Brüssel behindert Bonn
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft bremst deutsches Umweltrecht. Jüngstes Beispiel: Umweltminister Töpfers neue Teerölverordnung. Teeröl wird zum Imprägnieren von Bahnschwellen und Holzpflaster verwendet und enthält das besonders gefährliche Benzopyren, das schon bei bloßem Hautkontakt schwere Gesundheits- und Erbschäden verursachen kann. Der Bundesrat will den Export und die industrielle Verarbeitung noch stärker einschränken, als der Entwurf des Bundesumweltministeriums vorsieht - die Kommission in Brüssel verlangt deshalb aber ein zweites monatelanges Genehmigungsverfahren, eine »Notifikation« der Verordnung durch die Gemeinschaft. Sonst drohe der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Hintergrund des Brüsseler Einspruchs: Die Kommission will die Zeit nutzen und inzwischen eine EGeinheitliche, mildere und industriefreundlichere Richtlinie vorschlagen, die dann, gemäß den Regeln des europäischen Binnenmarktes, die strengere deutsche Verordnung außer Kraft setzen würde.