Zwickauer Zelle: Datenschutzchaos behindert Neonazi-Fahnder - DER SPIEGEL
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Zwickauer Zelle Datenschutzchaos behindert Neonazi-Fahnder

Wie lange müssen Telekommunikationsdaten aufbewahrt werden? Wegen eines politischen Streits gibt es in Deutschland dafür keine Regel. Im Fall der Zwickauer Terrorzelle könnte sich das rächen: Anfragen der Ermittler laufen ins Leere, die Provider liefern meist - nichts.
BKA-Chef Ziercke: 84 Prozent aller Auskunftsersuchen liefen ins Leere
BKA-Chef Ziercke: 84 Prozent aller Auskunftsersuchen liefen ins Leere

BKA-Chef Ziercke: 84 Prozent aller Auskunftsersuchen liefen ins Leere

Foto: dapd
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Auf der Internetseite des Kölner Rechtsanwalts Wolfgang Heer ist zu lesen, was der Jurist empfiehlt, wenn man mit der Staatsmacht zusammentrifft: "Schweigen - jedenfalls zunächst - ist die effektivste Waffe der Verteidigung." Insofern verwundert es nicht, dass die bislang prominenteste Klientin des jungen Advokaten die Aussage verweigert.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist - daran dürfte es keinen Zweifel geben - die wichtigste Zeugin im Verfahren um die furchtbaren Straftaten, die dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeschrieben werden. Ihre beiden mutmaßlichen Mitverschwörer Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind tot, die übrigen Beschuldigten waren wohl eher Unterstützer des Kommandos und ohne tiefe Einblicke in dessen Innenleben.

Will sich die 36-Jährige also nicht selbst belasten und der strafbaren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigen, wovon kaum auszugehen ist, dürfte die Aufklärung der NSU-Struktur und der zehn Morde schwierig werden. Womöglich wartet Zschäpe noch auf ein Angebot der Behörden: milde Strafe gegen umfassende Aussage? Sollte es dazu kommen, wäre dieses Zugeständnis auch die Folge einer strukturellen Schwäche des Rechtsstaats.

Vor anderthalb Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in einem vieldiskutierten Urteil die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung kassiert. Das Gericht rügte mangelnde Datensicherheit sowie fehlende Vorgaben zur Begrenzung der Datenverwendung. Zugleich forderte es mehr Transparenz und einen wirksamen Rechtsschutz. Für generell unzulässig erklärte es die Speicherung allerdings nicht.

Der Gesetzgeber war gefordert, doch der blieb bislang fahrlässig untätig - vor allem weil die um ein politisches Profil ringende FDP sich querstellte. Seither macht von den deutschen Internet- und Telefonanbietern jeder, was er will. Manche bewahren die Daten für Monate auf, einige nur für Tage, bei anderen wiederum sind es Wochen. "Es ist eine regelrechte Lotterie geworden", sagt ein Fahnder, "und wir gewinnen selten."

Kaum relevante Informationen im Fall der Zwickauer Zelle

Von besonderer Brisanz ist das Gesetzesvakuum im Fall der Zwickauer Zelle, müssen die Beamten doch hier "Kommunikationsstrukturen" der mutmaßlichen Terroristen nachweisen, wie der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, im Innenausschuss des Bundestages sagte: Wer hat wann wie lange mit wem gesprochen, gesimst oder sich Mails geschickt? Doch dieses kriminalistische Basiswissen scheint sich zu einem echten Problem zu entwickeln.

Nach Angaben Zierckes versandte das BKA zunächst 40 Anfragen an Provider, in denen es um E-Mail-Konten und Handyanschlüsse ging. Sechs Anbieter hatten demnach bereits alle Daten gelöscht, die Hälfte antwortete erst einmal nicht, ein Unternehmen bot zwei Wochen zurückreichende Daten an, ein anderes zwei Monate alte. "Es ist ein buntes Bild", sagte Ziercke.

Einige Provider stellten demnach nur Abrechnungsdaten zur Verfügung, auf denen die letzten drei Stellen der Telefonnummern anonymisiert worden waren. Damit jedoch ließen sich keine Rückschlüsse auf die Personen ziehen, mit denen telefoniert worden sei, konkretisierte der BKA-Präsident am Donnerstag vor Journalisten in Karlsruhe. Zu relevanten E-Mail-Adressen hätten die Ermittler im Zwickauer Fall überhaupt keine Auskünfte bekommen.

"Die Polizei kann nur das machen, was ihr gesetzlich erlaubt ist"

Das SPD-Mitglied Jörg Ziercke lässt selten eine günstige Gelegenheit verstreichen, um die Bedeutung der Verbindungsdaten für komplexe Ermittlungsverfahren zu betonen. So kam eine in seinem Haus gefertigte Auswertung zu dem Ergebnis, dass zwischen März 2010 und April 2011 insgesamt 84 Prozent aller BKA-Auskunftsersuchen ins Leere gelaufen waren. Dabei ging es vor allem um Computerkriminalität und Kinderpornografie.

"Die Öffentlichkeit und ironischerweise auch die Bundesjustizministerin erwarten in dem aktuellen Fall, dass die Ermittler mögliche Hintermänner oder Mitwisser finden", sagt das Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Andy Neumann. "Aber die Polizei kann eben nur das machen, was ihr gesetzlich erlaubt und faktisch möglich ist." Eine verlässlich hohe Qualität rechtsstaatlicher Untersuchungen sei daher nicht unter allen Umständen garantiert, so der Gewerkschafter, sondern gerate zur Glückssache.

Dieser Meinung sind nicht alle Fachleute. Die Diskussion über Sicherheitslücken und angeblich nicht mehr aufklärbare Straftaten habe ihn "total überrascht", sagte der Chef des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht, nach dem Verfassungsgerichtsentscheid dem SPIEGEL. Er hielt sie für "leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar". Die "Panikstimmung" sei "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt".

Die politische Debatte ist wieder voll entbrannt

Dessen ungeachtet ist die politische Debatte nun voll entbrannt. "Wir sind weiter dran, auch in dieser Frage", so Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Als Kompromiss hat der CSU-Politiker eine Speicherfrist von vier Monaten vorgeschlagen, bisher jedoch scheiterte er mit seinen Plänen am Widerstand von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Statt alle Telefon- und Internetdaten ohne Verdacht eine Zeit lang zu sichern, will die FDP-Politikerin sie erst bei einem konkreten Verdacht einfrieren lassen.

Das Problem ist nur: Wo nichts gespeichert worden ist, lässt sich auch nichts mehr einfrieren. Meist dauert es Tage, mitunter sogar Wochen und Monate, bis die Polizei von einer Straftat erfährt, die den Zugriff auf die sensiblen Daten erforderlich macht. Auch im Fall der Zwickauer Zelle brauchte es sieben Tage, ehe die Generalbundesanwaltschaft und das BKA die Ermittlungen wegen des begründeten Terrorverdachts übernehmen durften. Doch da war es für viele Daten schon zu spät.

Oder wie es Chefermittler Ziercke sehr trocken formuliert: "Die beiden Haupttäter sind tot, Frau Zschäpe sitzt in Haft - die können ja nicht mehr telefonieren oder E-Mails verschicken."