Auffahrunfall: Kein Prozess gegen Chris Brown
Nach Autounfall Anklage gegen US-Sänger Chris Brown fallengelassen
Los Angeles - US-Sänger Chris Brown bleibt ein Prozess wegen eines Autounfalls erspart. Ein Gericht in Los Angeles hob die Anklage gegen den 24-Jährigen auf, berichtete die "Los Angeles Times". Als Begründung führte die Richterin an, dass sich Brown und die gegnerische Seite außergerichtlich geeinigt hätten.
Es ging um einen Auffahrunfall Ende Mai, bei dem Brown das Auto einer Frau gestreift hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Rapper zunächst Fahrerflucht und Fahren ohne Führerschein sowie ohne Versicherung vor. Brown konnte aber später diese Papiere vorweisen. Das Unfallopfer sah von einer Anzeige gegen den Musiker ab. Die Frau verlangte nur die Behebung des leichten Blechschadens.
Relevant ist der Vorgang deshalb, weil Brown 2009 wegen eines tätlichen Angriffs auf seine damalige Freundin Rihanna zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Mitte Juli widerrief ein Richter die Bewährung im Zusammenhang mit dem Unfall. Seither drohen dem Musiker bis zu vier Jahre Haft. Das hat sich auch durch die fallengelassene Anklage nicht grundlegend geändert: Die Frage, ob Brown gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat, ist nicht zwingend an einen Schuldspruch gebunden.
Gegen die Entscheidung des Gerichts legte Staatsanwalt Patrick Hiscocks Einspruch ein. Er drängt weiter auf eine Bestrafung des Sängers. Brown sei nach dem Vorfall der Fahrerin gegenüber ausfallend geworden, sagte er. Für Freitag steht ein weiterer Gerichtstermin an, um die Vorwürfe wegen möglicher Verletzung der Auflagen zu prüfen.