Abhörgesetz verschärft "Schwerer Eingriff in Grundrechte"
Berlin - Die Entscheidung für die Gesetzesnovelle fiel mit den Stimmen von Koalition und Union. Um gültig zu werden, muss der Entwurf noch den Bundesrat passieren. Es gilt aber als sicher, dass die Länderkammer Anfang Juni zustimmt.
Die Neuregelung betrifft das so genannte G-10-Gesetz, mit dem das in Artikel 10 des Grundgesetzes gewährte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränkt wird. Nutznießer sind die Inlandsgeheimdienste: Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst.
Kritik an der Gesetzesnovelle kommt von FDP und PDS, aber auch von führenden Datenschützern. SPIEGEL ONLINE sprach mit Alexander Dix, dem Brandenburgischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
SPIEGEL ONLINE: Herr Dix, was bedeutet das verschärfte Gesetz für den Bürger?
Alexander Dix: Es erlaubt schwere Eingriffe in Grundrechte. Der Gesetzgeber geht bis an die Grenzen des verfassungsrechtlich gerade noch Erträglichen. Hier haben sich die Interessen der Nachrichtendienste eindeutig gegenüber den Einwänden der Datenschutzbeauftragten durchgesetzt. Leider nicht zum ersten Mal.
SPIEGEL ONLINE: Die Koalition meint: Wir brauchen das schärfere Gesetz, um Neonazis auszuspionieren. Klingt doch gut.
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Dix: Ich bezweifle, dass Telefonüberwachung der Königsweg zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ist. Sie mag im Einzelfall nötig sein. Aber im laufenden Verbotsverfahren gegen die NPD werden Erkenntnisse aus solcher Überwachung mit gutem Grund nicht verwendet. Bei der Bekämpfung des Extremismus sollte man lieber über erzieherische und politische Lösungen nachdenken.
SPIEGEL ONLINE: Bisher durften Nachrichtendienste nur "terroristische Vereinigungen" überwachen. Künftig belauschen sie auch "Einzeltäter" und "lose Gruppierungen".
Dix: Ja, das ist sehr problematisch. Das Gesetz löst sich damit vom Grundsatz, dass nur Staatsschutzdelikte durch nachrichtendienstliche Überwachung verhindert werden sollen. Außerdem nimmt die Novelle zum Beispiel Volksverhetzung, Geiselnahme, Sprengstoffexplosionen, Totschlag und Brandstiftungen in den Katalog der Delikte auf, bei denen überwacht werden darf. Das sind sicher keine Bagatelldelikte. Aber es stellt sich die Frage, ob die Trennung von Polizei und Nachrichtendienst, die nach dem Zweiten Weltkrieg mit gutem Grund zum Grundsatz unseres Rechtssystems erhoben wurde, hier außer Kraft gesetzt wird.
SPIEGEL ONLINE: Wird es häufigen Missbrauch geben?
Dix: Das muss die Praxis zeigen. Aber hier findet eine Vorverlagerung der strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse statt. Wenn der Nachrichtendienst solche Rechte gegen Einzeltäter hat, bevor überhaupt strafrechtlich relevante Verdachtsmomente vorliegen, und die Ergebnisse wieder an Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeben darf, wird die Ermittlungsschwelle deutlich herabgesetzt. Das Telefonnetz droht zu einem Verdachtsgewinnungsinstrument zu werden.
SPIEGEL ONLINE: Werden abgehörte Personen rechtzeitig und ausreichend informiert?
Dix: Im Regelfall wird der Betroffene hinterher benachrichtigt. Das Gesetz sieht aber eine Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen von einer Benachrichtigung abzusehen, und zwar auf Dauer. Auch das ist verfassungsrechtlich problematisch, denn der Rechtsschutz des Einzelnen wird damit faktisch ausgeschlossen.
SPIEGEL ONLINE: Die Regierung will dem Bundestag erstmals in zwei Jahren über die Erfahrungen mit dem verschärften Gesetz berichten. Früh genug?
Dix: Es müsste häufiger berichtet werden. Das Gesetz schafft darüber hinaus ein parlamentarisches Kontrollgremium, das ist zunächst einmal positiv. Doch was diesem Gremium mitgeteilt wird, ist sehr ungenau vorgeschrieben. Es wäre wünschenswert, dass genau über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der Überwachung Rechenschaft abgelegt wird. Außerdem hätten meine Kollegen und ich uns gewünscht, dass die neuen Befugnisse zunächst nur für zwei Jahre gelten und man dann prüft, ob der Erfolg der Überwachung die Schwere der Eingriffe rechtfertigt.
SPIEGEL ONLINE: Die Novellierung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden.
Dix: Das Gericht hat den Nachrichtendiensten im Jahr 1999 bei der Überwachung bestimmte Schranken aufgezeigt. Der Gesetzgeber hat das Urteil nun weitgehend umgesetzt und hat zum Beispiel die Bestimmungen über die Speicherung der durch Überwachung beschafften Daten verschärft. Zugleich hat man aber den Umfang der Überwachung tendenziell noch ausgeweitet. Anders als bisher darf nun auch Kommunikation über Glasfaser und im Ausland belauscht werden. Das ist ein paradoxes Ergebnis dieses Gerichtsurteils.
SPIEGEL ONLINE: Eine öffentliche Diskussion über das neue Lauschgesetz hat es kaum gegeben ...
Dix: Ja, das Interesse war sehr gering, obwohl wir Datenschutzbeauftragten uns schon im Vorfeld kritisch geäußert haben. Es geht aber um Nachrichtendienste und Telekommunikation, das ist scheinbar was für Spezialisten. Der Normalbürger macht sich leider nicht klar, dass auch er ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten kann.
Das Interview führte Matthias Streitz