Urteil Ja, man darf der AfD Judenhetze vorwerfen
Grünen-Politiker Köbler
Foto: Oliver Dietze/ dpaEs waren markige Worte: "Es gibt in der AfD Menschen", hatte Daniel Köbler im März gesagt, "die gegen Juden hetzen und den Holocaust leugnen."
Köbler, seinerzeit Fraktionschef der Grünen in Rheinland-Pfalz, griff damit die AfD kurz vor der Landtagswahl scharf an. Seine Aussage in einem Zeitungsinterview schmeckte den Rechtspopulisten überhaupt nicht.
Sie forderten eine Unterlassungserklärung. Und als sich Köbler nicht darauf einließ, zogen sie gegen ihn vor Gericht - ohne Erfolg. Das Landgericht Mainz hat nun einen AfD-Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen.
Richterin Susanne Gast sagte am Mittwoch, Köblers Äußerung, dass es in der AfD Fälle von Judenhetze gebe, sei eine wahre Tatsachenbehauptung. Der Wahrheitsgehalt der zweiten Äußerung, wonach AfD-Mitglieder den Holocaust geleugnet hätten, sei in der Schwebe.
Angesichts der Umstände des Landtagswahlkampfs sei hier aber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Vorrang einzuräumen.