Atommüll Ab nach Sellafield
Neckarwestheim/Biblis - Vom Atomkraftwerk Neckarwestheim in Baden-Württemberg würden drei Behälter vom Typ Excellox-6 in die Wiederaufarbeitungsanlage gebracht, teilte das Aktionsbündnis Castor-Widerstand am Donnerstag mit. Nach Angaben des Umweltministeriums in Wiesbaden wurden im hessischen Biblis zwei Castor-S1-Behälter mit je sechs abgebrannten Brennelementen beladen. Sie werden möglicherweise mit Behältern aus Neckarwestheim verbunden.
Erst in der vergangenen Woche war erstmals seit drei Jahren deutscher Atommüll in die französische Wiederaufbereitungsanlage in La Hague gebracht worden. Demonstranten hatten mit zahlreichen Störaktionen gegen den Transport protestiert. Auch gegen den Transport nach Sellafield wurde Widerstand angekündigt: Die Abfahrt der Behälter solle mit einer Blockade vor dem Atomkraftwerk behindert werden, teilte das Aktionsbündnis in Neckarwestheim mit.
Kritik von Atomkraftgegnern
Der Bund und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) forderten eine Rücknahme der Transportgenehmigungen für den Atommüll aus Biblis. Die Castorbehälter des Typs S 1 garantierten keine Sicherheit vor radioaktiver Strahlung. "Bei einem Unfall in Verbindung mit einem Brand halten die Castorbehälter Temperaturen über 1000 Grad Celsius bei einer Dauer von 30 Minuten nicht stand. Auch einem Sabotageakt mit einer Panzerfaust würden die Behälter nicht widerstehen", sagte der atompolitische Sprecher des BBU. Im Ernstfall könne es zu einer atomaren Katastrophe kommen.
Die Verbände verwiesen darauf, dass es in Sellafield bei der Produktion von plutoniumhaltigen Mox-Brennelementen für deutsche Atomkraftwerke Manipulationen von Sicherheitsprotokollen und Prüfzeugnissen gegeben habe. Diese hätten bereits zu einem zeitweiligen Boykott geführt. Zudem verfüge RWE als Betreiber des AKW Biblis nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Beide Verbände appellierten an das Land Hessen und Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), beide Blöcke von Biblis wegen vorhandener gravierender Sicherheitsmängel und wegen des fehlenden Endlagers unverzüglich und endgültig stillzulegen.