Sieben Jahre Haft Notorischer Holocaustleugner macht sogar die Richterin fassungslos
Angeklagter mit Handschellen vor Gericht
Foto: Lennart Preiss / dpa / picture allianceAuch vor Gericht machte er noch weiter: In München ist ein mehrfach vorbestrafter Holocaustleugner zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 71-Jährige hatte vor dem Landgericht München II zugegeben, auf Plattformen wie Telegram Verschwörungserzählungen verbreitet, den Mord an sechs Millionen Juden durch das Naziregime geleugnet sowie tödliche Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens befürwortet und sogar gefordert zu haben.
Die Richterin sagte beim Urteil, das Verhalten des Angeklagten vor Gericht mache sie fassungslos. Der Mann habe seinen Auftritt im Gerichtssaal während des Prozesses, unter anderem bei seinem letzten Wort, zur Begehung neuer Straftaten genutzt. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft München hatte vor Gericht sechs Jahre Haft gefordert. Das Gericht verhängte aber eine noch höhere Strafe.
Keine Reue, keine Einsicht
Dass er all diese Vorwürfe vor Gericht einräumte, führte die Vorsitzende Richterin Simone Montoya Durango zwar beim Urteil zugunsten des Mannes an. Er habe aber dennoch weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt. Er habe noch während der laufenden Ermittlungen und vor Gericht weitere Straftaten begangen, sei massiv und einschlägig vorbestraft und habe eine »besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit« an den Tag gelegt. Das habe gezeigt, dass ihm die früheren Verurteilungen »völlig egal« seien.
YouTube hatte ihn wegen vorheriger Strafverfahren und einschlägiger Verurteilungen gesperrt. Er machte daraufhin auf Plattformen wie Telegram weiter.
In der seitenlangen Anklage sind Gewaltaufrufe, brutale antisemitische Beschimpfungen und Verschwörungsmythen aufgelistet, die der Mann verbreitete. Zum Auftakt des Prozesses nickte der 71-Jährige immer wieder , wenn seine Zitate vorgelesen wurden, oder er reckte den Daumen in die Höhe – zumindest so weit es ging. Die Hände des Mannes, der auch immer wieder den Hitlergruß gezeigt haben soll, waren mit Handschellen an einem Gürtel befestigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.