AfD ändert Daten-Klausel nach Kritik - DER SPIEGEL
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Parteitag im Dezember AfD ändert Daten-Klausel nach Kritik

Herkunft, Sexualleben, politische Einstellung: Die AfD wollte offenbar sensible Daten von Journalisten speichern, die über den Bundesparteitag berichten. Nun macht die Partei einen Rückzieher.
AfD-Parteitag (Archivbild)
AfD-Parteitag (Archivbild)

AfD-Parteitag (Archivbild)

Foto: Oliver Killig/ dpa
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Die AfD hat nach Kritik die Akkreditierungsregeln für ihren Parteitag geändert. Die Testversion sei gelöscht worden, twitterte AfD-Sprecher Christian Lüth. Ab sofort könnten Journalisten die offizielle Anmelde-Maske auf der Website nutzen.

Die AfD hatte am Freitag ein Auskunftsrecht über die politischen Ansichten der Journalisten gefordert, die über den Bundesparteitag Anfang Dezember in Hannover berichten wollen. In der Einverständniserklärung für die Akkreditierung zum Parteitag hieß es: "Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der vorstehenden personenbezogenen Daten sowie der besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) einverstanden."

Gemeint ist der Paragraf 3 des Bundesdatenschutzgesetzes . Zu den "besonderen Daten" zählen unter anderem Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische und religiöse Überzeugungen oder auch das Sexualleben. Konkret abgefragt wurden derartige Informationen von der AfD allerdings offensichtlich bislang nicht.

Die Forderung der AfD stieß dennoch auf heftige Kritik. Der Staatsrechtler Joachim Wieland sagte, das Vorgehen verstoße gegen die Verfassung. Zudem soll die Berliner Datenschutzbeauftrage den Vorgang überprüfen, wie die "Stuttgarter Zeitung"  berichtete. Der Deutsche Journalistenverband sagte, die Einverständniserklärung stelle eine unzulässige Einmischung in die Privatangelegenheiten von Journalisten dar.

In dem neuen Anmeldeformular  auf der Homepage der AfD müssen Journalisten nur noch Angaben zu ihrem Namen machen sowie über ihre E-Mailadresse, ihre Presseausweisnummer und das Medium, für das sie arbeiten.

koe/AFP