Amnesty International: "Das ist eindeutig Folter" - DER SPIEGEL
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Amnesty International "Das ist eindeutig Folter"

Einige sprechen von Folter, andere von Misshandlung. Wie soll man die Übergriffe amerikanischer Soldaten auf irakische Gefangene qualifizieren? Dawid Bartelt, Pressesprecher von Amnesty International, wirft im Interview mit SPIEGEL ONLINE der US-Regierung vor, die Übergriffe zu verharmlosen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SPIEGEL ONLINE:

Herr Bartelt, der US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld spricht von "Misshandlung", "Abuse", wenn es um die Übergriffe der amerikanischen Soldaten auf die irakischen Gefangenen geht. Das Wort "Folter" meidet er wie der Teufel das Weihwasser. Worum handelt es sich?

Dawid Bartelt: Sowohl Folter wie auch Misshandlung sind völkerrechtlich verboten. Die Misshandlung umfasst die grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Bei der Folter kommt das Moment der Funktionalität hinzu: Der Einsatz der grausamen oder unwürdigen Behandlung muss also dazu dienen, Geständnisse oder Ähnliches zu erlangen oder die Person zu bestrafen oder einzuschüchtern.

SPIEGEL ONLINE: Also doch Folter?

Bartelt: Nach meinem Empfinden, und darüber sind wir uns bei Amnesty International einig, ist das, was wir jetzt aus dem Gefängnis Abu Ghureib in Bagdad gesehen haben, eindeutig Folter. Im Zentrum der Übergriffe steht nicht die Zufügung körperlicher Schmerzen. Im Zentrum steht vielmehr die schlimmste Form der Demütigung und damit die Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen.

SPIEGEL ONLINE: Und das leugnet Rumsfeld, wenn er von Misshandlung spricht?

Bartelt: Ich kann natürlich verstehen, dass die amerikanische Regierung von Misshandlung spricht. Denn Folter hat ja zurecht einen ganz anderen Klang als Misshandlung. Wenn Rumsfeld im Englischen allerdings von "abuse" spricht, dann ist das möglicherweise eine weitere Verharmlosung, weil der technische Begriff des Völkerrechts für Misshandlung "Ill-treatment" ist. Wenn Rumsfeld also von "abuse" redet, dann will er damit eher sagen, dass hier über die Stränge geschlagen wurde. Dabei handelt es sich hier um ein fundamentales Verbrechen.

SPIEGEL ONLINE:Die richtige Semantik ist also wichtig?

Bartelt: Ja, denn Folter ist in einer Weise vom Völkerrecht verboten, wie es für andere Menschenrechte nicht zutrifft. Das Folterverbot ist nämlich absolut und notstandsfest. Auch in Zeiten, in denen andere Grundrechte durchaus außer Kraft gesetzt werden können - wegen staatlichen Notstands oder wegen Krieges - ist Folter weiter und absolut verboten. Selbst wenn man davon ausgeht, dass im Irak weiterhin ein Krieg stattfindet, gilt für die Gefangenen dennoch und ohne jede Einschränkung, dass Folter unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist.

SPIEGEL ONLINE: Ich möchte Ihnen ein Zitat von einem amerikanischen Ausbilder vorlesen, der jungen Soldaten Verhörtechniken beibringt: "Du kannst einen Gefangenen in jede beliebige Position bringen. Du kannst seine Beine an einen Stuhl ketten, Du kannst seine Hände hinter seinem Rücken fesseln, Du kannst ihn zwingen in Hab-Acht-Position zu stehen und Du kannst ihn zu Boden schmeißen lassen." Ist das eine Anleitung zum Foltern?

Bartelt: Das ist sicherlich keine völkerrechtsgemäße Anleitung, denn das Völkerrecht sagt eindeutig, dass Gefangene "menschlich und mit Achtung vor der Menschenwürde" behandelt werden müssen. Das hier ist eine Anleitung, die Missbrauch und gegebenenfalls Folter zumindest als Möglichkeit beinhaltet. Die Einzelfallinterpretationen sind immer knifflig. Aber wenn die Ausbildung von Soldaten tatsächlich so abläuft, dann muss man sagen, dass damit solche Exzesse, wie wir sie auf den Fotos sehen, vorbereitet werden.

Das Interview führte Julia Albrecht