Alternative
Bundesinnenminister Lücke will dem Bundestag ein Wahlrecht über sein Wahlrecht einräumen. Im Januar will er den Abgeordneten zwei Wahl-Gesetzentwürfe zur Auswahl stellen: Direktwahl mit relativer Mehrheit
> entweder in 500 Wahlkreisen
> oder in nur 400 Wahlkreisen, ergänzt durch 100 Abgeordnete, die über eine Bundesliste ins Parlament kommen.
Die Neueinteilung des Bundesgebietes in 500 beziehungsweise 400 Wahlkreise ist vom Statistischen Bundesamt auf dem Papier bereits fertiggestellt. Lücke und die CDU-Führung streben an, eines der beiden Wahlverfahren schon bei der Wahl 1969 anzuwenden. Widerstand in der SPD hofft die CDU dadurch zu überwinden, daß die Wahlrechts-Reform mit einer Pensionsregelung für solche Parlamentarier gekoppelt wird, die nicht wieder in den Bundestag kommen.