BGH: Europäischer Gerichtshof muss über Arzneimittelfestbeträge urteilen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

BGH Europäischer Gerichtshof muss über Arzneimittelfestbeträge urteilen

Der Europäische Gerichtshof muß darüber entscheiden, ob deutsche Krankenkassen Höchstbeträge für Arzneimittel festsetzen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Verfahren nach Luxemburg zur Entscheidung weitergegeben.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Die Kassen verstießen bei der Bestimmung der Obergrenzen zwar nicht gegen deutsches Kartellrecht, hieß es zur Begründung des Beschlusses. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) müsse jedoch klären, ob ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht vorliege. Der BGH war zur Vorlage an den EuGH verpflichtet, weil die zu behandelnden Rechtsfragen europäisches Gemeinschaftsrecht betreffen. Damit könnte sich die Entscheidung um mehrere Jahre verzögern.

Mehrere Pharmaunternehmen hatten die Spitzenverbände auf Schadenersatz in Höhe von 12 Millionen Mark verklagt. Ihrer Meinung nach verstößt es gegen europäisches Kartellrecht, dass allein die Kassen festlegen, bis zu welcher Obergrenze sie die Kosten für bestimmte Arzneimittel übernehmen. Die Kassen sind dagegen der Meinung, dass sie nicht unter das für Unternehmen bestimmte Kartellrecht fallen, da sie als Teil der öffentlichen Verwaltung handeln. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Unternehmen Recht gegeben. Die Spitzenverbände waren daraufhin in Revision gegangen.

Der EuGH wird nach Einschätzung aller Prozessbeteiligten in den nächsten zwei Jahren eine Entscheidung treffen. Erst dann kann der BGH sein Verfahren wieder aufnehmen und ein endgültiges Urteil fällen. Dies wird sich dann danach richten müssen, was der EuGH zuvor entschieden hat.