AfD: Innenminister der Länder ändern Abstimmungsregeln - DER SPIEGEL
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Nach AfD-Wahlsieg Innenminister der Länder ändern Abstimmungsregeln

Aus Sorge vor einer Blockade durch die AfD ändern die Innenminister der Länder ihre jahrzehntelange Praxis: Künftig sollen Beschlüsse der Innenministerkonferenz auch gegen den Widerstand einzelner Länder möglich sein.
Bei einer Pressekonferenz nach der Innenministerkonferenz (IMK) 2026 in Hamburg: Alexander Dobrindt (CSU, l), Bundesinnenminister, Andy Grote (SPD), Hamburgs Innensenator, und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
Bei einer Pressekonferenz nach der Innenministerkonferenz (IMK) 2026 in Hamburg: Alexander Dobrindt (CSU, l), Bundesinnenminister, Andy Grote (SPD), Hamburgs Innensenator, und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).

Bei einer Pressekonferenz nach der Innenministerkonferenz (IMK) 2026 in Hamburg: Alexander Dobrindt (CSU, l), Bundesinnenminister, Andy Grote (SPD), Hamburgs Innensenator, und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).

Foto: Daniel Bockwoldt / dpa

Die Innenminister der Länder ziehen Konsequenzen aus dem jüngsten Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt: Künftig sollen Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) nicht mehr einstimmig gefasst werden müssen. Stattdessen soll eine Mehrheit von 13 der 16 Stimmen ausreichen.

Dies teilte ein Sprecher der IMK am Mittwochabend mit. Die Änderung wurde demnach in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Hintergrund ist die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Nach dem jüngsten Wahlerfolg der AfD könnte dort künftig ein Politiker der Partei das Innenressort übernehmen. Nach den bisherigen Regeln hätte bereits eine einzige Gegenstimme genügt, um einen gemeinsamen Beschluss der Länder zu verhindern.

Jahrzehntelange Praxis wird aufgegeben

Bislang galt in der Innenministerkonferenz das seit Jahrzehnten praktizierte Einstimmigkeitsprinzip. Demnach kamen Beschlüsse nur zustande, wenn kein Land ausdrücklich widersprach. Enthaltungen waren möglich.

Dieses Verfahren war allerdings nicht festgeschrieben. Es handelte sich um eine gewachsene Praxis, die den Innenministern ermöglichen sollte, auch bei kontroversen Themen gemeinsame Positionen zu finden. Statt eine Entscheidung zu blockieren, konnten die Länder ihre abweichende Haltung in einer Protokollerklärung festhalten.

Mit der neuen Regelung wird dieses Prinzip nun aufgegeben. Für Beschlüsse der Konferenz genügt künftig eine Mehrheit von 13 Ländern.

Die »Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder« wurde im Jahr 1954 gegründet. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Länder in innenpolitischen Fragen. Der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast an den Sitzungen teil, verfügt dort jedoch über kein eigenes Stimmrecht.

Die IMK kommt regulär zweimal im Jahr zusammen – im Frühjahr und im Herbst. Weiterhin sind Sondersitzungen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren möglich. Seit ihrer Gründung hat die Konferenz rund 220-mal getagt.

dtt/Reuters