Brandenburg: Rechtsbrecher Schönbohm? - DER SPIEGEL
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Brandenburg Rechtsbrecher Schönbohm?

Vor wenigen Tagen ging Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vor die Presse, um sich gegen Vorwürfe wegen seines Umgangs mit Asylbewerbern zur Wehr zu setzen. Doch bei dem Verteidigungsversuch hat er das Gesetz gebrochen - meint der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix.
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Potsdam - Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der evangelische Landesbischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, hatten zuvor in ungewöhnlich scharfer Form den Umgang des Landes Brandenburg mit Asylbewerbern kritisiert und eine Debatte über das Thema im Land ausgelöst. Huber in einem Brief an Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD): Das Land Brandenburg verweigere "Grund- und Menschenrechte".

Bischof und Bundestagspräsident hatten konkrete Fälle zum Anlass für die Beschwerden genommen. So sollte nach dem Willen des Innenministeriums eine vietnamesische Familie getrennt werden. Obwohl die Frau schwanger war, sollten Sohn und Mann abgeschoben werden. In letzter Sekunde wurde dies durch ein Kirchenasyl verhindert.

Vor der Presse ging Jörg Schönbohm am 22. September auch auf den Fall der vietnamesischen Familie ein und legte den "ausländerrechtlichen Werdegang" der Familie mit vielen privaten Details offen. Ausführlich wurde dokumentiert, wann die Familie in Deutschland eingereist war, wann der Sohn krank wurde, wann die Ausländerbehörde von der Schwangerschaft der Mutter erfuhr. Schönbohm hatte die Namen - in allen drei von ihm vorgelegten Fällen - schwärzen lassen. Die Identität aber war für jeden erkennbar.

Genau das aber bringt nun den Datenschutzbeauftragten des Landes, Alexander Dix, gegen Schönbohm auf. Von SPIEGEL ONLINE befragt, ob Schönbohms Vorgehen korrekt war, kommt Dix zu einem eindeutigen Urteil: Für die Verteilung der Auszüge aus den Ausländerakten "können wir keine Rechtsgrundlage erkennen". Die erfolgte "Weitergabe der personenbezogenen Daten an die anwesenden Pressevertreter" sei ein "unrechtmäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" der Betroffenen. Einen so ausführlichen Einblick in einen "wesentlichen Teilaspekt ihrer Lebensumstände müssen die Betroffenen nicht hinnehmen".

Der Datenschutzbeauftragte kann auch nicht die "Erforderlichkeit für eine so ausführliche Information" erkennen. "Unseres Wissens stand es nie in Abrede, dass es sich bei den Betroffenen um Asylbewerber handelt, die als Verfolgte in ihrem Heimatland kein Visum beantragen können und daher zwangsläufig illegal einreisen müssen." Per Brief fordert Dix deshalb Schönbohm auf, die Rechtsgrundlage für die Informationsweitergabe zu nennen.

Für den Innenminister ein peinlicher Vorgang. Denn bisher hatte der als Hardliner bekannte Mann von Zeit zu Zeit anderen Rechtsbruch vorgeworfen - auch der Kirchengemeinde, die der Familie aus Vietnam Asyl gewährt hatte, und dem Bischof, der sich mit ihr solidarisiert hatte.