Foltermordprozess Verteidiger fordern geringere Strafen
Bonn - Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll den 20-jährigen Hauptangeklagten im Prozess um den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg nach dem Willen der Verteidigung vor lebenslanger Haft bewahren.
Verteidiger Thomas Ohm forderte heute in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Bonn für Pascal I. die nach dem Jugendstrafrecht dann mögliche Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem 20-jährigen Mithäftling Hermann H. hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt.
Der angeklagte Ralf A., 21, soll nach Vorstellung seines Verteidigers für zwölf Jahre ins Gefängnis, drei Jahre weniger als die Forderung der Anklage vorsieht. Für den jüngsten Angeklagten, den zur Tatzeit 17-jährigen Danny K., bat sein Verteidiger Peter-René Gülpen das Gericht, von der nach dem Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren abzusehen.
Pascal I., Ralf A. und Danny K. wird vorgeworfen, im November 2006 in der Haftanstalt Siegburg ihren Zellengenossen stundenlang schwer misshandelt, vergewaltigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben. Sie hatten das Verbrechen zum Prozessauftakt gestanden. Ein Gutachter hatte bei Pascal I. und Ralf A. die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts als angemessen gesehen.
In ihren Plädoyers zweifelten die Verteidiger von Pascal I. das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen erneut an. "Es ist nicht richtig, Pascal als entwicklungsunfähigen Menschen darzustellen, der sich wie ein sozialer Outlaw am Rande der Gesellschaft schon fest eingerichtet hat", erklärte Verteidiger Thomas Ohm.
Auch wenn das Opfer auf abscheuliche Weise zu Tode gekommen sei, bestehe für Pascal I. noch Hoffnung auf Besserung. Für den Fall, dass die Jugendstrafkammer dennoch nach Erwachsenenrecht urteilen sollte, plädierte die Verteidigung auf eine Haftstrafe von 13 Jahren.
Weder das junge Alter seines Mandanten noch die Gruppendynamik oder das umfassende Geständnis seien berücksichtigt worden, kritisierte Verteidiger Andreas Trude. Auch die Tatsache, dass in der JVA Siegburg niemand etwas von dem Martyrium des Opfers bemerkt hatte, müsse in Betracht gezogen werden.
Der Verteidiger von Ralf A., Uwe Krechel, räumte ein, sein Mandant habe aus Grausamkeit gemordet und um die vorhergehenden Misshandlungen zu vertuschen. "Es ist aber keinesfalls Mordlust, die ihn dazu bewegt hat." A. habe sich vielmehr mitreißen lassen "und dem Bösen nachgegeben".
Kein konkretes Strafmaß nannte der Verteidiger von Danny K.: Er plädierte dafür, vor allem wegen der "schwierigen Familienverhältnisse" von der "ultimativen Höchststrafe von zehn Jahren" abzurücken. Der zur Tatzeit 17-Jährige sei mit einem alkoholkranken und prügelnden Vater aufgewachsen, habe Aufenthalte in Heimen und einen Selbstmordversuch hinter sich. "Aggression und Gewalt hat er als Abwehrmechanismus gelernt", betonte Verteidiger Peter-René Gülpen.
Die Angeklagten selbst erklärten am letzten Verhandlungstag, ihr Handeln zu bereuen. Alle drei betonten, von nun an das Beste aus ihrem Leben machen zu wollen. Sie wollten die Zeit in der JVA nutzen, um ihre Schulabschlüsse und eine Ausbildung nachzuholen. "Ich würde alles tun, um das Geschehene rückgängig zu machen", erklärte Pascal I. Das Urteil wird für den 4. Oktober erwartet.
jdl/AP