolleure. Geprüft werden dabei auch die Hochschulen und die Hochschulpolitik der Bundesländer.

Die Prüfung fördert teilweise Erstaunliches zutage, etwa im Südwesten der Republik: Dort kritisiert der Rechnungshof das Land Baden-Württemberg für zu viele Masterstudiengänge, die niemand absolvieren möchte. Nach Angaben der Finanzkontrolleure kam bei einer aktuellen Überprüfung von mehr als 700 Masterstudiengängen an Unis und anderen Hochschulen heraus, dass es landesweit mehr als 120 Studiengänge gibt, für die sich jährlich jeweils weniger als zehn Personen einschreiben.

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Es sei wirtschaftlich nicht vertretbar, diese Studiengänge dauerhaft anzubieten, kritisieren die Prüferinnen und Prüfer. »Die dafür vorgehaltenen Ressourcen erzeugen nur wenig Nutzen und fehlen an anderer Stelle, vor allem in den dauerhaft überausgelasteten Bereichen«, heißt es in dem Bericht.

Problemfälle Ägyptologie und Judaistik

Einige der kaum nachgefragten Studiengänge gebe es landesweit gleich mehrfach in gleicher oder ähnlicher Form, teilte der Rechnungshof mit. Besonders betroffen seien geisteswissenschaftliche Fächer an den Unis in Tübingen, Freiburg und Heidelberg. Dem Bericht zufolge geht es um die Bereiche Geschichte, Sprache und Kultur sowie Religion. Als Beispiel führen die Prüfer zwei Masterstudiengänge im Bereich Ägyptologie an, die im Schnitt von weniger als einem Studienanfänger pro Jahr begonnen werden. Ähnlich sehe es bei zwei Masterstudiengängen der Judaistik aus.

»Gesetzgeber und Landesregierung sollten nach unserer Auffassung sicherstellen, dass die Hochschulen auf die schwache Nachfrage durch Verzicht auf diese Studiengänge, ihre Aufhebung oder die Konzentration von Fächern an einzelnen Hochschulstandorten reagieren«, sagte die Präsidentin des Rechnungshofs, Cornelia Ruppert. Sie schlägt vor, dafür im Landeshochschulgesetz festzuschreiben, dass Unis auf schwache Nachfrage künftig zwingend reagieren müssen.

Welche Studiengänge angeboten würden, sei eine Entscheidung der Hochschulen, hält das Wissenschaftsministerium dagegen. »Wirtschaftliche Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle wie wissenschafts- und forschungspolitische«, hieß es. Man dürfe nicht einzig die Auslastung als entscheidendes Indiz für die Wirtschaftlichkeit und Bedeutung eines Studiengangs heranziehen.

»Viele Studiengänge sind nicht allein zu betrachten, sondern es bestehen teils umfängliche Verknüpfungen mit dem Lehrangebot anderer Angebote«, so das Ministerium. »Zudem sind Studiengänge regelmäßig an Forschungskapazitäten geknüpft und dienen der Profilbildung des gesamten Studienangebots.« Von einem gesetzlichen Automatismus distanziere man sich deswegen deutlich.

Wassersport in exklusiver Lage

Die Aufmerksamkeit der zuständigen Rechnungsprüfer erregte auch die Universität Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verfügt über eine an der Warnow gelegene Wassersportanlage – und die wurde seit mehr als 20 Jahren von einem örtlichen Verein mitgenutzt. Der zahlte dafür eine Mini-Miete, die jahrzehntelang nicht angehoben wurde.

Universität Rostock: Jahrzehntelang aufgelaufener Schaden

Universität Rostock: Jahrzehntelang aufgelaufener Schaden

Foto: Bernd W¸stneck/ picture alliance / dpa

»Die Universität begründete die niedrigen Entgeltsätze mit dem zunächst schlechten baulichen Zustand des Vereinshauses und der Bootslagerhalle. Auch seien die Stege nicht ganzjährig genutzt worden«, heißt es im Bericht des Landesrechnungshofs. Selbst als die Uni die gesamte Anlage vor ein paar Jahren für 350.000 Euro renovieren ließ, wurde die Miete für den Verein nicht teurer.

»Bei der Bemessung des Entgelts hat die Universität die exklusive Innenstadtlage der Wassersportanlage nicht berücksichtigt«, heißt es im Prüfbericht. Dadurch sei ein geschätzter Schaden »im sechsstelligen Bereich« entstanden. Seit Ende 2023, teilte die Uni auf Nachfragen der Kontrolleure schließlich mit, nutze der Verein die Wassersportanlage nicht mehr. Trockener Kommentar der Prüfer: »Der Landesrechnungshof begrüßt dies.«

Unendlicher Sanierungsstau

Auch in Berlin fehlt den Hochschulen Geld – aber nicht durch eigene Versäumnisse, sondern durch fehlendes Engagement der Landespolitik. Elf staatliche Hochschulen gibt es in der Bundeshauptstadt, und sie sind nicht immer in einem besonders guten Zustand. Den Sanierungsstau gibt der Landesrechnungshof jedenfalls – ohne Berücksichtigung der Charité-Universitätsmedizin – für Ende 2022 mit 5,1 Milliarden Euro an. Allein die Technische Universität Berlin (TU) und die Freie Universität Berlin (FU) kommen demnach zusammen auf über drei Milliarden Euro.

Die Summe lag Anfang 2018 mit 3,2 Milliarden Euro noch deutlich niedriger – doch der Berliner Senat versäumte es den Prüfern zufolge, rechtzeitig genug Mittel für die Sanierung bereitzustellen. So stiegen die notwendigen Ausgaben in nur zweieinhalb Jahren vor allem durch Mehrkosten am Bau um 1,9 Milliarden Euro.

Für ihren aktuellen Bericht erfuhren die Prüfer, »dass für den Abbau des Sanierungsstaus für die Hochschulen (einschließlich Charité und Botanischer Garten) bezogen auf den Zeitraum 2017 bis 2036 durchschnittlich insgesamt 250 Mio. € pro Jahr an Investitionsmitteln für die genannten Einrichtungen vorgesehen sind«. Macht bei 20 Jahren Laufzeit fünf Milliarden Euro – aus denen dann aber auch die Charité und der Botanische Garten versorgt werden müssen und bei denen neu anfallender Renovierungsbedarf nicht berücksichtigt wurde. Damit ist schon heute klar, dass der Sanierungsrückstand nicht abgebaut, sondern weiter anwachsen wird.

»Undurchsichtige Hochschulfinanzierung«

Eine ganz andere Situation kritisieren die Rechnungsprüfer dagegen in Niedersachsen: Dort wurde viel Geld, das von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde, von den Unis nicht abgerufen. Es geht um 108 Millionen Euro, die in der Pandemie vom Wissenschaftsministerium als Sondervermögen zur Stärkung der Konjunktur angelegt wurden. Mit dem Geld sollten energetische Sanierungsmaßnahmen an den Unis Hannover, Braunschweig und Göttingen gefördert werden.

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Doch zum Jahresende 2023 waren gerade mal 12,5 Prozent der Summe ausgegeben: nur gut 13 Millionen Euro. Dass die Maßnahme nichts mit der Pandemie zu tun hatte, sei auch daran erkennbar, »dass die Hochschulen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung bereits vor Beginn der Pandemie geplant und teilweise auch im Haushalt eingestellt hatten«, monierten die Prüfer.

Klar ist: Die Hochschulen und die Hochschulpolitik bleiben ein Dauerthema für die Landesrechnungshöfe. So überschrieb der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen im Jahresbericht 2023 das entsprechende Kapitel mit »Undurchsichtige Hochschulfinanzierung – ein Buch mit sieben Siegeln und vielen Titeln«.

mit Material von dpa