Prozessauftakt: Menschenfresser-Phantasien im Gerichtssaal - DER SPIEGEL
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Prozessauftakt Menschenfresser-Phantasien im Gerichtssaal

Das Geständnis war ausführlich. Auf dessen Wunsch hin habe er einen Berliner Ingenieur getötet und verspeist. Auch mit der Schilderung seiner perversen Phantasien hielt Armin Meiwes nicht hinterm Berg. Schon als Kind habe er kannibalische Träume gehabt, erzählte der Angeklagte im munteren Plauderton.
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Kassel - Schon in der Schulzeit habe er davon geträumt, Menschen zu zerlegen und zu essen, sagte der 42-jährige Angeklagte Armin Meiwes vor dem Kasseler Landgericht. "Ich fühlte mich total allein. Ich hab mir vorgestellt, dass einer bei mir sein und mich auch nicht mehr verlassen soll."

Während der Befragung durch den Richter wirkte Meiwes ruhig und selbstsicher, in einem sachlichen Plauderton äußerte er sich ausführlich über sein Sexualleben und die Wunschvorstellung, einen Menschen zu zerlegen.

Die Staatsanwaltschaft hat Meiwes wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes angeklagt. Sie wirft dem Computer-Spezialisten vor, ab Mitte 1999 unter dem Decknamen "Franky" im Internet "junge Männer für reale Schlachtung und Verspeisung" gesucht zu haben. Im März 2001 schließlich habe er einem Internet-Bekannten mit dessen Einverständnis den Penis abgeschnitten, den Mann getötet und später sein Fleisch verzehrt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte schuldfähig ist. Im Verlauf des Verfahrens sollen knapp 40 Zeugen gehört werden, unter ihnen Kontaktpersonen Meiwes' aus der Kannibalismus-Szene im Internet. Das Urteil wird für den 30. Januar erwartet.

In seiner Anklage beschrieb Staatsanwalt Marcus Köhler detailliert, wie das 43-jährige Opfer zunächst verstümmelt und später zerlegt wurde. Der Mann habe unter einer schweren seelischen Störung gelitten und daher einen Drang zur Selbstzerstörung gefühlt, sagte Köhler. Das Fleisch habe Meiwes "im Rahmen seiner üblichen Mahlzeiten" größtenteils aufgegessen.

Außerdem habe er sich regelmäßig den von ihm aufgenommenen Video-Film über die Tat angesehen und sich dabei selbst befriedigt. Die Polizei kam Meiwes erst im Dezember 2002 durch den Hinweis eines Bürgers auf die Spur, der im Internet auf Äußerungen von Meiwes gestoßen war.

Der Angeklagte sagte, seine Phantasien seien von frühester Jugend an immer die gleichen gewesen: "Aufschlitzen, Eingeweide rausnehmen und dann eben das Fleisch zerschneiden." Damit habe er sich den in der Einsamkeit ersehnten jüngeren Bruder einverleiben wollen. Geträumt habe er immer vom Teenager Sandy aus der US-Fernsehserie "Flipper". Allein habe er sich schon ab dem Alter von acht Jahren gefühlt, als zunächst sein Vater die Familie verlassen habe und dann auch noch die beiden älteren Brüder nach Berlin gegangen seien. Von da an habe er allein mit der dominanten Mutter gelebt. Beziehungen habe er später mit Frauen und Männern gehabt.

"Es gibt Tausende, die gefressen werden wollen"

Nach dem Tod seiner Mutter habe er immer stärker in der Kannibalismus-Szene im Internet gelebt, selbst Gesprächsgruppen im Netz geleitet und nach willigen Opfern gesucht, die sich schlachten lassen wollten. "Es gibt Hunderte und Tausende, die suchen und gefressen werden wollen", sagte Meiwes. Pro Jahr habe er so mit über 400 Menschen Kontakt gehabt. Mit fünf von ihnen habe er sich sogar getroffen, um auf ihrem Körper Schlachtschnitte aufzumalen oder sie an Haken aufzuhängen. Sie hätten es jedoch entweder nicht ernst gemeint oder sie hätten ihm wegen ihres Körperbaus oder mangelnder Intelligenz auch nicht als Opfer zugesagt.

Zu seinen Gefühlen bei den Schlachtphantasien sagte Meiwes: "Das war ein gutes Gefühl, das ich dabei hatte ... Machtgefühle überhaupt nicht - ich wollte ja einen gleichwertigen Partner neben mir haben." Den Schlachtraum im Dachgeschoss seines Hauses in Wüstefeld bei Rotenburg habe er nach dem Tod seiner Mutter wegen eines Internet-Bekannten aus Italien eingerichtet, der zu Tode gepeitscht und gegrillt habe werden wollen.

Kannibalismus ist in Deutschland nicht strafbar. Umstritten ist daher unter Experten die Anklage wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Meiwes-Anwalt Harald Ermel will eine Verurteilung lediglich wegen Tötung auf Verlangen erreichen, da das Opfer mit seiner Tötung und dem Aufessen seines Körpers einverstanden gewesen sei. Folgt das Gericht Ermels Argumentation, müsste Meiwes mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren statt lebenslang wegen Mordes rechnen. Nach Einschätzung von Kriminologen könnte der Fall allerdings bis zum Bundesgerichtshof gehen.