Gerichtsurteil Schönheitsoperation wird als Gewalttat gewertet
Kassel - Die 1954 geborene Frau litt nach Angaben des Gerichts an erheblichem Übergewicht, Herzschwäche, Bluthochdruck, Lungenschwäche, Zuckerkrankheit und einer Darmerkrankung.
Sie ließ bei einem Gynäkologen eine Fettabsaugung vornehmen, der Mediziner hatte sie allerdings zuvor nicht über die Risiken aufgeklärt. Nach dem Eingriff stellten sich Komplikationen ein.
Einige Monate später versuchte der Arzt eine Korrektur und saugte weiteres Fett ab. Daraufhin musste die Frau ins Krankenhaus. Wegen der beiden Eingriffe wurde der Arzt bereits wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung zu mehrjähriger Haft verurteilt.
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, die der Frau nun zugesprochen wurden, kann nach der nun ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel beanspruchen, wer als Folge eines "vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs" geschädigt wird.
"Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient", teilte das Gericht mit. Im konkreten Fall habe der Arzt ans Geldverdienen und nicht an die Gesundheit der Frau gedacht.
Az: B 9 VG 1/09 R K.