Brandanschlage auf Synagoge: Die Täter müssen ins Gefängnis - DER SPIEGEL
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Brandanschlage auf Synagoge Die Täter müssen ins Gefängnis

Zu mehrjährigen Jugendstrafen sind die beiden 18 und 17 Jahre alten Rechtsextremisten verurteilt worden, die am Jahrestag von Hitlers Geburtstag zwei Molotow-Cocktails auf die Synagoge in Erfurt geworfen haben. Ein dritter Jugendlicher kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
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Gera - Das Thüringer Oberlandesgericht in Gera verhängte gegen die beiden Haupttäter Freiheitsstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und drei Monaten. Sie hatten gestanden, am 20. April zwei Molotow-Cocktails gegen das jüdische Gotteshaus geworfen zu haben. Als Motiv nannten sie Judenhass. Der dritte Angeklagte, der die beiden mit dem Auto zur Synagoge gefahren hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 18-Jährige war wegen Beihilfe angeklagt.

Alle drei Beschuldigten kommen aus Neudietendorf im Landkreis Gotha, wo sie der rechten Szene angehörten. Die Haupttäter hatten aus der Untersuchungshaft den Anschlag in Briefen an die Jüdische Gemeinde bereut und sich auch vor Gericht entschuldigt.

Mit seinem Urteilsspruch blieb das Oberlandesgericht unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für die beiden Hauptangeklagten je dreieinhalb Jahre Jugendhaft wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verlangt. Für den dritten Beschuldigten forderte sie wegen Beihilfe neun Monate zur Bewährung. Dagegen hatte die Verteidigung für die beiden Hauptverdächtigen auf mildere Strafen plädiert und für den dritten Angeklagten Freispruch beantragt.