Fall Kachelmann Ex-Geliebte geht doch in Revision
Mannheim - Nun also doch: Die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Fall Kachelmann hat gegen den Freispruch des Wettermoderators Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Am Dienstag hatte der Südwestrundfunk (SWR) unter Berufung auf das Gericht noch berichtet, die Nebenklägerin verzichte auf eine weitere juristische Runde. Der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter hatte eine Stellungnahme abgelehnt. Die Frist für die Revision galt bis Dienstag um Mitternacht.
Das schriftliche Urteil wird spätestens Mitte August vorliegen. Danach haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft, die bereits am Montag Revision beantragt hatte, einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Erst danach geht das Revisionsverfahren nach Karlsruhe an den Bundesgerichtshof (BGH).
Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. Verwerfen die Karlsruher Bundesrichter sie, wäre der Freispruch für Kachelmann rechtskräftig. Hätte die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen Erfolg, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen. Anders als bei Berufungsverfahren gibt es vor dem BGH keine komplette Neuverhandlung. Vielmehr wird dort das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.
Das Landgericht Mannheim hatte den 52-jährigen Kachelmann am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf freigesprochen, seine ehemalige Geliebte vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der Prozess war eines der meistbeachteten Verfahren der vergangenen Jahre. 43 Tage wurde verhandelt, zehn Gutachter wurden gehört, neun Monate dauerte es bis zum Urteil. Das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit war gewaltig. Dies dürfte im Revisionsverfahren nicht anders werden.