Bundesverfassungsgericht: Grenzen bei der Suche nach Vätern? - DER SPIEGEL
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Suche nach Vätern Verfassungsgericht lotet Grenzen aus

Kann eine 65 Jahre alte Frau auf der Suche nach ihrem leiblichen Vater einen 88-Jährigen zum DNA-Test zwingen? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit einem ungewöhnlichen Fall - der weitreichende Folgen haben könnte.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Grenzen bei der Suche nach Vätern?
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Grenzen bei der Suche nach Vätern?

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Grenzen bei der Suche nach Vätern?

Foto: Uli Deck/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine 65 Jahre alte Frau will die Suche nach ihrem Vater auch nach Jahrzehnten nicht aufgeben. Nun ist sie sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen (Az.: 1 BvR 3309/13). Die Frage, die dort beantwortet werden muss, lautet: Wie weit dürfen Kinder gehen, um herauszufinden, wer ihre leiblichen Eltern sind?

Die Frau forderte eigentlich nur einen DNA-Test. Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Das Heikle an diesem Fall ist aber: Es gibt bereits ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 1955. Damals hatte die Mutter der heute 65-Jährigen die Vaterschaft feststellen lassen wollen. Mit den Möglichkeiten der damaligen Zeit - wie etwa einer Blutgruppenuntersuchung - schloss das Gericht die Vaterschaft des Mannes aus.

Ein neues zivilgerichtliches Verfahren, mit dem die rechtliche Vaterschaft mittels DNA-Analyse festgestellt werden könnte, ist daher nicht möglich. Selbst ein Gentest zu einer Abstammungsklärung ohne weitere Rechtsfolgen, den die Frau seit 2009 fordert, ist nicht möglich.

Abwägung verschiedener Rechte und Interessen

Dies scheitert an der Formulierung des Paragrafen 1598a BGB, in dem der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung geregelt ist. Er beschränkt diese Möglichkeit streng auf Kinder und deren rechtliche Väter - Männer also, die das Kind als ihres anerkannt haben. Mutmaßliche biologische Väter sind jedoch nicht genannt und können deshalb über diesen Weg nicht zu einem Gentest gezwungen werden. Die 65-Jährige sieht sich dadurch in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Doch eine Entscheidung im Sinne der Klägerin könnte weitreichende Folgen haben. So könne, sagte der Vorsitzende Richter Ferdinand Kirchhof, eine funktionierende soziale Familie durch die Feststellung einer familienfremden Vaterschaft beeinträchtigt werden.

Auf der anderen Seite stünde allerdings das Recht auf Kenntnis der Abstammung. In jedem Falle wäre die Feststellung des genetischen Codes eines mutmaßlichen Vaters ein Eingriff in dessen informationelle Selbstbestimmung

Zudem könnte eine Entscheidung zugunsten der Frau der Forderung von DNA-Tests verschiedener Männer "ins Blaue hinein" Tür und Tor öffnen. Dies könne eine negative Wirkung auf das soziale Umfeld betroffener Männer haben - auch dann, wenn keine Vaterschaft nachgewiesen werde.

Wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird, ist nicht bekannt.

wit/dpa