Bundespräsidenten Das siebte Nein
München - Der ehemalige Verfassungsrichter und Altbundespräsident Roman Herzog hat einmal von der "staatsnotariellen Funktion" des deutschen Präsidenten im politischen System der Bundesrepublik gesprochen. Ohne die Unterschrift des Staatsoberhaupts läuft im deutschen Gesetzgebungsprozess nichts.
O-Ton Grundgesetz, Artikel 82,1: "Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet."
Daraus ist ein präsidentielles Prüfungsrecht abgeleitet worden, das dem Bundespräsidenten die Möglichkeit gibt, eine Gesetzesausfertigung zu verweigern. Allerdings "nur aus Rechtsgründen, die sich auf die verfahrensrechtliche Korrektheit des vorangegangenen Gesetzgebungsverfahrens, oder die Verfassungskonformität des Gesetzesinhalts beziehen", so der Politikwissenschaftler Wolfgang Rudzio. Heißt: Aus formalen Gründen oder jenen der Verfassungsmäßigkeit darf sich der Bundespräsident weigern, nicht aber aus politischen. Im aktuellen Fall der Privatisierung der Flugsicherheit hat sich Köhler auf eine fehlende Verfassungskonformität berufen.
Die bisher neun Bundespräsidenten dieser Republik haben insgesamt sieben Mal ihre Unterschrift verweigert und das entsprechende Gesetz kassiert:
Theodor Heuss (FDP, 1949-1959) war der erste: 1951 verweigerte er aus formalen Gründen seine Unterschrift. Dem Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer fehlte die Zustimmung des Bundesrats.
Dann kam Heinrich Lübke (CDU, 1959-1969). Der Ex-Landwirtschaftsminister unterschrieb 1960 das Gesetz über den Betriebs- und Belegschaftshandel nicht, weil er die im Grundgesetzartikel 12 garantierte Freiheit der Berufsausübung beeinträchtigt sah.
Gustav Heinemann (SPD, 1969-1974) kassierte gleich zwei Gesetze: 1969 wies er das Ingenieurgesetz und 1970 das Architektengesetz zurück. Der Bund sei dafür nicht zuständig, so seine Begründung.
Im Jahr 1976 stellte sich Walter Scheel (FDP, 1974-1979) zunächst gegen die Abschaffung der Gewissensprüfung bei Wehrdienstverweigerern - ihm fehlte die Zustimmung des Bundesrats.
Karl Carstens (CDU, 1979-1984) kassierte gar nichts, der leidenschaftliche Wanderer ließ alle Gesetze passieren.
Bereits 1991 hatte Richard von Weizsäcker (CDU, 1984-1994) Probleme mit der Privatisierung der Flugsicherung. Er stoppte die Änderung des Luftverkehrsgesetzes, weil er Artikel 87d, 1 verletzt sah, der die bundeseigene Verwaltung des Luftverkehrs festlegt. Er unterschrieb erst nach einer Verfassungsänderung, die auch eine privat-rechtliche Organisation erlaubte.
Roman Herzog (CDU, 1994-1999) und Johannes Rau (SPD, 1999-2004) schrieben sich nicht in die Annalen der Unterschriftsverweigerer ein, obwohl Johannes Rau formalen Anstoß nahm am Zuwanderungsgesetz, das er im Juni 2002 zwar unterzeichnete, aber einen Gang vors Verfassungsgericht anregte. Dort wurde das Gesetz dann kassiert.
Horst Köhler (CDU, seit 2004) verfuhr zu Beginn seiner Amtszeit ähnlich, als er das Luftsicherheitsgesetz zwar unterschrieb, dann aber eine verfassungsrechtliche Prüfung nahe legte. Das Verfassungsgericht bestätigte schließlich die Bedenken und verwarf die vorgesehene Möglichkeit, entführte Passagierflugzeuge im Extremfall abschießen zu können.
sef/dpa