Schießbefehl-Streit Honecker, Heuchelei, Hysterie
Hamburg - Die Birthler-Behörde spricht von einem Papier besonderer Brisanz. Dessen Veröffentlichung solle der Lügen- und Legendenbildung über die DDR entgegenwirken. Doch Experten halten die Veröffentlichung des Stasi-Schießbefehls, der in der Außenstelle der Unterlagenbehörde in Magdeburg aufgetaucht ist, für weit weniger bedeutsam.
"Der Schießbefehl ist eine weitere Bestätigung für die menschenverachtende Politik des Grenzregimes - er enthält keine neuen Informationen", sagt Klaus Schroeder, Leiter des Forschungsverbunds SED-Staat an der FU Berlin, SPIEGEL ONLINE. "Es ist lange bekannt, dass Männer, Frauen und auch Kinder an der Grenze hinterrücks erschossen worden sind." Sich bei der Auseinandersetzung mit dem Unrechtsregime der DDR auf Gesetze zu "fixieren", sei "abwegig", meint Schroeder. In der Literatur gebe es "zig Beispiele", wie Honecker und andere den Befehl, auf DDR-Flüchtlinge zu schießen, immer wieder erneuert haben.
"Ich kann den Sensationscharakter des Papiers nicht erkennen", sagt auch Christoph Schaefgen, der als Leiter der Staatsanwaltschaft II die Honecker-Prozesse von 1990 bis 1999 geleitet hat, SPIEGEL ONLINE. "Hätte es keinen Befehl von oben gegeben, wäre die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in den neunziger Jahren gar nicht möglich gewesen." Mit anderen Worten: Bei der Verfolgung der Verantwortlichen setzten die Staatsanwaltschaft und die Richter die Existenz eines solchen Schießbefehls voraus.
Ein Mosaikteil - nicht mehr
Schaefgen betont, dass es zahlreiche Belege für eine solche Praxis des DDR-Regimes gegeben habe. Unter anderem dienten die sogenannte Vergatterungsformel, die Protokolle des Politbüros und die Jahresbefehle der Verantwortlichen der SED dem Gericht als Beweis. "In der DDR gab es die Anweisung, Menschen, die die Grenze verletzten, zu vernichten, wenn der Grenzübertritt anders nicht zu verhindern war", erklärt Schaefgen. Zwar habe es keinen Zettel gegeben, über dem in großen Lettern der Titel "Schießbefehl" gestanden habe - die Sache an sich sei jedoch unzweifelhaft. "Wir haben uns damals alle Mühe gegeben, einen solchen Befehl zu finden, aber wir haben ihn nicht gefunden. Kein Regime beschreibt einen solchen Vorgang so klar, wenn es weiß, dass es Unrecht begeht."
Am Ausgang der Honecker-Prozesse hätte der jetzt veröffentlichte Befehl ohnehin nichts geändert, meint der damalige Chefankläger. "Ich finde es naiv, wenn man sich auf die Argumentation einiger SED-Größen einlässt und behauptet, dass es einen solchen Schießbefehl zuvor nicht gab."
Laut Schaefgens Einschätzung ist der Fund des Dokuments in den vergangenen Tagen deutlich überbewertet worden: "Ich halte den Befehl für ein weiteres Mosaik in der Dokumentenlage. Aber es ist nicht so, dass nun endlich der bedingungslose Schießbefehl gefunden worden ist." Die siebenseitigen Ausführungen richteten sich ausschließlich an eine Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren. Die von 1968 bis 1985 bestehende Stasi-Einheit sollte die Flucht anderer Soldaten im Grenzbezirk Magdeburg verhindern. In dem Papier heißt es: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben."
Die Skrupel der Killereinheit
In der expliziten Nennung von Frauen und Kindern sieht der frühere Generalstaatsanwalt keine neue Wendung: "Die waren zwar in den Grenzprotokollen nicht ausdrücklich genannt, aber es gibt viele Fälle, in denen Frauen und Kinder erschossen und die Grenzsoldaten anschließend belobigt worden sind - und nicht etwa angeklagt. Die faktische Befehlslage war immer so."
Auch Wissenschaftler Schroeder hält die Einschätzung, die Nennung dieser Gruppen mache den Befehl besonders brisant, für falsch: "Man hat in der DDR nicht differenziert und auch keine besondere Rücksicht genommen. Es gab beispielsweise keinen Erlass, der besagt hat, dass Frauen und Kinder nicht erschossen werden dürfen." Die Aufzählung sollte nach Meinung des Professors dazu beigetragen, der "Killereinheit die Skrupel zu nehmen".
"Ich bin überrascht, dass Frau Birthler nicht weiß, was in ihrer Behörde erforscht wurde"
Die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, zeigte sich dagegen erschüttert über den Inhalt des Papiers. "Dieser Befehl ist so unverhüllt und deutlich, wie er bis jetzt noch nicht vorgelegen hat", sagte sie im ZDF. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Allerdings ist der Inhalt des Befehls nicht neu. Schon 1997 veröffentlichte der Ch.-Links-Verlag einen Auszug des Papiers in dem von Matthias Judt herausgegebenen Band "DDR-Geschichte in Dokumenten". Diese wissenschaftliche Publikation sei der breiten Öffentlichkeit und vielen Experten allerdings nicht bekannt gewesen, sagte der Sprecher der Birthler-Behörde, Andreas Schulze. Der Dokumentenband sei auch innerhalb der Behörde "nicht präsent" gewesen - Kritiker hatten der Behörde vorgeworfen, mit der Lancierung des ohnehin bekannten Dokuments passend zum Jahrestag ihren Weiterbestand sichern zu wollen.
Eine Sprecherin des Verlags kritisiert die Einschätzung der Behörde. Sie sagte SPIEGEL ONLINE, das Buch sei in einer Auflage von 50.000 Stück gedruckt worden. Allein 44.000 Exemplare seien in den vergangenen Jahren über die Bundeszentrale für politische Bildung vertrieben worden.
In Schroeders Augen ist es ein Versäumnis, dass die Birthler-Behörde bei dem Fund des Dokuments vor mehr als zehn Jahren nicht weiter nachgegangen ist. Die Lancierung zum jetzigen Zeitpunkt ist für den SED-Experten eher Ausdruck der Inkompetenz der Behörde als der Bedeutung des Dokuments. Dieses Vorgehen spiele vor allem der Linkspartei in die Hände, meint Schroeder. "Ich bin überrascht, dass Frau Birthler nicht weiß, was in ihrer Behörde erforscht wurde."
Die Verantwortlichen leugnen - Beweise hin oder her
Auch die von Birthler geäußerte Hoffnung, das Dokument könnte die Gesinnung früherer Genossen verändern, stößt bei Experten auf Skepsis. Die "Bild"-Zeitung zitiert Egon Krenz, den letzten Staatschef der DDR, heute mit den Worten: "Es hat einen Tötungsbefehl oder - wie Sie es nennen - Schießbefehl, nicht gegeben. Das weiß ich aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben."
Am Leugnen der Täter werde auch der nun publizierte Befehl nichts ändern, sagt Generalstaatsanwalt Schaefgen. "Krenz und die anderen, die heute alles abstreiten, standen vor Gericht. Und sie haben trotz der Beweise schon damals einen solchen Befehl geleugnet. Dabei hatten wir aufgrund der Aktenlage schon damals kein Problem, dem etwas entgegen zu setzen." Schaefgen sagt, er würde sich freuen, wenn der nun aufgetauchte Befehl etwas an der Einschätzung der früheren SED-Funktionäre ändern könnte - für wahrscheinlich hält er es aber nicht. "Sie haben das schon früher mit der Sicherung des Weltfriedens begründet, wahrscheinlich werden sie das auch heute tun."
Widerlegt wird Schaefgen durch das ehemalige Politbüromitglied Günter Schabowski. Es sei Praxis gewesen, dass Menschen bei Fluchtversuchen an der innerdeutschen Grenze erschossen wurden, sagte er dem "Tagesspiegel". Krenz' Reaktion sei für ihn unverständlich. "Wir alle, auch ich, tragen Mitschuld daran, weil wir nichts dagegen unternommen haben."
Für Schroeder gleicht das enorme Echo, das die Veröffentlichung des Befehls ausgelöst hat, einer "Hysterie". Dass es dazu komme, sei allerdings nachvollziehbar. "Das Teilungsregime ist noch nicht Teil des kollektiven Gedächtnisses", sagt er. "Die Veröffentlichung hat die Menschen überrascht." Die Reaktionen seien Ausdruck ihrer Unwissenheit. In den ersten Jahren nach der Wende sei das Unrechtsregime der DDR stärker im Gedächtnis der Menschen verankert gewesen - Mitte der neunziger Jahre habe sich dann das Bewusstsein geändert: "Seither wird in Ostdeutschland das Soziale der DDR verklärt. Es herrscht die Ansicht vor: 'So schlimm war es nicht.'" Und der Westen interessiere sich ohnehin nicht für die DDR, sagt Schroeder.
Neue strafrechtliche Ermittlungen wegen des nun aufgetauchten Dokuments hält Jurist Schaefgen für denkbar - allerdings will der pensionierte Generalstaatsanwalt die Details seinen aktiven Kollegen überlassen. "Wenn es gelingt, den Verantwortlichen für den Befehl zu finden, und man nachweisen kann, dass der Befehl Tötungen oder versuchte Tötungen zur Folge hatte, ist das schon denkbar", sagt er. "Allerdings muss man die Verjährungsfrist beachten."
Im Gegensatz zu Mord verjährt Totschlag nach 20 Jahren. Und die Einheit der Stasi, an die sich der Befehl richtete, wurde 1985 aufgelöst.