Bundesrat Länder stimmen Verbrauchergesetz zu
Berlin - Die Länderkammer hat das Regelwerk mit großer Mehrheit verabschiedet. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erhofft sich von dem Gesetz eine abschreckende Wirkung: "Nichts scheuen die Dunkelmänner in dieser Szene mehr als das helle Licht der Öffentlichkeit", sagte er vor dem Bundesrat.
Die Neuregelungen verpflichten zum einen die Behörden dazu, Informationen über Problemfirmen sowie gefährliche oder bedenkliche Produkte zu veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Außerdem erhalten die Bürger einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht bei den Behörden.
Seehofer pries das Gesetz als "Meilenstein auf dem Weg zu einem mündigen Verbraucher in einer modernen Wissensgesellschaft". Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) sagte, der Bundesrat wolle ein "Signal von Entschlossenheit" geben, dass "den Tricksern und Betrügern in der Lebensmittelwirtschaft" das Handwerk gelegt werde. Einhellig machten die Ländervertreter auch deutlich, dass sie die Regelungen noch nicht für optimal halten. Im Interesse des Verbraucherschutzes sei eine schnelle Verabschiedung jedoch notwendig, um das Gesetz dann zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Gesetz soll nach zwei Jahren eventuell nachgebessert werden.
Einige Länder stimmten der Kritik der Opposition im Bundestag und von Verbraucherschützern zu, wonach das Gesetz noch zuviele Schlupflöcher enthalte. Kritisiert wird, dass Firmen unter Umständen unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis vor der Anprangerung geschützt werden. Auch wird bemängelt, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, tagesaktuell an die Öffentlichkeit zu gehen, sondern sich die Auskunft wegen der nötigen Anhörung der Unternehmen stark verzögern könne.
"Etikettenschwindel" und "Mogelpackung"
Das Gesetz sei deshalb ein "Etikettenschwindel", sagte die Chefin des Bundestagsverbraucherauschusses, Bärbel Höhn (Grüne). Auch der FDP-Agrarexperte Hans-Michael Goldmann monierte, auf dem Gesetz stehe zwar "Verbraucherinformation drauf, drin ist aber Informationsverhinderung". Die Linksfraktion sprach ebenfalls von einer "Mogelpackung".
Der Chef der Verbraucherorganisation Foodwatch, Thilo Bode, kritisierte: "Statt lückenlose Transparenz zu schaffen, strotzt das Gesetz vor Ausnahmeregeln und Hintertürchen". Praktisch jede Information könne damit von Lebensmittelwirtschaft und Behörden verweigert oder über Jahre hinausgezögert werden. Auch der Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Gerhard Timm, beanstandete, Behörden und Firmen behielten durch das neue Gesetz "viele Möglichkeiten zur Verschleierung unappetitlicher Fakten".
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßte das Gesetz dagegen. Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel mahnte aber eine Anwendung "mit Augenmaß" an: Die Verbraucher dürften "nicht durch verfrühte oder ungeprüfte Panikmeldungen" unnötig verunsichert werden.
Das schon seit 2001 diskutierte Gesetz war noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung zweimal vom Bundesrat unter Führung der Union blockiert worden. Nachdem der Bundestag das Gesetz im Juni aber nochmals verabschiedet hatte, war mit dem jüngsten Gammelfleisch-Skandal der Druck für eine Einigung gewachsen. Zuletzt kamen zwar in einigen Ländern Bedenken auf, das Gesetz könne gegen die in der Föderalismusreform geregelte Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen verstoßen. Am Ende überwog aber das Interesse an einer raschen Verabschiedung.
ler/AFP/ddp