Berliner Qaida-Prozess: Nehm legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Berliner Qaida-Prozess Nehm legt Revision ein

Die Generalbundesanwaltschaft hat das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen einen Tunesier angefochten. Der Freispruch von Ihsan Garnaoui vom Vorwurf der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung überzeugt Generalbundesanwalt Kay Nehm nicht.
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Karlsruhe - Nehm legte heute laut Aussage seiner Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten Revision ein. Der Freispruch des Tunesiers sei nach der mündlichen Urteilsbegründung nicht überzeugend. Die Bundesanwaltschaft halte die Beweiswürdigung des Kammergerichts für fehlerhaft. Die Anforderungen, die das Gericht an den Schuldnachweis gestellt habe, seien zu hoch. Der Fall wird nun den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Das Berliner Kammergericht hatte Garnaoui am Mittwoch zwar wegen illegalen Waffenbesitzes und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Vom Terrorismusverdacht wurde der 34-Jährige allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Garnaoui war im März 2003 verhaftet worden, weil er Anschläge gegen jüdische und amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet haben soll. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert.

Die Bundesanwaltschaft war in dem Berliner Prozess zum zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, ein mutmaßliches Qaida-Mitglied wegen Terrorismus hinter Schloss und Riegel zu bringen. Bereits im Februar 2004 war der Marokkaner Abdelghani Mzoudi in einem Hamburger Prozess ebenfalls aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Er stand unter dem Verdacht, bei der Vorbereitung der Attentate vom 11. September 2001 geholfen zu haben.

Ein weiteres Hamburger Urteil gegen den unter Terrorismusverdacht angeklagten Marokkaner Mounir al-Motassadeq war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 31 Jahre alten Motassadeq ebenfalls vor, die Vorbereitung der Anschläge vom 11. September unterstützt zu haben. Er soll außerdem die Abwesenheit der Attentäter aus Hamburg verschleiert haben. Motassadeq war in einem ersten Verfahren zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.