Bundesgerichtshof Kalif von Köln muss in Haft bleiben
Karlsruhe - Zur Begründung heißt es, es gebe keine günstige Täterprognose. Mehrere Zeitungsbeiträge Kaplans zeigten, dass er im Falle einer vorzeitigen Haftentlassung seine Gemeinde wieder um sich scharen wolle, um die verbotene islamistische Vereinigung "Kalifatstaat" fortzuführen.
Kaplan hatte die Vereinigung in Köln seit 1995 geleitet. Als 1996 ein "Gegenkalif" auftrat, rief er in mehreren Reden zur Tötung seines Gegners auf, der im Mai 1997 tatsächlich in Berlin von Unbekannten ermordet wurde. Kaplan wurde wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Im Mai lehnte es das Oberlandesgericht Düsseldorf ab, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die eingereichte Beschwerde am BGH in Karlsruhe blieb nun ebenfalls erfolglos.