Brauner Scheck - DER SPIEGEL
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NS-BEAMTE Brauner Scheck

• aus DER SPIEGEL 23/1961
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Bundesverwaltungsgericht zu Berlin, das pressescheueste unter den oberen Bundesgerichten, überraschte die deutschen Zeitungsredaktionen am vergangenen Mittwoch mit einer Erklärung, die in gestelzten Wendungen die Verantwortung für einen höchstrichterlichen Beschluß abzuschieben sucht. Im Ton des Bedauerns verlautbarten die Richter, sie hätten keine gesetzliche Möglichkeit gehabt, »diese Sache selbst zu prüfen und darüber zu entscheiden«.

Die Sache, aus der sich das Bundesverwaltungsgericht erfolgreich herausgehalten hatte, war jener Rechtsstreit, der seit Monaten zwischen der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen und ihrem früheren NS-Bürgermeister Jakob Scheck schwebte und der nunmehr abgeschlossen wurde: Dem NS- und SA-Funktionär Scheck, der nach Rückkehr aus der Gefangenschaft untertauchte und nicht wieder in seine mit Hilfe der NSDAP erlangten Ämter eintreten durfte, wurde durch Gerichtsurteil eine Nachzahlung von 99 660 Mark zuerkannt. Außerdem bezieht Scheck fortan ein Ruhegehalt von monatlich 1027 Mark.

Diese Alimente aus demokratischen Steuergeldern verschönen den Lebensabend eines oberbayrischen Demokraten eigener Art. Jakob Scheck, der erste Parteigenosse von Garmisch-Partenkirchen, war

- Mitglied der NSDAP seit dem

1. April 1928,

- Alter Kämpfer und Träger des »Goldenen Parteiabzeichens« dank der Parteibuch-Nummer 80 313,

- Mitglied der SA seit 1929,

- SA-Oberführer* seit 1936,

- NS-Kreisamtsleiter für Kommunalpolitik seit 1937,

- Beauftragter NS-Kreisleiter seit

1939,

- Inhaber der NSDAP-Dienstauszeichnungen für zehn- und für fünfzehnjährigen Einsatz.

Sein rückhaltloses Bekenntnis zum Nationalsozialismus beschert dem Scheck heute - mit Hilfe der bayrischen Justiz - eine Altersversorgung, die der gelernte Sägewerksarbeiter ohne das Dritte Reich kaum hätte zusammenraffen können.

Sogar nach seinem Ableben wird sich der Eintritt Schecks in die NSDAP noch lohnend auswirken: Für seine Frau und seine drei Kinder hat der Staat zu sorgen.

Die große Stunde des Alten Kämpfers war am 17. März 1933 gekommen. Damals bestellte die NSDAP den SA -Sturmbannführer Scheck zum kommissarischen - Zweiten Bürgermeister von Partenkirchen, Einen Monat später wurde Scheck vom NS-Gemeinderat sogar zum ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister gewählt und vom Kreisleiter der NSDAP anerkannt.

Obwohl der Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt schon gleichgeschaltet war, hatte die Partei, im Sitzungssaal SA -Leute aufmarschieren lassen: Der Favorit der Nationalsozialisten galt den Einheimischen als verdächtig, denn der Holzzerkleinerer war erst im Jahre 1927 nach Partenkirchen gekommen.

Der auf staatliche Pfründe erpichte Scheck rückte noch weiter auf, als die Gemeinden Garmisch und Partenkirchen 1935 zu einer Gemeinde vereinigt wurden: Der im Einvernehmen mit der NSDAP-Kreisleitung gebildete neue Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen wählte Scheck auf Anordnung des NS-Gauleiters Adolf Wagner am 4. Januar 1935 für zwei Jahre zum ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister der neuen Doppelgemeinde.

Scheck, im Hauptberuf noch tariflich bezahlter Arbeiter des oberbayrischen

Sägewerks Baudrexl, gedachte bereits nach einem halben Jahr Ehrenamt umzusatteln und zum Kommunalbeamten zu avancieren. Gestützt auf seine NS -Machtposition begehrte er hauptamtliche-Anstellung. Prompt wurde er auf Vorschlag der NSDAP für zwölf Jahre zum berufsmäßigen Bürgermeister ernannt. Das war am 30. September 1935.

Heute gesteht ihm der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in München zu, diesen Berufswechsel »aus verständlichen sachlichen Gründen« angestrebt zu haben. Der III. Senat: »(Schecks) spätere Existenz war (nämlich) ungesichert.«

Erst im Jahre 1953 fiel dem Jakob Scheck wieder ein, daß er doch im Grunde Beamter sei und deshalb von der öffentlichen Hand Versorgung und Ruhegehalt zu beanspruchen habe.

Wie Scheck wohl selbst nicht anders

erwartet hatte, lehnte es der Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen ab, den sattsam bekannten Alten Kämpfer für seine NS-Meriten noch zu honorieren. Scheck ging jetzt zum Angriff über, legte Beschwerde beim Landratsamt ein und siegte auf der ganzen Linie: Das Landratsamt erkannte seine Versorgungsansprüche an.

Vergebens zog der Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen vor Gericht und beantragte, den Bescheid des Landratsamts, der dem SA-Führer recht gegeben hatte, aufzuheben. Das Verwaltungsgericht München stellte sich auf den Standpunkt des Landratsamts und ließ die Gemeinde abblitzen.

Nun ging die Gemeinde in die Berufung vor den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Dort passierte eine schwere Panne: Fälschlicherweise entschied nämlich das oberste bayrische Verwaltungsgericht, das Landratsamt sei für seine Entscheidung zuständig gewesen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber war der Bescheid des Landratsamts unzulässig gewesen.

Die falsche Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs begünstigte den Alten Kämpfer: In gesetzlich unzulässiger Weise, aber rechtskräftig, waren die Partei-Rollen umgekehrt worden. Aus dem Kläger Schecks der vom Staat Geld haben wollte, wurde ein Beklagter, während sich die Gemeinde Garmisch -Partenkirchen in die Rolle der Klägerin gedrängt sah.

Schließlich konnte der Alt-Nationalsozialist Jakob Scheck sogar als lachender Dritter, nämlich als »Beigeladener«, zuschauen, wie sich zwei Parteien wegen seiner

Versorgungsbezüge vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in den Haaren lagen:

- die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen als sogenannter Anfechtungskläger,

- der Freistaat Bayern (für das Landratsamt) als sogenannter Anfechtungsgegner, vertreten durch die Staatsanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof.

Diese Staatsanwaltschaft, deren Aufgabe es ist, dem Staat im Verwaltungsstreitverfahren beizustehen, setzte sich so energisch für das Landratsamt und mithin auch für die Belange des hohen SA-Funktionärs ein, daß sich zu der prozessualen Fehlentscheidung noch eine materiell-rechtliche Delikatesse gesellte:

Dem Alten Kämpfer wurde rechtskräftig bestätigt, daß er bei Kriegsende ordentlicher Beamter gewesen sei. Nach

den Vorschriften des 131 er-Gesetzes war er mithin dafür zu entschädigen, daß er nach dem Einzug der Amerikaner »aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden« war.

So nahm Scheck mit Hilfe des Freistaats Bayern jene Hürde, die der Bundestag gerade aufgerichtet hatte, um Rechtsansprüche von NS-Beamten auszuschließen, die sich nur per Parteibuch an die staatliche Futterkrippe herangerobbt hatten.

Laut Paragraph 7 des 131 er-Gesetzes soll nämlich bei der Prüfung von Versorgungsansprüchen eine Ernennung zum Beamten unberücksichtigt bleiben, wenn sie »wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden« ist. Nach Überzeugung der bayrischen Verwaltungsrichter wogen bei Schecks Ernennung zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Doppelgemeinde »sachliche Erwägungen mindestens ebenso schwer wie die politischen Vorzüge des Beigeladenen (Scheck), mögen letztere auch conditio sine qua non gewesen sein«.

Und selbst bei der dann folgenden Ernennung Schecks zum Beamten, nämlich zum hauptamtlichen Bürgermeister, konnte nach Meinung der Richter »aus dem Fehlen entsprechender Vorbildung nicht auf ein Überwiegen der politischen Beweggründe geschlossen werden. Diese treten vielmehr an Gewicht hinter den sachlichen Erwägungen entschieden zurück«.

Als solche sachlichen Erwägungen hatte der Schlaumeier Scheck den Umstand angeführt, daß Hitler die Olympischen Winterspiele 1936 in die schneeträchtige Doppelgemeinde Garmisch -Partenkirchen verlegte.

Scheck besorgte sich Persil-Scheine des ehemaligen NSDAP-Ortsgruppenleiters und des Kreisleiters, des ehemaligen Landrats, eines Mönchs vom Kloster Ettal sowie des Ritters von Lex und des Olympia-Bürokraten Ritter von Halt.

Danach hatte nicht die NSDAP, sondern das Olympische Komitee Schecks Ernennung zum hauptamtlichen Bürgermeister veranlaßt. Scheck behauptete sogar, der NS-Gauleiter und Bayern -Innenminister Wagner sei vom Olympischen Komitee zur Berufung Schecks gezwungen worden. Wörtlich: »Der Gauleiter hat dem Druck des Olympischen Komitees weichen müssen.«

Dazu der Bayrische Verwaltungsgerichtshof: Scheck habe sich während Seiner ehrenamtlichen Bürgermeisterei »über zwei Jahre mit Erfolg einer besonderen Aufgabe gewidmet, der Vorbereitung der Olympischen Winterspiele«.

Dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof ist nicht verborgen geblieben, daß die NSDAP »aus dringenden politischen Gründen den reibungslosen Ablauf der Olympischen Spiele sichern« mußte. Und in der Tat konnte Scheck dem Nationalsozialismus gar nicht besser dienen als durch Aufmöbelung der beiden Ski-Dörfer für das NS-Olympiafest.

Das Gericht räumte auch ein, daß jedenfalls die Ernennung Schecks »zum kommissarischen Zweiten Bürgermeister und zum Ersten Bürgermeister des Marktes Partenkirchen aus politischen Gründen erfolgt sind«.

Obwohl niemand auf den Gedanken gekommen wäre, den Sägewerksarbeiter Scheck ohne diese beiden Ernennungen zum hauptamtlichen Vorsteher der neu gebildeten Doppelgemeinde Garmisch-Partenkirchen zu machen, wendete das Gericht nicht den Paragraphen 7 des 131 er-Gesetzes an.

Die Richter zeigten sich fest davon überzeugt, daß dem heute als Bettenhändler tätigen Jakob Scheck Versorgungsbezüge von 100 000 Mark plus monatlicher Pension von über 1000 Mark gebührten: Sie schlossen in ihrem Urteil sogar die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Berlin aus.

Die Beschwerde des Gemeinderats gegen die Nichtzulassung der Revision würgte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin dann mit dem Argument ab, der Antrag sei unbegründet.

Im Ergebnis kommt das Urteil, gegen das der Gemeinderat vergebens angekämpft hat, immerhin einem seiner Mitglieder zugute: dem Jakob Scheck. Der SA-Oberführer sitzt nämlich seit 1960 wieder - als Abgeordneter einer lokalen Wählergruppe - im Rat von Garmisch-Partenkirchen.

Dazu Scheck: »Weiß man denn nicht, daß in maßgebenden Stellen des Bundes, der Länder und Landkreise bis zu den Gemeinden tüchtige Männer aus jener (Hitler-)Zeit eingesetzt wurden, ohne daß dadurch das Ansehen jener Amtsstellen im Ausland gelitten hat?«

* Entsprach dem Rang eines Obersten der Wehrmacht.

Alter Kämpfer Scheck: 100 000 Mark rückwirkend

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