Ramstein-Entschädigung: "Die Regierung ist engherzig" - DER SPIEGEL
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Ramstein-Entschädigung "Die Regierung ist engherzig"

Schmerzensgeld für posttraumatische Leiden – das fordert der Jurist und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum für die Hinterbliebenen und Opfer von Ramstein. Nachdem sich die Bundesregierungen unter Kohl und Schröder quer stellten, klagten Baums Mandanten vor dem Koblenzer Landgericht. Doch ihre Chancen stehen schlecht.
Von Marcus Stölb
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Italienische Flugzeuge explodieren über einem amerikanischen Stützpunkt auf deutschem Boden - ein Fall wie aus dem Lehrbuch des Zivilrechts. Doch die Katastrophe von Ramstein war keine Fiktion für den Hörsaal, sondern ist grausame Realität für Hunderte Opfer und Hinterbliebene. Viele leiden bis heute unter Alpträumen, Angstattacken und Panik. Posttraumatische Störungen zeigen sich oftmals erst nach vielen Jahren, wie das Beispiel von Dieter Klein zeigt, der nach mehr als einem Jahrzehnt erstmals von schweren Depressionen heimgesucht wurde. Oder das des damals vierjährigen Jungen, der seinen Vater verlor, und jetzt - 15 Jahre nach der Katastrophe - unter schlimmen Angstattacken leidet.

Dass sich posttraumatische Störungen mit Geld lindern lassen, glauben auch die Betroffenen nicht. Dennoch verlangen rund einhundert Ramstein-Hinterbliebene von der Bundesregierung Geld: Es geht um insgesamt fünf Millionen Euro, die ihr Anwalt, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, eingeklagt hat.

Baum fordert "Abschlussgeste"

Baum hatte zunächst in Gesprächen versucht, Mitte der neunziger Jahre die Kohl-Regierung für eine, wie er es nennt, "Abschlussgeste" zu gewinnen. Ohne Erfolg. "Die Bundesregierung zeigt sich in dieser Frage sehr engherzig", sagt Baum und bezieht in diese Einschätzung auch die gegenwärtige Koalition mit ein. 1998 hat er daraufhin Klage eingereicht. Vor dem Landgericht Koblenz ist seither ein Verfahren anhängig, in dem für Anfang September ein Urteil erwartet wird. Aller Voraussicht nach wird das Gericht im Sinne der Bundesregierung entscheiden.

Im Kern geht es um die Frage, ob auch posttraumatische Beschwerden mit Schmerzensgeld abgegolten werden können. Die Bundesregierung lehnt diese Forderung ab, verweist aber zugleich auf die Verjährung etwaiger Ansprüche. Schließlich hätten Baums Mandanten erst 1998 Klage eingereicht. Laut § 852 BGB verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz "in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt".

Das aber hätte vorausgesetzt, dass die Betroffenen schon im Voraus wissen mussten, dass sie auch zehn Jahre nach der Katastrophe erstmals von Angstattacken und Depressionen heimgesucht werden können. Für Baum ist die Argumentation der Bundesregierung "absolut zynisch". Was die Angelegenheit für die Hinterbliebenen zusätzlich erschwert: Im Rahmen einer vorherigen Schadenersatzvereinbarung hatten die Opfer auf weitere Ansprüche verzichtet.

Aus dem Bundesfinanzministerium verlautet denn auch, dass der Bund "nach bestehendem Recht die Ansprüche erfüllt" habe. Diese Auffassung werde auch vom Gericht geteilt. Gerhart Baum sagt, er habe den Bundesfinanzminister wegen Ramstein wiederholt geschrieben, doch habe Hans Eichel ihm nicht geantwortet.

Klage in den USA möglich

Sollten die Hinterbliebenen von Ramstein mit ihrer Klage in Koblenz scheitern, könnte die Auseinandersetzung anderswo fortgesetzt werden. Baum macht keinen Hehl daraus, dass er über eine Klage gegen die US-amerikanische Regierung - als Veranstalter des Flugtags - nachdenkt. "Wir wollten das nie und wir wollen es auch jetzt noch nicht", sagt Baum, der davon überzeugt ist, dass die Bundesregierung den Hinterbliebenen zumindest durch eine "abschließende Pauschalzahlung für die erlittene Lebenseinbuße" helfen sollte.

Zweifelhaft ist, ob das deutsche Recht im Fall Ramstein überhaupt zu Recht zum Zuge kam. Denn laut Nato-Truppenstatut gelten die Gesetze des so genannten Aufnahmestaates nur für die Folgen von militärischen Unfällen. Die "Frecce Tricolori" flog aber im Rahmen einer Flugschau, die keinerlei militärischen Zweck verfolgte. Hierfür sieht das Statut eine Entschädigung vor, die den Hinterbliebenen auch gewährt wurde, jedoch nur für die von der Katastrophe verursachten Sachschäden und Schmerzengelder wegen physischer Verletzungen.

Viele Hinterbliebene müssen derweil mit bösartigen Unterstellungen klarkommen: "Eine goldene Nase" würden sie sich noch am Tode ihres Kindes verdienen, munkelten Nachbarn über eine betroffene Familie, die nicht genannt werden will. Der Neid von Nebenan hatte von Summen gehört, die nicht zutrafen, und diese dann auch noch hochgerechnet.