Berliner U-Bahn-Schläger Verteidigung fordert Bewährung
Berliner Landgericht: Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe für den Angeklagten
Foto: Michael Gottschalk/ dpaBerlin - Die Forderungen von Anklage und Verteidigung im Prozess gegen den Berliner U-Bahn-Schläger gehen deutlich auseinander: Der Anwalt des 18-jährigen Torben P. plädierte auf höchstens zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Zudem sprach sich der Verteidiger für Auflagen "nach Ermessen des Gerichts" aus.
Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragte vier Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Nebenklage plädierte auf das gleiche Strafmaß wegen Mordversuchs.
Torben P. habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, sagte Verteidiger Alexander Sättele vor dem Berliner Landgericht. Es habe sich bei dem Gewaltexzess "um die spontane Tat eines stark alkoholisierten und unter starker affektiver Erregung stehenden Mannes" gehandelt. Dieser Umstand würde gegen einen Tötungsvorsatz sprechen.
Staatsanwältin Katrin Faust hielt Torben P. zwar eine "Beeinträchtigung" durch Alkohol zur Tatzeit zugute. Wegen der "heftigen Einwirkung der Tritte" könne aber nicht von einem minderschweren Fall gesprochen werden. Die Gewalt, mit der der 18-Jährige sein Opfer angegriffen habe, und deren "psychische Folgen für das Opfer" müssten sich strafverschärfend auswirken. Die Tat war aus Sicht der Anklägerin "blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal". Opferanwältin Elke Zipperer sprach von einem "absoluten Vernichtungswillen" durch die Tritte gegen den Kopf des reglos am Boden liegenden Mannes.
Die von dem Angeklagten geltend gemachten Erinnerungslücken erkannten die Strafverfolger nicht an. Das Geständnis des Täters sei gezeichnet von Beschönigungen, sagte Anklägerin Faust. Er habe keine Verantwortung übernommen. Sie wertete aber die Tatsache, dass der Schüler sich gestellt hatte und vor Gericht geständig war, zugunsten des Angeklagten. Zudem sei er vor der Tat nicht polizeilich auffällig geworden.
"Ich kann mir selbst nicht verzeihen"
In den bisher fünf Prozesstagen blieb aber das Motiv im Unklaren. "Es gibt keine nachvollziehbare Antwort für die massive Gewalt gegen eine unbeteiligte Person", so die Staatsanwältin. Dem Angeklagten sei zu glauben, dass auch ihm eine Erklärung fehlt: "Die Persönlichkeit ist schwer mit der Tat in Verbindung zu bringen."
"Ich kann mir selbst nicht verzeihen", sagte Torben P. in seinem Schlusswort. "Ich bin der Täter, ich verdiene ein Strafe." Er schloss sich den Anträgen seines Verteidigers an.
Der Schüler hatte sein Opfer in der Nacht auf Ostersamstag in der U-Bahn-Station Friedrichstraße niedergeschlagen und ihm mehrmals auf den Kopf getreten. Das 30-jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann hat bis heute psychisch mit den Folgen zu kämpfen. Torben P. hatte die Tat gestanden.
Eine Gutachterin sagte am Dienstag aus, es sei "nicht vollkommen auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit bei Torben P. zur Tatzeit durch Alkohol erheblich vermindert gewesen sein könnte". Sie hatte empfohlen, wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden.
Der 18-jährige Mitangeklagte soll laut Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfe bestraft werden. Die Anklage beantragte drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kompagnon hatte der Tat zunächst zugeschaut und später einen Mann geschlagen, der eingreifen wollte. Statt sich um das reglose Opfer zu kümmern, liefen beide Angeklagte weg. Der Helfer wurde für seine Zivilcourage öffentlich geehrt.
Die Urteile werden für den 19. September erwartet.