Grenzkontrollen Rechtswidrige »Arbeitshilfe«?
Ein Fragebogen der Bundespolizei bringt das Innenministerium in Erklärungsnot. Das Papier wird Ausländern bei der Einreise vorgelegt, wenn ihre Identität nicht geklärt ist (SPIEGEL 38/2024). Vier Antworten sind möglich: ein Besuch bei Bekannten oder Verwandten, eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise oder eine Arbeitsaufnahme. Was nicht angekreuzt werden kann, ist ein Asylgesuch. Zurückweisungen an den Grenzen werden so einfacher, die Zahlen sind stark gestiegen. Das Bundesinnenministerium erklärt nun auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Carla Bünger (Linke), dass die Verwendung des Vordrucks »nicht vorgeschrieben« sei.
Logik der Eskalation
Ein Jahr nach dem Hamas-Terror des 7. Oktober steht die Region am Rand eines großen Krieges. Israels Premier Benjamin Netanyahu weitet den Kampf gegen die Hisbollah im Libanon aus, und Iran attackierte Israel nun wieder direkt: Ist eine Katastrophe noch vermeidbar?
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Er diene als »Arbeitshilfe und damit der Verfahrensökonomie«. Ein Asylgesuch könne bei späteren Befragungen vorgebracht werden. Bünger hält das für eine Schutzbehauptung. Entweder wisse Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Bundespolizei Schutzsuchende zurückweise, und nehme diese Rechtsbrüche hin. »Oder es ist ihr egal, und sie ignoriert alle klaren Hinweise auf eine rechtswidrige Praxis, was ebenso unverantwortlich wäre.«