AfD: Wolfgang Gedeon darf Mitglied bleiben - DER SPIEGEL
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Trotz antisemitischer Schriften AfD-Politiker Gedeon darf weiter in Partei bleiben

Zum zweiten Mal hat die AfD versucht, den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon auszuschließen. Die Partei scheiterte - das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschied dagegen.
Wolfgang Gedeon hat antisemitische Texte verfasst
Wolfgang Gedeon hat antisemitische Texte verfasst

Wolfgang Gedeon hat antisemitische Texte verfasst

Foto: Christoph Schmidt/ dpa
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Wolfgang Gedeon darf Mitglied der AfD bleiben, so hat es das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Ein Parteiausschlussverfahren gegen den Autoren antisemitischer Texte ist erneut gescheitert. Das Landesschiedsgericht teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvorstands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe.

Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben als nicht schlüssig dargelegt. Im März dieses Jahres hatte der baden-württembergische Abgeordnete, der nicht mehr der AfD-Fraktion angehört, aber weiterhin in der Partei ist, im Stuttgarter Landtag gesagt: "Der Kolonialismus ist Zeichen dafür, dass die europäische weiße Rasse anderen Völkern und Ethnien zivilisatorisch weit überlegen war."

Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträgerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichend begründet an, "so dass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland bleibt".

Parteivorstand will "gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen" Instanzen gehen

Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache "wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon" als befangen erklärt, weshalb der Fall dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel.

Der AfD-Bundesvorstand berät am kommenden Montag das weitere Vorgehen. "Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen und Alexander Gauland.

Sie erinnerten dabei an den Fall der früheren schleswig-holsteinischen AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein. Sie war zunächst wegen mutmaßlicher Kontakte zu einer rechtextremen Organisation nicht vom schleswig-holsteinischen AfD-Landesschiedsgericht ausgeschlossen worden. Daraufhin hatte der AfD-Bundesvorstand das Bundesschiedsgericht der Partei als höchste Instanz angerufen. Das Parteigericht schloss Sayn-Wittgenstein schließlich Ende August wegen parteischädigenden Verhaltens aus.

Gauland und Meuthen beklagten in ihrer Stellungnahme, dass "grundsätzlich und über dieses Urteil" des Schleswig-holsteinischen Schiedsgerichts zu Gedeon der Vorgang erneut zeige, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst "in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert". In den europäischen Nachbarländern gebe es solche "immensen Hürden" für einen Parteiausschluss nicht. "Das wäre auch hier wünschenswert", so die beiden AfD-Vorsitzenden.

Ein Parteiausschlussverfahren scheiterte schon einmal

Gedeon ist in der AfD seit Jahren umstritten. Der baden-württembergische Landesvorstand hatte ebenfalls schon den Parteiausschluss gegen Gedeon wegen Antisemitismus angestrebt - das Landesschiedsgericht im Südwesten wies den Antrag im Winter 2017 aber aus formalen Gründen zurück.

Zudem, so das Parteigericht damals, gelte für Meinungen von Parteimitgliedern ein "weitergehender Toleranzrahmen" als für Mitglieder anderer Vereine. Dabei sind die antisemitischen Passagen in Gedeons Büchern wie "Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten" offensichtlich. So bezeichnet er das Judentum als historischen "inneren Feind" des Abendlandes. Den Juden unterstellt er, an einer "Versklavung der Menschheit" zu arbeiten.

Der AfD-Bundesvorstand hatte sich im Oktober 2018 für ein neues Parteiausschlussverfahren Gedeons ausgesprochen, das nunmehr vor dem Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein nicht zum Erfolg führte. Der 72-Jährige Arzt sitzt derzeit als fraktionsloser Abgeordneter im baden-württembergischen Parlament und löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus.

höh/sev/mes/dpa