Hells-Angels-Verfahren: Langer Prozess, dürftige Beweise - DER SPIEGEL
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Hells-Angels-Verfahren Langer Prozess, dürftige Beweise

Er gilt als einer der gefährlichsten Rocker Deutschlands: In Berlin steht der Hells-Angels-Anführer Kadir P. vor Gericht. Er soll zwei Männer mit Messern angegriffen haben. Doch ob der Ex-Boxer dafür am Ende tatsächlich verurteilt wird, scheint fraglich.
Hells-Angels-Rocker mit Kutte: "Trophäe" für den Gegner
Hells-Angels-Rocker mit Kutte: "Trophäe" für den Gegner

Hells-Angels-Rocker mit Kutte: "Trophäe" für den Gegner

Foto: dapd
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Berlin - Es gibt im Rechtswesen den grundsätzlichen Gedanken, dass zwischen einer Straftat und der Bestrafung nicht zu viel Zeit liegen sollte. Schließlich will der Staat mit der Sanktion etwas erreichen, die Besserung des Delinquenten etwa. Doch im Fall des berüchtigten Berliner Hells-Angels-Anführers Kadir P., 27, scheint diese Erwägung keine besonders große Rolle gespielt zu haben. Die Vorfälle, für die sich der Rocker seit Freitagmorgen vor Gericht verantworten muss, liegen nunmehr vier Jahre zurück.

Vielleicht hat die Justiz in seinem Fall jede Hoffnung bereits aufgegeben?

Das Kriminalgericht Moabit teilt mit, die 22. Große Strafkammer sei bislang mit dringlicheren Dingen befasst gewesen. Deswegen der lange Prozess.

Im August 2007 soll P., der sich damals noch den Hells-Angels-Rivalen Bandidos andiente, den Höllenengel Robert F. vor dessen Wohnung angegriffen haben. Laut Anklage stach der Ex-Boxer seinem Widersacher dreimal in den linken Oberschenkel und raubte anschließend dessen Kutte.

Zwei Nächte, zwei Attacken

Die Lederweste, die P. internen Polizeiunterlagen zufolge als Trophäe bezeichnete, übergab der damalige "Rocker auf Probe" wohl Stunden später an einer Tankstelle im Ruhrgebiet dem mächtigen Bochumer Bandidos-Fürsten Peter M. Nach Erkenntnissen der Ermittler wollte Kadir P. auf diese Weise von der Bande schneller als vollwertiges Mitglied aufgenommen werden und sich möglicherweise auch die interne Auszeichnung "Expect no mercy" verdienen, einen Aufnäher, der für besondere Brutalität verliehen wird.

Etwa 22 Stunden später und zurück in Berlin soll P. dann vor der Discothek "2 Be Club" zusammen mit dem inzwischen ebenfalls angeklagten Kadim Ü., heute 28, auf den Türsteher A. losgegangen sein. Laut Anklage schlug der Ex-Boxer seinen Gegenüber völlig unvermittelt und stach dann mit einem Messer in Richtung Hals. Allerdings verfehlte er sein Ziel und brach die Attacke ab. Der Wachmann soll Kadir P. Wochen zuvor nicht in den Club gelassen haben, weil der seinerzeit angeblich ein T-Shirt der Bandidos trug.

Der Angeklagte, der am Freitagmorgen vor Gericht ohne Vereinsinsignien und Rockerbrüder erschien, hat bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Von den vier am Vormittag geladenen Zeugen erschien niemand vor Gericht.

Dürftige Beweislage

Aus Justizkreisen verlautete derweil, dass der erst nach Jahren eröffnete Prozess unter anderem wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubs keine großen Aussichten auf Erfolg habe. Die Beweislage sei dürftig, Zeugen gebe es kaum. Doch es mehren sich Hinweise, dass sich Berlin des drängendsten Rocker-Problems schon bald auf verwaltungsrechtlichem Wege entledigen will - nach hessischem Vorbild.

In Frankfurt waren unlängst die beiden Frankfurter Hells-Angels-Ableger verboten worden. Dabei wird sich das Verfahren aller Voraussicht nach gegen Kadir P. und seine Gefolgsleute vom Hells-Angels-Charter "Berlin City" richten. Die überwiegend aus Türken bestehende Truppe, die im vergangenen Jahr von den Bandidos zu den Erzrivalen der Hells Angels übergelaufen war, gilt als besonders gefährlich. Kriminalisten verdächtigen sie zahlreicher Übergriffe auf die Bandidos und deren Unterstützer - dabei wurden auch Schusswaffen und Molotow-Cocktails eingesetzt.

Doch die Hürden für eine solche Maßnahme sind hoch. Die Beamten haben zu belegen, dass der eigentliche Zweck des Clubs darin besteht, Straftaten zu begehen. "Vom Verein, für den Verein" müsse nachweislich Kriminalität ausgehen, erläutert ein hochrangiger Beamter. Nur dann werde das Verbot vor einem Verwaltungsgericht Bestand haben. In Berlin planen die Behörden offenbar eine konzertierte Aktion mit dem benachbarten Brandenburg, auch das Bundesinnenministerium sei in die Überlegungen einbezogen, hieß es.

800 Rocker in Berlin

Laut Polizei gibt es in der Hauptstadt 17 Rockerclubs mit bis zu 800 Mitgliedern. Die Vereine seien in vielen Bereichen aktiv, so die Beamten: Organisierte Kriminalität im Rotlichtmilieu, Raub, Erpressung, Rauschgifthandel, Brandstiftungen, bandenmäßige Hehlerei und unerlaubter Waffenbesitz.

Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten in den vergangenen fünf Jahren 789 Strafverfahren ein, es gab 432 Festnahmen und 105 Haftbefehle. Insgesamt 325 Jahre Freiheitsstrafe wurden verhängt. Die Polizei beschlagnahmte nach eigenen Angaben 443.000 Euro Bargeld, Vermögen im Wert von 860.000 Euro und Rauschgift im Wert von mehr als einer Million Euro.

Und Kadir P. ist den Ermittlern bestens bekannt. Der sei gut im Geschäft, in der Gastronomie und im Rotlichtmilieu, ein "beeindruckender Taktiker", aber vollkommen unberechenbar, sagen sie. Doch ausgerechnet der spätere Angels-Überläufer P. wurde bereits wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt, nachdem 2008 einem Höllenengel vor dessen Clubhaus am Spandauer Damm mit einem Machetenhieb beinahe der Arm abgetrennt worden war.

Offenbar sind die Hells Angels in seinem Fall nicht übermäßig nachtragend.

Mitarbeit: Thomas Heise, Claas Meyer-Heuer