Alleingang Hessen will Pfandpflicht für Tetra-Paks
Berlin/Wiesbaden - Mit dem hessischen Alleingang würde das Pfand bundesweit nicht einheitlich durchgesetzt. Denn nach dem Willen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin sollten Getränkekartons eigentlich in ganz Deutschland von der Pfandpflicht befreit bleiben.
Die Verpackungsverordnung sieht zwar von Januar an ein Pfand von 25 Cent auf Tetra-Paks mit Mineralwasser vor. Deren Anteil an Einweg-Verpackungen ist nach Ansicht des Bundesministeriums aber so gering, dass es das Pfand nicht für zwingend erachtet.
Das CDU/FDP-regierte Hessen macht mit der übergenauen Umsetzung der Verordnung seine Ablehnung gegen das Einweg-Pfand deutlich. Die Aussagen des Trittin-Ministeriums reichten als rechtliche Grundlage nicht aus, um das Pfand auf Getränkekartons auszusetzen, heißt es.
Es ist Aufgabe der Länder, die Pfandpflicht durchzusetzen. Getränkekartons gelten - anders als Dosen oder Einwegflaschen aus Glas oder Plastik - als ökologisch vorteilhaft. Auf Säfte und Milch in Tetra-Paks wird zum Start der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen am 1. Januar kein Pfand erhoben, weil in diesen Bereichen die gesetzliche Mehrwegquote nicht unterschritten ist. Das Pfand soll den seit Jahren sinkenden Mehrweganteil stützen.