Urteil im Metzler-Prozess: "Das Unrecht ist durch nichts wieder gutzumachen" - DER SPIEGEL
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Urteil im Metzler-Prozess "Das Unrecht ist durch nichts wieder gutzumachen"

Es war eine fulminante Urteilsbegründung nach einer außergewöhnlich sorgfältig geführten Hauptverhandlung: Der 28 Jahre alte Magnus Gäfgen, der den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und umgebracht hat, ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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Frankfurt am Main - Die 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, besetzt mit dem Vorsitzenden Hans Bachl, zwei Berufsrichterinnen und zwei Schöffinnen, verhängte eine Strafe, die, obwohl die härteste, die in einem Rechtsstaat ausgesprochen werden kann, den Angeklagten nicht vernichtet, sondern ihm gleichwohl noch eine Perspektive lässt. Auch wenn sie die besondere Schwere der Schuld feststellte.

Um diesen Punkt kreiste von Beginn der Hauptverhandlung an die Diskussion. Denn Gäfgen war nach seiner Festnahme mit illegalen Methoden zu Angaben über das Versteck seines Opfers gepresst worden. Dies wiederum führte dazu, dass sein Geständnis, das er nach dem Auffinden der Leiche ablegte, als null und nichtig anzusehen war.

Ein Heilungsversuch dieses Makels in Form einer neuerlichen richterlichen Vernehmung mit einem neuerlichen Geständnis im Januar, ging ebenfalls schief - Gäfgen wurde nicht qualifiziert belehrt. Es hätte ihm erklärt werden müssen, dass alles, was er bisher gesagt hatte, nicht verwertbar sei. Dass er sich also noch einmal überlegen könne, ein Geständnis abzulegen oder zu schweigen.

Als dann am 9. April die Hauptverhandlung begann und der Angeklagte erstmals vom Vorsitzenden ordnungsgemäß belehrt wurde, hatte der Jurastudent Gäfgen zum dritten Mal Gelegenheit, sich zu entscheiden. Der Vorsitzende machte ihm die Situation eindringlich klar. Gäfgen blieb dabei: Er wollte Angaben machen.

Seine Verteidiger, Hans Ulrich Endres und Stefan Bonn, mögen die gesetzwidrige "Folterdrohung" durch den Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Daschner wie ein Geschenk des Himmels angesehen haben, gab sie ihnen doch Anlass zu allerlei Hoffnungen. Müsste das Verfahren nicht wegen eines überaus schwer wiegenden Verfahrenshindernisses eingestellt werden?

Gericht kam um das Urteil nicht umhin

Noch nie in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte waren einem Verdächtigen von einem ranghohen Polizeibeamten nach reiflicher Überlegung und in Absprache mit Kollegen derartige verbotene Vernehmungsmethoden angedroht worden. Oder, so die Überlegung Endres, müsste ein nochmaliges - schonungsloses, nichts beschönigendes - Geständnis vom Gericht nicht wenigstens außergewöhnlich honoriert werden, zum Beispiel mit dem Verzicht auf die Feststellung der Schwere der Schuld?

Die Kammer entschied gleich zu Beginn der Hauptverhandlung klar und eindeutig. Der Verfahrensverstoß sei in der Abwägung mit der Schwere des Tatvorwurfs nicht als so gravierend anzusehen, dass gegen Gäfgen gar nicht verhandelt werden könnte. Und wenn er sich zu einem Geständnis entscheide, dann werde der Prozess gegen ihn auf der Basis dieses Geständnisses geführt. Zusagen für besondere Strafmilderung gab es nicht.

Am Ende, das deutete sich in den letzten Wochen schon an, konnte das Gericht nicht umhin, die härteste Strafe auszusprechen. Gäfgen wurde verurteilt wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge - beides Tatbestände, die mit Lebenslang bestraft werden müssen beziehungsweise können.

"Leichtes Opfer

Das Gericht stellte drei Mordmerkmale fest: Heimtücke, Habgier und Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat. Es zählte die vielen zu Ungunsten des Angeklagten sprechenden Punkte auf.

Er habe sich ein Kind als "leichtes Opfer" ausgesucht, das sich nicht wie ein Erwachsener gegen seinen Entführer habe wehren können. Jakob von Metzler habe einen mindestens zwei Minuten währenden qualvollen Todeskampf erleiden müssen. Bachl: "Wir alle haben es noch im Ohr, wie der Angeklagte das Sterben des Kindes geschildert hat."

Er habe das Leben eines Kindes geopfert, um seinen luxuriösen Lebensstil und seine Maske als erfolgreicher Junganwalt aufrechterhalten zu können, sein Verhalten sei von "sozialer Rücksichtslosigkeit" geprägt gewesen, er habe das Rechtsgut Leben "absolut degradiert", er habe die Tat monatelang geplant und dann mit höchster krimineller Energie ausgeführt.

Er habe den Eltern Jakobs vorgegaukelt, das Kind sei gegen Lösegeld zu retten - obwohl er, als er den Erpresserbrief vor dem Anwesen der Metzlers aus dem Auto warf, die Leiche Jakobs schon im Kofferraum hatte. Er habe die Eltern tagelang in schrecklicher Ungewissheit gelassen, habe sie schwersten Qualen ausgesetzt, während er gegenüber seiner Umwelt den reichen Freund spielte. Und überdies habe er nach seiner Festnahme auch noch unbescholtene Personen als Mittäter und Mitwisser bezichtigt.

"Reue, wie es ihm derzeit möglich ist"

Das Gericht ersparte dem Angeklagten nichts. "Im Vergleich zu anderen Mordfällen", so der Vorsitzende, "ist hier ein erheblich größeres Maß an Schuld festzustellen, das mit einer Mindest-Haftzeit nicht auszugleichen ist.

Das Gericht würdigte durchaus Gäfgens wenn auch zunächst zähe, zögerliche, gewundene Bereitschaft, die Tat zu schildern ("Ich wollte es nicht, aber es war mir wahrscheinlich klar, dass es passieren würde"). Denn Vorsatz, Planung und Tatausführung habe man erst durch ihn erfahren. Das Geständnis sei nach Auffassung der Kammer "auch nicht nur von Kalkül geprägt" gewesen. "Wäre er der Mensch, der problemlos sein Innerstes preisgeben kann, wäre er ein anderer, der diese Tat vielleicht nicht begangen hätte. Er ist eben so, wie er ist. Er hat ausgesagt und Reue gezeigt, wie es ihm derzeit möglich ist."

Aber dass dieses Bemühen notwendig dazu führen müsse, auf die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zu verzichten, verneinte die Kammer. "Selbst das reuevollste Geständnis könnte dies in unserem Fall nicht. Es gibt Fälle, in denen das Unrecht durch nichts wieder gutzumachen ist." Und auch der Makel der "Folterdrohung" ändere daran nichts.

"Herr Gäfgen", zum Schluss sprach der Vorsitzende den Angeklagten namentlich an, "wir haben nicht über die Verbüßung zu entscheiden. Nach etwa zehn Jahren wird eine Strafvollstreckungskammer neu zu gewichten haben. Dann wird es auf Ihre Entwicklung im Vollzug ankommen. Das kann die Haftdauer durchaus relativieren. Aber es wird ein harter und schwerer Weg für Sie sein." Gäfgen hat es also selbst in der Hand, was er aus der langen Zeit, die nun vor ihm liegt, macht.

Maske des lieben netten Jungen

Ein Funken Hoffnung also selbst in diesem bedrückenden Fall. Das überaus faire Gericht anerkannte vor allem Gäfgens letztes Wort, in dem er erstmals - nicht im Konjunktiv und nicht sich windend und herausredend - seine Schuld bekannte. Auch wenn er vom Blatt abgelesen hat und mancherlei Vorwürfe austeilte: gegen die Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die ihm jedes Wort ins Gegenteil verdreht habe, gegen den psychiatrischen und psychologischen Gutachter, die ihn "nicht verstanden" und "keinen Einblick in die inneren Vorgänge, die zur Tat führten" geliefert hätten und so fort.

Der Vorsitzende stellte sich ausdrücklich vor die Sachverständigen: "Ein Gutachter kann nur bewerten, was ihm offenbart wird. Wenn der Angeklagte nicht offen ist oder nur taktiert, dann muss der Gutacher sich an die Anknüpfungspunkte und Fakten halten. Von einer schlechten Ausübung ihres Handwerks, um den Verteidiger-Jargon zu benützen, nehme ich die Sachverständigen ausdrücklich in Schutz."

Vor allem die Ausführungen von Norbert Leygraf, dem forensischen Psychiater, müssen Gäfgen und seine Verteidiger offenbar ins Mark getroffen haben, warf er ihnen doch vor, weiter an der Maske des "lieben netten Jungen", dem die Tat doch persönlichkeitsfremd sei, festzuhalten und damit dem Angeklagten den Weg zu einer Auseinandersetzung mit sich und seiner Tat zu erschweren, wenn nicht gar zu verbauen. Anders sind die wütenden Angriffe gegen den international renommierten Psychiater und seine eindrucksvollen Ausführungen über den Angeklagten nicht zu erklären.

Verteidiger Endres soll, so meldet es "Focus", eine Verfassungsbeschwerde angekündigt haben, dass die "Folterandrohung" entgegen der Auffassung der Frankfurter Strafkammer sehr wohl ein absolutes Verfahrenshindernis dargestellt habe und gegen Gäfgen daher gar nicht habe verhandelt werden dürfen. "Sollte Karlsruhe mir Recht geben, ist Magnus in drei Jahren frei und hat Anspruch auf Haftentschädigung", wird Endres in "Focus" zitiert. Auch soll er seinem Mandanten geraten haben, in der Haft zu promovieren. Ob es klug ist, mit solchen Worten dafür zu werben, dass über Folter in unserem Land eigentlich nicht einmal zu diskutieren ist?

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