Bonn: E-Scooter-Fahrer bei Unfall lebensgefährlich verletzt - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Taxi die Vorfahrt genommen E-Scooter-Fahrer bei Unfall in Bonn lebensgefährlich verletzt

Er stürzte ohne Helm und erlitt schwere Kopfverletzungen: In Bonn ist ein E-Scooter-Fahrer mit einem Taxi zusammengestoßen. Die Ursache war der Polizei sofort klar.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ein E-Scooter-Fahrer ist bei einem Unfall in Bonn lebensgefährlich verletzt worden. Der 26-Jährige hatte einem Taxi in der Nacht zum Sonntag die Vorfahrt genommen, wie die Polizei berichtete. Der Mann, der keinen Schutzhelm trug, stürzte und schlug mit voller Wucht auf dem Boden auf. Nach notärztlicher Versorgung am Unfallort brachte ihn ein Rettungswagen in ein Krankenhaus.

Wie die Polizei in ihrer Pressemitteilung schreibt, roch der E-Scooter-Fahrer stark nach Alkohol - er war offensichtlich betrunken; es wurde eine Blutentnahme angeordnet und der E-Scooter sichergestellt.

Die Scooter-Fahrt unter Alkohol ist ein Problem, das die Polizei in jüngster Zeit zunehmend registriert. Erst vergangene Woche hatte sie gemeldet, dass weit mehr als die Hälfte der alkoholisierten Verkehrssünder, die nach dem Besuch des Oktoberfestes gestoppt wurden, auf einem E-Scooter unterwegs waren. 254 Rollerfahrern wurde in diesem Zusammenhang der Pkw-Führerschein abgenommen. Auch bei den 21 Unfällen im Zusammenhang mit E-Scootern auf der Wiesn waren 13 Fahrer alkoholisiert. Insgesamt wurden 15 Menschen dabei verletzt.

Vielen Fahrern sei gar nicht bewusst, wie gefährlich Fahren mit dem Scooter unter Alkoholeinfluss sei, sagt Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht im Interview mit dem SPIEGEL. Und den wenigsten sei offenbar bekannt, dass auf dem Scooter dieselben Regeln gälten wie mit dem Auto: "Die Fahrer haben also mit den gleichen Konsequenzen wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss zu rechnen."

Bei einem Wert von mehr als 1,1 Promille sei ein Scooter-Fahrer absolut fahruntauglich und begehe eine Straftat. "Als Ersttäter bedeutet das üblicherweise eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen und den Entzug der Fahrerlaubnis plus eine Sperrzeit von zehn bis zwölf Monaten."

Mehr zum Thema auf SPIEGEL+
E-Scooter-Plage: Ohne Helm und Verstand
17 Min
17 Min

Die elektrischen Tretroller sind seit Mitte Juni in Deutschland erlaubt. Nutzer dürfen maximal 20 Stundenkilometer damit fahren und müssen Fahrradwege nutzen - wenn es diese nicht gibt, die Straße. Das Fahren auf Fußwegen und in Fußgängerzonen ist verboten. Der Unmut über die E-Scooter wächst derzeit . Die Kritik entzündet sich vor allem an wild abgestellten Rollern und rücksichtslosen Fahrern.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat sich gar für ein Verbot von E-Scootern ausgesprochen. "Nur das würde helfen, Verletzungen zu vermeiden. Aus medizinischer Sicht sind sie einfach zu gefährlich, also weg damit."

oka/dpa