Bamf: Vorwürfe der Bestechlichkeit gegen Mitarbeiter - DER SPIEGEL
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Verdacht der Bestechlichkeit Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bamf-Mitarbeiter

Mitarbeiter der Bamf-Außenstelle Bremen sollen in 1200 Fällen zweifelhafte asylrechtliche Entscheidungen getroffen haben. Nach SPIEGEL-Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die ehemalige Leiterin.
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Foto: Silas Stein/ DPA
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Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stehen nach SPIEGEL-Informationen im Zentrum von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen. Es geht unter anderem um den Verdacht der Bestechlichkeit.

Die Bamf-Mitarbeiter - darunter auch die frühere Leiterin der Außenstelle Bremen - sollen in 1200 Fällen zweifelhafte asylrechtliche Entscheidungen zugunsten der Antragsteller getroffen haben. Sie sollen dafür Vorteile erhalten haben, es geht unter anderem um Restaurantbesuche.

Von den mutmaßlich manipulierten Asylentscheidungen profitierten nach ersten Erkenntnissen der Ermittler vor allem Jesiden, Angehörige einer religiösen Minderheit, die unter anderem in Syrien und im Irak leben. Sie sollen teilweise aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nach Bremen gebracht worden sein, um dort möglichst günstige Asylentscheidungen zu erhalten. Auch drei Rechtsanwälte aus Niedersachsen und Bremen stehen im Verdacht, an den Manipulationen beteiligt gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigte das Verfahren auf Anfrage. In den Asylverfahren sei es zu zahlreichen weiteren Rechtsverstößen gekommen, sodass falsche Anerkennungsbescheide ergingen, teilte die Behörde weiter mit.

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Staatsanwälte und Beamte der Zentralen Antikorruptionsstelle des Innensenators durchsuchten am Mittwoch und Donnerstag insgesamt acht Objekte, darunter Büros, Kanzleien und Privatwohnungen in Bremen und Niedersachsen. Dabei beschlagnahmten sie zahlreiche Unterlagen. In der Wohnung eines beschuldigten Rechtsanwalts wurde laut Staatsanwalt eine illegale Schusswaffe mitsamt Munition gefunden.

Die Innenrevision des Bamf war vor einiger Zeit vom niedersächsischen Innenministerium auf mögliche Unregelmäßigkeiten hingewiesen worden und hatte Anzeige gegen ihre Mitarbeiter erstattet. Die Leiterin wurde vom Dienst suspendiert.

Bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit drohen den Beschuldigten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft; in einem minder schweren Fall wäre auch eine Geldstrafe möglich.

Hohe Schutzquote in Bremen

Schon länger ist bekannt, dass in Bremen tendenziell mehr Flüchtlinge Asyl erhalten als in anderen Bundesländern - und das obwohl die Verfahren bundesweit in der Hand des Bamf liegen. Besonders große Abweichungen gab es bei Asylbewerbern aus dem Irak. So lag die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote im Jahr 2017 in Bremen bei 96,0 Prozent, bundesweit hingegen nur bei 64,5 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung  auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht. "Bereinigt" bedeutet, dass Ablehnungen aus formellen Gründen in dieser Quote nicht berücksichtigt sind. In den aktuellen Ermittlungen geht es laut Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen um Jesiden aus Syrien, das in der Kleinen Anfrage allerdings nicht thematisiert wird.

Die Grafik vergleicht die Schutzquote in Bremen mit dem Bundesschnitt:

Der Sprecher des Bremer Flüchtlingsrats, Marc Millief, hatte 2017 die Arbeitsabläufe in der Bremer Bamf-Zweigstelle als mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Anerkennungsquoten genannt. In der Hansestadt sei es üblich, dass die Anhörung eines Flüchtlings und die Entscheidung über seinen Antrag in einer Hand liegen, sagte Millief dem "Weserkurier". Andere Bundesländer trennten hingegen Anhörung und Entscheidung.

Die Jesiden stammen aus dem Irak, aus Syrien, Iran und der Türkei. Wegen Verfolgungen, Diskriminierungen oder Anfeindungen in ihren Heimatländern sind viele ins Ausland geflohen. Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) hatte bei seinem Vormarsch im Jahr 2014 Tausende Jesiden umgebracht oder versklavt. Die Uno erklärte in einem Bericht aus dem Jahr 2017, dass die Verfolgung unvermindert andauere. Tausende Männer und Jungen würden nach wie vor vermisst.

Nachtrag: Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 6.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesentlichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Betreffend der asyl- und ausländerrechtlichen Vorwürfe wurde die Anklage durch Beschluss zurückgewiesen, der Beschluss ist rechtskräftig. Weitere Informationen erhalten Sie hier .