Urteil gegen Serientäter: Mörderischer Frustabbau - DER SPIEGEL
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Urteil gegen Serientäter Mörderischer Frustabbau

Vor mehr als vierzig Jahren tötete Hans-Jürgen S. zum ersten Mal eine junge Frau, vier weitere Morde folgten. Jahrzehntelang lebte er als unbescholtener Familienvater, erst eine DNA-Probe seines Bruders brachte die Ermittler auf seine Spur. Nun ist das Urteil gegen den 65-Jährigen gefallen: lebenslänglich.
Verteidiger des Angeklagten: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für ihren Mandanten
Verteidiger des Angeklagten: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für ihren Mandanten

Verteidiger des Angeklagten: Lebenslängliche Freiheitsstrafe für ihren Mandanten

Foto: Markus Scholz/ dpa
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Hans-Jürgen S. ist 15 Jahre alt, als er sich zum ersten Mal in ein Mädchen verliebt. Sie lädt ihn zu ihrer Geburtstagsfeier ein, aber dort sitzt er nur herum, traut sich nicht, sie anzusprechen, empfindet die Situation als "oberpeinlich". Ein Schicksal, das er mit vielen Teenagern teilt. Doch Hans-Jürgen S. entwickelt ein derart gestörtes Verhältnis zu Frauen, dass er sich 50 Jahre später als Angeklagter in einem Mordprozess wiederfindet.

Am Tag der Urteilsverkündung sind die Reihen im Kieler Landgericht gefüllt. Hans-Jürgen S., graue Haare, grauer Bart, auch im Alter noch ein kräftiger Mann, hat die Hände hinter dem Rücken zusammengelegt, als der Richter das Urteil bekanntgibt: lebenslänglich.

Hans-Jürgen S. ist zweifacher Vater und Großvater. Doch der 65-Jährige ist auch der Mörder der 22-jährigen Jutta N., der 16-jährigen Renate B., der 22-jährigen Angela B., der 15-jährigen Ilse G. und der 18-jährigen Gabriele S.

Der Fall Hans-Jürgen S. ist ein ungewöhnlicher Fall. Nicht nur, weil der Täter erst 27 Jahre nach dem letzten Mord geschnappt wurde. Nicht nur, weil es die DNA seines Bruders war, die zu seiner Ergreifung führte. Nicht nur, weil zwei Gutachter seine Schuldfähigkeit völlig unterschiedlich bewerten. Sondern auch, weil er in U-Haft vier Morde gestand, die ansonsten womöglich niemals aufgeklärt worden wären.

Problematisches Verhältnis zu Frauen

In den Vernehmungen und den Gesprächen mit den Gutachtern gab S. detailliert Auskunft über die Taten und sein Leben, so dass sich die vergangenen Jahrzehnte gut rekonstruieren lassen.

Hans-Jürgen S. wird 1946 in Friedrichsgabe als Sohn eines Tischlers geboren. Er verlässt die Hauptschule vorzeitig, absolviert eine Ausbildung zum Maurer und findet bei wechselnden Unternehmen im Hamburger Raum Arbeit.

Sein Verhältnis zu Frauen macht mehr Probleme. Als 17-Jähriger wird er zu einem Mädchen nach Hause eingeladen, die Eltern sind nicht da. Doch auch in dieser Situation weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. Ein anderes Mal macht ihm eine Tanzpartnerin, sonst eher zurückhaltend, Avancen. Doch von ihr fühlt er sich bedrängt. Er zieht sich von beiden zurück.

Aber zugleich, so der Richter, wächst in S. der Wunsch, Sex zu haben. Seine Kontaktschwierigkeiten lassen das Verlangen allerdings nicht in Erfüllung gehen. In dieser Zeit entwickelt der junge Mann sexuelle Gewaltphantasien. Er stellt sich nachts Situationen vor, in denen seine Opfer wehrlos sind und nicht schreien können. S. habe die Phantasien als unkontrollierbar erlebt, sich ihnen ausgeliefert gefühlt, so der Richter. Noch lebt S. seine Vorstellungen aber nicht aus.

Der erste Mord

Am 20. Juni 1969 hat er in einer Disco das Gefühl, Mädchen würden über ihn lachen. Er verlässt niedergeschlagen und frustriert das Tanzlokal und macht sich mit dem Auto auf den Weg nach Hause. An einer Bushaltestelle fällt ihm Jutta N. auf, er steigt aus, folgt ihr, greift sie an, würgt sie. Obwohl ein Anwohner Geräusche hört und die Außenbeleuchtung anschaltet, lässt S. nicht von seinem Opfer ab. Als die junge Frau tot ist, vergeht er sich an der Leiche. Er hat zum ersten Mal Geschlechtsverkehr.

Nach der Tat fühlt er sich schuldig, doch keine vier Monate später schlägt S. wieder zu. Nach einer Disco-Nacht lauert er Renate B. auf und erwürgt auch sie. Die Leiche der 16-Jährigen wird erst sieben Monate später gefunden.

S. lernt seine spätere Ehefrau kennen, doch im Juli 1970 überkommen ihn seine Phantasien erneut. Nach einem Fußballspiel beobachtet er Angela B. auf dem Weg zu ihrer Wohnung. Er ringt innerlich mit sich, ob er dem Verlangen nachgeben soll oder nicht - so schildert er es zumindest Jahrzehnte später. S. gibt schließlich nach, er erwürgt die junge Frau und vergeht sich wieder an der Leiche.

Im März 1971 heiratet er seine Freundin, in der Ehe fühlt er sich jedoch schnell sexuell unbefriedigt. Im Oktober 1972 ermordet er Ilse G. Als er hinterher in der Zeitung liest, dass sein Opfer erst 15 Jahre alt war, empfindet er noch mehr Schuld.

Verräterische Speichelprobe

Ende der siebziger Jahre beginnt seine Ehe zu zerbrechen. S. geht fremd, seine Frau auch. Er wird arbeitslos, baut ein Haus für die Familie, findet einen neuen Job. Als seine Frau an einem Tag im Februar 1984 nicht da ist, begeht er einen Mord, der anders ist als die vorherigen und der ihm letztlich auch zum Verhängnis wird.

S. nimmt die Schwesternschülerin Gabriele S. am späten Abend per Anhalter mit, sie will zu einer Disco. Er vergewaltigt sie auf dem Beifahrersitz. Anschließend erdrosselt er die 18-Jährige - aus Angst, sie könne ihn bei der Polizei verraten. So sieht es das Gericht. Zum ersten Mal mordet er nicht aus sexuellen Motiven, sondern, um eine andere Straftat zu verdecken.

Nach der Scheidung Ende der achtziger Jahre zieht S. zurück zu seinen Eltern nach Henstedt-Ulzburg und führt fortan ein unauffälliges Leben. Er ist großer HSV-Fan und bis zuletzt bei einer Firma in Norderstedt angestellt.

Als die Polizei den Fall Gabriele S. 2010 neu aufrollt, bittet sie 150 Männer um eine Speichelprobe. Die Kieler Rechtsmedizin bemerkt unter diesen Proben eine, die zwar nicht mit der DNA des Täters übereinstimmt, sich aber nur so gering unterscheidet, dass sie von einem engen Familienmitglied stammen könnte. Es ist eine Probe des Bruders von Hans-Jürgen S.

Gutachter kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen

Dann greift ein Rädchen ins andere: In einem aufwendigen Verfahren analysieren die Kieler Rechtsmediziner innerhalb eines Tages die Probe von Hans-Jürgen S. Treffer. Er wird im April 2011 verhaftet und gesteht zwei Monate später die vier weiteren Morde.

Es sei dem Täter nicht um Gewalt als Lustgewinn gegangen, so der Richter. Es sei vielmehr darum gegangen, die Opfer wehrlos zu machen. Die Tötung sei bei den ersten Morden ein Mittel gewesen, um Sex zu bekommen, den S. aufgrund seiner sozialen Schwierigkeiten sonst nicht bekommen hätte.

Der psychiatrische Sachverständige Michael Jehs bewertete S. als voll schuldfähig. Der Sexualmediziner Peer Briken ging dagegen zumindest für die ersten beiden Morde von einer eingeschränkten Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aus. Auch beim dritten und vierten Mord sei diese nicht auszuschließen.

Die Verteidigung forderte daher einen weiteren Gutachter, was die Kammer jedoch ablehnte. Nach Ansicht der Richter war S. bei allen fünf Morden voll schuldfähig. Der Täter habe vor jeder Tat mit sich gerungen, ob er es tun solle oder nicht, er habe sich zudem in ähnlichen Situationen mehrfach nicht hinreißen lassen.

Die Staatsanwaltschaft forderte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - doch die Richter entschieden anders. Sie werteten unter anderem das umfassende Geständnis und das hohe Alter des Angeklagten zu seinen Gunsten. Man habe allerdings lange mit sich gerungen, so der Richter.

"Es tut mir sehr leid", hatte S. in seinem Schlusswort gesagt, "ich bin in den letzten 20 Jahren ein anderer Mensch geworden."

Selbst wenn er eines Tages frei kommt, wird er fast 80 Jahre alt sein.

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