Beschluss I Steuerreform wird vorgezogen
Berlin - Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, die dritte Steuerreformstufe von 2005 auf 2004 vorzuziehen. In namentlicher Abstimmung plädierten 305 Abgeordnete für die vorgezogene Steuerreform, 297 waren dagegen. Votiert auch der Bundesrat dafür, werden Bürger und Mittelstand kommendes Jahr um zusätzlich 15,6 Milliarden Euro entlastet. Die Regierung erhofft sich davon Impulse für die Konjunktur.
Kernpunkt der Reform ist eine Absenkung der Einkommensteuern. Dabei soll der Eingangssteuersatz von 19,9 Prozent auf 15,0 Prozent reduziert werden, der Spitzensteuersatz soll von derzeit 48,5 Prozent auf 42,0 Prozent fallen. Außerdem wird der steuerfreie Grundfreibetrag von 7235 auf 7664 Euro erhöht.
Allerdings sind mit dem verabschiedeten Gesetz auch Einschnitte für die Steuerzahler verbunden. Finanzminister Hans Eichel macht darin Vorschläge zum Stopfen der Haushaltslöcher von vier Milliarden Euro im kommenden Jahr. Die Pendlerpauschale soll um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Künftig können nur noch 15 Cent je Kilometer abgesetzt werden. Zurzeit beträgt der Steuervorteil 36 Cent für die ersten zehn und 40 Cent für jeden weiteren Kilometer.
Die Eigenheimzulage wird fast vollständig gestrichen. Auch die Landwirtschaft muss mit neuen Belastungen rechnen. Das verabschiedete Gesetz enthält zudem zwei Milliarden Euro Einsparungen beim Bundeszuschuss an die Rentenkasse.