BDI Auffällige Rechtsradikale entlassen
Berlin- Die deutschen Industriefirmen sollen nach dem Willen ihres Spitzenverbandes mit neonazistisch orientierten Mitarbeitern das Gespräch suchen und sie bei fehlender Einsicht auch entlassen. Ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) erklärte am Donnerstag, mit dieser Aufforderung wolle man die Auseinandersetzung über rechtsradikales Gedankengut "in das Alltagsleben" hineintragen und mit der Kündigungsmöglichkeit "eine Drohkulisse" für Uneinsichtige aufbauen.
BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg sagte zur Kündigungsandrohung in einem Zeitungsinterview: "Wir müssen das testen und notfalls auch vor den Gerichten durchfechten."
Der BDI-Sprecher vertrat die Auffassung, angesichts der jüngsten Übergriffe von Rechtsextremisten reichten gesellschaftliche Appelle offenbar ebenso wenig aus wie der Ruf nach dem Staat. Daher sollte die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Rechten auch in die Betriebe getragen werden. So sei an einigen Orten mit den Gewerkschaften bereits vereinbart worden, dass Thema Rechtsextremismus auf Betriebsversammlungen zu diskutieren. Falls es bei uneinsichtigen, rechtsradikalen Mitarbeitern zu einer Kündigung komme, sei vermutlich am ehesten die Störung des Betriebsfriedens die rechtliche Begründung dafür. Dies gelte insbesondere für Betriebe, die auch viele Ausländer beschäftigten, sagte der BDI-Sprecher.
Von Wartenberg sagte der "Financial Times Deutschland" zu den Chancen, mit solchen Kündigungen zu bestehen: "Wenn es sich um Aktivisten der rechten Szene handelt, hätten die Firma vor den Arbeitsgerichten gute Chancen". Ein Rechtsgutachten hat der BDI dazu allerdings bislang nicht in Auftrag gegeben. Von Wartenberg warnte davor, dass sich im Ausland ein fremdenfeindlichen Bild eines Deutschlands verfestige, das letztlich ausländische Investoren fernhalten könnte.
Die Eko Stahl GmbH im ostdeutschen Eisenhüttenstadt hatte sich 1998 von zwei rechtsradikalen Lehrlingen getrennt. Der eine habe wegen politisch motivierter Straftaten in Haft gehen müssen und sei daraufhin fristlos entlassen worden. Mit dem anderen Jugendlichen sei ein Aufhebungvertrag geschlossen worden.