Indien Petition gegen Freilassung von Vergewaltiger scheitert vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat eine Petition gegen die Freilassung eines jungen Mannes abgelehnt. Der 20-Jährige war wegen der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Neu-Delhi vor drei Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Es gebe keine rechtliche Grundlage, um den Täter weiter in Haft zu lassen, sagten die Richter in ihrer Begründung. "Alles passierte in Übereinstimmung mit dem Gesetz." Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte eine Frauenrechtsgruppe eingereicht.
Ein Anwalt der Frauenkommission von Delhi sagte, das Gericht sei zur Ablehnung der Petition gezwungen gewesen. Der zur Tatzeit noch Minderjährige hat die nach dem Jugendstrafrecht verhängte Höchststrafe von drei Jahren abgesessen. Nachdem seine Freilassung am Sonntag bekannt geworden war, hatten sich spontan mehrere hundert Menschen im Zentrum der indischen Hauptstadt zu einer Protestkundgebung versammelt.
Der Vater des Opfers sagte zu dem Urteil vom Montag, es gebe "keine Worte, um unsere Enttäuschung zu beschreiben". Er könne all die Gesetze nicht nachvollziehen. Er wisse nur, dass die Justiz gescheitert sei.
Seine Tochter war am 16. Dezember 2012 vor den Augen ihres Freundes von einer Gruppe Männer in einem Bus in Neu-Delhi vergewaltigt und so schwer misshandelt worden, dass sie knapp zwei Wochen später ihren Verletzungen erlag. Ihr Fall sorgte weltweit für Empörung. Es wurden insgesamt sechs Männer angeklagt. Einer ist nun frei, einer starb in Haft. Die vier übrigen wurden zum Tode verurteilt, legten aber Berufung ein. Darüber ist noch nicht entschieden.