Bundesarbeitsgericht Muslimische Verkäuferin darf Kopftuch tragen
Erfurt - Die 30-jährige Muslimin darf bei der Arbeit ein Kopftuch tragen, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen.
Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.
Als die Muslimin nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub im Jahr 1999 ankündigte, ein Kopftuch zu tragen, befürchtete das Unternehmen eine Verschlechterung des Betriebsklimas und Geschäftseinbußen, wie die Geschäftsleiterin des Kaufhauses Langer, Andrea Marburger, in Schlüchtern sagte.