AfD in Friesland: Hospiz-Mitarbeiterin verliert Job wegen Kandidatur in Niedersachsen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Kommunalwahlen in Niedersachsen Hospizmitarbeiterin verliert wegen AfD-Kandidatur ihren Job

Ein Gericht beschreibt die AfD in Niedersachsen als verfassungsfeindlich geprägt. Aber dürfen Arbeitgeber Angestellte entlassen, wenn sie für die Partei kandidieren? Ein Verein, der Hospize betreibt, ist davon überzeugt.
AfD-Parteilogo in Niedersachsen
AfD-Parteilogo in Niedersachsen

AfD-Parteilogo in Niedersachsen

Foto: Focke Strangmann / dpa

Weil sie bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen für die AfD kandidiert, hat eine Hospizmitarbeiterin ihren Job verloren. Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, sagte Martina Müller, 60, der Nachrichtenagentur dpa. Nun habe man ihr wegen ihrer Kandidatur die berufliche Existenz genommen.

Zuerst hatten mehrere Lokalmedien berichtet . Müller ist Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland.

Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, die als AfD-Politikerin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Die mission:lebenshaus gGmbH ist eine Tochter des Vereins und unterhält sechs stationäre Hospize in Norddeutschland.

Verein verweist auf Werte

In einer Stellungnahme verweist der Verein darauf, dass Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stehen. »Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns.« Deswegen sei der Fall geprüft worden.

Für den Verfassungsschutz ist die AfD Niedersachsen ein Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Gegen diese Einstufung wehrt sich der Landesverband, einen Eilantrag dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni ab. Das Gesamtbild der Partei sei verfassungsfeindlich geprägt, entschied das Gericht. Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht.

»Nach unserer Auffassung steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie«, schreibt der Verein in einer Stellungnahme. Die Entscheidung für die Kündigung ist demnach das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen.

Die AfD-Politikerin Müller kündigte eine Kündigungsschutzklage an. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig, sagte sie der dpa. »Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.«

Wie sich die AfD als neue Arbeiterpartei inszeniert und warum sie ihre Versprechen aber kaum einlösen könnte, lesen Sie hier .

hba/dpa