Bundesrat: Ja zu Homo-Ehen - DER SPIEGEL
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Bundesrat Ja zu Homo-Ehen

Homosexuelle Lebenspartner sind künftig Eheleuten rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie können sich verloben, in Zugewinngemeinschaften leben und müssen nach der Trennung Unterhalt zahlen. Der Bundesrat ließ diese Neuregelungen für schwule und lesbische Paare passieren.
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Berlin - Trotz Kritik der Union vor allem an der Stiefkindadoption kam in der Länderkammer keine Mehrheit gegen die Novelle zu Stande. Die unionsregierten Länder, in denen die FDP mitregiert, mussten sich auf Druck der Liberalen der Stimme enthalten. Der bayerische Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) erklärte aber, der Freistaat erwäge, erneut das Bundesverfassungsgericht wegen der homosexuellen Lebenspartnerschaften anzurufen.

Stiefkindadoption bedeutet, dass der Lebensgefährte ein leibliches Kind seines Partners adoptieren kann. Dabei gelten die normalen Adoptionsregeln wie die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Die zuständigen staatlichen Stellen müssen darüber hinaus in jedem Einzelfall prüfen, ob die Stiefkindadoption dem Kindeswohl entspricht.

Bereits seit August 2001 gibt es das erste Lebenspartnerschaftsgesetz. Nach der Neuregelung werden nun Lebenspartner - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Das Unterhaltsrecht wird dem der Ehepaare angepasst. Die Unterhaltspflichten der Lebenspartner gelten auch nach der Trennung.

Zudem wird das Verlöbnis eingeführt. Gleichgeschlechtliche Paare können sich wie heterosexuelle Paare verloben. Sie erhalten dadurch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei Auflösung der Verlobung und ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Verfahrens- und Strafvollzugsordnung.

Besserer Versicherungsschutz für Ehrenamtliche gebilligt

Wer sich ehrenamtlich beispielsweise in Rettungsunternehmen engagiert, soll künftig bei möglichen Unfällen besser abgesichert werden. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auf entsprechende Personengruppen zu.

Erwartet wird, dass mehr als zwei Millionen Menschen von der Neuregelung profitieren: zum Beispiel ehrenamtliche Mitarbeiter bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder "bürgerschaftlich Engagierte", die im Auftrag oder mit Einwilligung öffentlich-rechtlicher Institutionen bei Privatorganisationen arbeiten. Von dem Gesetz profitieren soll auch, wer Aufgaben bei internationalen Organisationen übernimmt oder als Auslandslehrer arbeitet. Ebenso zu dem Personenkreis zählen "nicht deutsche Ortskräfte", die bei deutschen Einrichtungen im Ausland arbeiten.