Bundesrat: Bayern will höhere Strafen für Wohnungseinbrecher - DER SPIEGEL
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Bundesratsinitiative Bayern will härtere Strafen für Wohnungseinbrecher

Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt bundesweit, die Aufklärungsquote ist niedrig. Bayern will jetzt gegensteuern: Mit einer Bundesratsinitiative setzt der Freistaat auf härtere Strafen für Einbrecher und verbesserte Aufklärung.
Einbrecher (Symbolbild): "Geringes Entdeckungsrisiko"
Einbrecher (Symbolbild): "Geringes Entdeckungsrisiko"

Einbrecher (Symbolbild): "Geringes Entdeckungsrisiko"

Foto: Andreas Gebert/ DPA
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Bayern will den bundesweiten Kampf gegen Wohnungseinbrecher verschärfen. Das Kabinett von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, um Änderungen im Strafgesetzbuch zu erreichen. Demnach sollen Wohnungseinbruchdiebstähle künftig nicht mehr als minder schwere Fälle bestraft werden können.

Der Gesetzgeber hatte 2011 frühere Strafverschärfungen teilweise zurückgenommen und geregelt, dass Einbruchdiebstähle auch als minder schwere Fälle mit einer Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Bayern will erreichen, dass der minder schwere Fall gestrichen wird und künftig wieder ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gilt. "Es ist extrem belastend, wenn man sich in den eigenen vier Wänden auf einmal nicht mehr sicher sein kann. Deshalb: Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist für die Betroffenen kein 'minder schwerer Fall'", erklärte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Die Folgen für die Opfer von Wohnungseinbrüchen seien erheblich, heißt es im Text für die bayerische Initiative: So würden sie "Schock, Ohnmachtsgefühle, Angst" erleben und im schlimmsten Fall unter traumatischen Störungen leiden. "Nicht selten treten so starke psychische Beeinträchtigungen ein wie bei gravierenden Gewalttaten gegen die Person und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung."

Der Freistaat will außerdem die Ermittlungsmethoden erweitern und dafür die Strafprozessordnung ändern: So soll im Fall von Wohnungseinbruchdiebstählen grundsätzlich die Telekommunikationsüberwachung möglich sein. Bislang ist dies nur bei Fällen des Bandendiebstahls möglich. Es stehe häufig erst am Ende der Ermittlungen fest, ob es sich um einen Bandendiebstahl handele, argumentiert der Freistaat. Zu Beginn der Ermittlungen würden oft "keine zureichenden Anhaltspunkte für eine bandenmäßige Begehung" vorliegen.

Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) sagte am Dienstag, dass es bei der Zahl von Wohnungseinbruchdiebstählen einen Aufwärtstrend gebe, "der uns allen Sorgen macht". Das Spektrum reiche von Gelegenheitseinbrüchen bis hin zu "hochorganisierten Streifzügen" von Banden. Sie würden durch "hohe Gewinnaussichten" und ein vergleichsweise "geringes Entdeckungsrisiko" angelockt. Die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten ist bundesweit seit Jahren rückläufig und lag laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2013 bei 15,5 Prozent.

Bayern erhofft sich auch deshalb Unterstützung anderer Bundesländer, weil das Problem andernorts noch deutlich größer ist als im Freistaat. Im bundesweiten Vergleich ist das Einbruchsrisiko in Bayern am geringsten: Im Jahr 2013 gab es bezogen auf 100.000 Einwohner 51 Einbrüche, wie Huber unter Verweis auf das bayerische Innenministerium erklärte. In Nordrhein-Westfalen sei die Quote mit 313 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner mehr als sechs Mal höher gewesen.

Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge wurden 2013 bundesweit 149.500 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert - das waren 3,7 Prozent mehr als 2012. Auch in den Vorjahren war die Zahl gestiegen, teilweise beträchtlich.