Frankreich: Deutscher Arzt gefesselt vor Gericht gefunden
Fall Kalinka Haftbefehle nach Entführung erlassen
Kempten/Paris - Gegen den 72 Jahre alten Franzosen André Bamberski und einen 38 Jahre alten Mann aus dem Kosovo wurden Haftbefehle erlassen, wie die Staatsanwaltschaft Kempten mitteilte. Die Ermittler werfen den Männern gemeinschaftliche Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vor.
Bamberski hat bereits eingeräumt, er habe den Arzt Dieter K. am 17. Oktober im Landkreis Lindau von Handlangern entführen lassen. Der 74-Jährige war gefesselt und verletzt vor einem Gerichtsgebäude im ostfranzösischen Mülhausen abgelegt worden.
B. verdächtigt den Arzt, vor 27 Jahren seine damals 14-jährige Tochter Kalinka missbraucht und getötet zu haben. Die Ermittler in Kempten bemühen sich nun um die Auslieferung des Franzosen und seines mutmaßlichen Helfers. Zudem vermuten sie weitere Mittäter.
Auslöser für die Entführung von Dieter K. war der Tod von Kalinka Bamberski. Das Mädchen war 1982 tot in K.'s Haus aufgefunden worden. Der Arzt lebte damals mit Kalinkas Mutter zusammen, die sich von André Bamberski getrennt hatte.
Juristisches Tauziehen
Dieter K. war 1995 von einem Pariser Schwurgericht in Abwesenheit wegen Gewalttätigkeit mit fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll Kalinka in seinem Haus missbraucht und ihr eine Betäubungsspritze gegeben haben, die zum Tode führte.
Deutschland und Frankreich liefern sich nun ein juristisches Tauziehen. Die deutsche Justiz verlangt die Auslieferung von Kalinkas Vater, dem Drahtzieher der Entführungsaktion, und von dem Kosovaren. Dieser sitzt derzeit in Österreich in Untersuchungshaft und hat einer Auslieferung nicht zugestimmt. Dadurch sei nicht absehbar, wann er nach Deutschland ausgeliefert werden könne.
Auf der anderen Seite weigert sich Frankreich, den entführten Arzt den deutschen Behörden zu überstellen. Dieter K., der bei der Entführung erheblich verletzt worden war, liegt derzeit in einem Pariser Gefängniskrankenhaus. Ihm droht ein neues Verfahren in Frankreich, die alte Strafe darf nicht vollstreckt werden. Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen seine Verhaftung eingelegt.